Als Antragsteller ist uns sehr wohl bewusst, dass die LMU unter Berufung auf ihre Autonomie und die im Grundgesetz zugestandene Freiheit von Forschung und Lehre jede Auskunft verweigern kann. Vertrauensbildende Maßnahmen sehen jedoch anders aus. Die Fakultät kann sich also auch im Rahmen dessen, was unter Berücksichtigung des Datenschutzes vertretbar ist, für eine relativ weitgehende Transparenz entscheiden. Wir sind gespannt, welche Entscheidung hier getroffen wird – vielleicht auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Einmischung von Kollegen aus Klinik und Offizin bereits stattfindet. Ein Ausbildungsabschnitt namens KliPha III lebt fast ausschließlich von unserem ehrenamtlichen Engagement, mit dem wir versuchen, wenigstens teilweise die Defizite im Patientenbezug auszugleichen, die eine Universitätslaufbahn nun einmal mit sich bringt. Müssen wir also zwischen erlaubter (ehrenamtliches Geben) und unerlaubter (Forderung nach Transparenz) Einmischung unterscheiden?
In jedem Fall war die Entscheidung, diesen Antrag zu stellen, für uns ohne Alternative. Die Klinische Pharmazie ist für den Berufsstand zu wichtig, um tatenlos zuzusehen, wie sie zwischen den Mühlsteinen rivalisierender Lehrstühle zerrieben wird.
2 Kommentare
Genauso
von David Becker am 06.11.2018 um 11:38 Uhr
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Mutig, stark, richtig!
von Dr. Sven Simons am 06.11.2018 um 8:04 Uhr
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