Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern

Plan B: ABDA im Kreuzverhör

Binz - 12.11.2018, 10:15 Uhr

Teilnehmer
der Podiumsdiskussion beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern, von links:
Kai-Peter Siemsen, Dr. Thomas Müller-Bohn, Dr. Christoph Schümann, Nicola
Norda, Friedemann Schmidt, Jörg Hähnlein. (Foto: tmb)

Teilnehmer der Podiumsdiskussion beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern, von links: Kai-Peter Siemsen, Dr. Thomas Müller-Bohn, Dr. Christoph Schümann, Nicola Norda, Friedemann Schmidt, Jörg Hähnlein. (Foto: tmb)


ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zeigte sich in einer Diskussion beim Apothekertag Mecklenburg-Vorpommern offen für „Pläne B“ zum Rx-Versandverbot. Zugleich musste er sich vielfältiger Kritik an der ABDA stellen. Insbesondere ging es dabei um den Umgang mit dem 2HM-Gutachten und das angebliche „Stillhalteabkommen“ mit Minister Spahn.

Das Thema des Apothekertages Mecklenburg-Vorpommern am 10. November in Binz war die Frage „Was erwarten wir von der Selbstverwaltung?“ In einer Diskussionsrunde warb ABDA-Präsident Friedemann Schmidt dafür, sich durch das Rx-Versandverbot nicht bei anderen berufspolitischen Forderungen blockieren zu lassen. Damit eröffnete er die Debatte über die alternativen „Pläne B“. Schmidt äußerte sich dabei nicht dazu, ob solche „Pläne B“ bei der jüngsten Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes besprochen worden seien. Doch zeigte sich Schmidt in Binz offen für ganz unterschiedliche Varianten. Dies legt nahe, dass bei der ABDA kein Beschluss besteht, einen bestimmten „Plan B“ zu verfolgen. Offenbar gibt es zwei Jahre nach dem EuGH-Urteil weder eine ausgereifte Alternative bei der ABDA noch einen solchen Vorschlag des Ministeriums. Doch immerhin verriet Schmidt eine Idee aus Gesprächen mit den Ministern Gröhe und Spahn.

Fondsidee erfordert großen Mut

Als einen möglichen „Plan B“, der ein Rx-Versandverbot ergänzen oder vielleicht ersetzen könne, erinnerte DAZ-Wirtschaftsexperte Dr. Thomas Müller-Bohn an seinen Vorschlag für einen fondsfinanzierten Festzuschlag, der einen Sockelbetrag enthält und zudem von der Versorgungsform abhängen kann. Dazu erklärte Schmidt, dies sei ein Systemwandel. Eine solche Honorierung erfordere eine komplette Änderung des Rechtsrahmens und sei daher ein sehr weitreichender Vorschlag. Dennoch sei es ein gangbarer Weg, den er nicht ablehne. Es sei jedoch wichtig, dabei keine Fehlanreize zu setzen und durch die damit verbundene Umverteilung keine Ängste bei den Apothekern zu erzeugen. „Die übergroße Mehrheit muss Mut dazu haben“, forderte Schmidt als Voraussetzung.

Notdienstfonds seit zwei Jahren diskutiert

In der weiteren Diskussion ging es um einen anderen „Plan B“, den Nacht- und Notdienstfonds aufzustocken, um die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Schmidt bestätigte, dass dies auch schon von den Ministern Gröhe und Spahn angesprochen worden sei. Das werde seit zwei Jahren diskutiert, aber es gebe dazu noch keine Festlegung. „Das hat eine klare Anreizwirkung“, erklärte Schmidt dazu und fragte zugleich, wie weit das gehen könne, ohne Fehlanreize zu setzen. Denn „es hat keinen Sinn, Standorte über den Nachtdienst lebensfähig zu machen“, mahnte Schmidt.



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2 Kommentare

Irre

von Reinhard Rodiger am 12.11.2018 um 23:16 Uhr

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: weil der Minister andere Pläne hat wird die interne Debatte unterbunden. Aber genau die ist nötiger denn je.Und nichts kommt.Deutlicher kann Missachtung nicht sein.Die Botschaft ist eindeutig: die Mehrheit bleibt aussen vor.Da entscheiden wenige über Leben und Tod ohne wirklich einzubeziehen.
Nur, wenn das mit dem Tod nicht glatt genug geht, wird wieder gefragt.Nichtfragen, Nichteinbeziehen, Informationsabstinenz
sind klare Signale an die Politik .Sie muss nur der Spur folgen.

Irre.

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The Winner Takes It All ...

von Christian Timme am 12.11.2018 um 15:45 Uhr

ABBA singt ... ABDA macht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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