BMG-Antwort auf FDP-Anfrage

Regierung fördert 83 digitale Gesundheitsprojekte

Berlin - 14.11.2018, 11:35 Uhr

App statt Arztbesuch - können digitale Medizinprodukte zur Gesundheitsförderung beitragen? Einer neuen EU-Richtlinie zufolge sollen sich die Anforderungen an Softwareanbieter erhöhen. (Foto: Imago)

App statt Arztbesuch - können digitale Medizinprodukte zur Gesundheitsförderung beitragen? Einer neuen EU-Richtlinie zufolge sollen sich die Anforderungen an Softwareanbieter erhöhen. (Foto: Imago)


Digitale Gesundheitsanwendungen sollten mehr genutzt und gefördert werden, findet die FDP-Bundestagsfraktion. Vor einigen Tagen fragten die Freien Demokraten, wie digitale Innovationen von der Regierung gefördert werden und ob geplant sei, deren Marktzugang zu erleichtern. Der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums zufolge werden derzeit 83 Forschungsvorhaben gefördert. Die Anforderungen an die Softwarehersteller werden sich allerdings künftig erhöhen.

Liegt Deutschland bei der digitalen Transformation des Gesundheitswesens zurück? Nach Ansicht des FDP-Bundestagsageordneten Dr. Wieland Schinnenburg könnte man hierzulande weiter sein. Auf einer Delegationsreise des Ausschusses für Gesundheit im September nach Estland und Finnland lernte der Zahnarzt den Einsatz verschiedener digitale Gesundheitsanwendungen kennen und besuchte auch ein Start-Up-Zentrum. Inspiriert von diesen Erkenntnissen stellte Schinnenburg federführend für die FDP-Bundestagsfraktion eine Kleine Anfrage zum Status Quo von digitalen Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukte in Deutschland.  

622 digitale Medizinprodukte aus Deutschland

Dabei wollten die Liberalen unter anderem wissen, wie viele Apps und Softwareprodukte in Deutschland als Medizinprodukte überhaupt registriert sind und auf welchen Wegen diese von den Krankenkassen erstattet werden können. In seiner Antwort weist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darauf hin, dass der Regierung keine vollständigen Zahlen vorliegen. Denn im Informationssystem über Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) sind nur diejenigen Anzeigen von Herstellern mit Sitz in Deutschland hinterlegt.  „Danach liegen zum Zeitpunkt Ende Oktober 2018 im deutschen Medizinprodukte­Informationssystem 622 Anzeigen für Apps und Softwareprodukte vor“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss. Davon gehören etwa die Hälfte in die Risikoklasse I und die anderen in die Klasse II. 

Vier Wege zur Kostenerstattung

Für die Kostenerstattung über die Krankenkassen gebe es mehrere Wege, die von der Zweckbestimmung des Medizinprodukts abhängen. Handele es sich etwa um eine Anwendung aus dem Bereich der Primärprävention, so richte sich das Zugangsverfahren nach§ 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Aufnahme  neuer Heil­ und Hilfsmittel folge demgegenüber den §§ 32, 33, 138, 139 SGB V, die Aufnahme  von neuen Untersuchungs­ und Behandlungsmethoden in die vertragsärztliche Versorgung erfolge gemäߧ 135 SGB V. Weitere Zugangsmöglichkeiten biete beispielsweise der Abschluss von Selektivverträgen nach§ 140a SGBV.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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