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Schweiz
OTC-Präparate demnächst überwiegend außerhalb der Apotheke
Nicht zwangsläufig rezeptpflichtig
Zusammen mit der Umteilung gibt es ab dem nächsten Jahr auch wichtige Änderungen für die Handhabung der Abgabekategorie B.
Bestimmte Arzneimittel dieser an sich rezeptpflichtigen Gruppe sollen in Apotheken auch ohne ärztliche Verschreibung an Patienten abgegeben dürfen, und zwar die folgenden:
- aus der Abgabekategorie C hochgestufte Präparate,
- Medikamente zur Behandlung häufig auftretender Krankheiten, sofern es sich um bekannte, seit mehreren Jahren zugelassene Wirkstoffe handelt (Indikationen werden noch festgelegt),
- Arzneimittel zur Weiterführung einer Dauermedikation während eines Jahres nach der ärztlichen Erstverschreibung.
Die Abgabe muss allerdings persönlich durch einen Apotheker nach einem Beratungsgespräch erfolgen. Außerdem muss sie dokumentiert werden, wie dies auch jetzt schon für jede Belieferung einer ärztlichen Verschreibung erforderlich ist.
Erhebliche Mehrkosten befürchtet
Kritiker warnen davor, dass die neue Praxis millionenschwere Mehrkosten im Gesundheitssystem verursachen könnte, so zum Beispiel Babette Sigg, Präsidentin des Schweizerischen Konsumentenforums kf: „Das ist ein Kostentreiber, den man sich sparen kann“, sagt sie auf Anfrage des Portals „20min.ch“. Hinzu komme, dass nur noch der Patient selber einen Hustensaft kaufen könne. „Das ist eine Bevormundung“, so Sigg.
Doch nicht nur die neue Umverteilung der Medikamente könnte das Gesundheitssystem belasten. Wie der „Blick“ am Sonntag schreibt, wollen die Großhändler und Apotheken die Revision des Heilmittelgesetzes dazu nutzen, beim Bund höhere Margen zu beantragen. So soll die Großhandelsmarge von 4,5 auf 7 Prozent erhöht werden,
Stefan Felder, Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität Basel, finde die Forderung nach einer 7-Prozent-Marge deplatziert, berichtet „Blick“. Im Zuge der Sparbemühungen sollten alle Akteure, vom Hersteller bis zum Arzt, etwas geben und nicht noch mehr verlangen, meint Felder.
Die eigentliche Umteilung wird Anfang 2019 nach Inkrafttreten des revidierten Heilmittelrechts im Rahmen von Verwaltungsverfahren erfolgen. Die Evaluation von Arzneimitteln der Abgabekategorie D bezüglich einer Eignung für den Verkauf ohne Fachberatung (Umteilung in Abgabekategorie E) wird laut Swissmedic derzeit abgeschlossen. Die Ergebnisse sollen in den nächsten Wochen bekannt gemacht werden.
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