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Landgericht Berlin
Bellartz-Verteidiger macht Druck im Datenklau-Verfahren
Mussten Sicherheitsschranken überwunden werden?
Wegner erklärte, dass nicht nur der beschuldigte IT-Administrator, sondern auch andere (externe) IT-Mitarbeiter im BMG „technisch in der Lage“ waren, auf private E-Mail-Postfächer zuzugreifen. Insofern treffe § 202a nicht zu, weil ja eben keine „Überwindung“ stattgefunden habe. Mit Bezug auf diesen Hinweis beschwerte sich Wegner nochmals bei den Richtern, dass nach wie vor unklar sei, um was es in dem Verfahren überhaupt noch geht: Er bitte um einen gerichtlichen Hinweis zum technischen Ablauf der Vorwürfe gegen seinen Mandanten.
Insgesamt ist die Verteidigung unzufrieden damit, dass sich der Prozess ergebnislos hinzieht. Wegner zitierte Berichte der Pharmazeutischen Zeitung und von DAZ.online, in denen zum Ausdruck gekommen sei, dass sich das Verfahren im Kreis drehe und wie ein „PingPong“-Spiel ablaufe. „Das ist wohl wahr“, kommentierte Wegner die Berichte. Und so kam es dazu, dass Wegner dem Gericht erklärte, dass die Verteidigung jetzt die Schlussplädoyers vortragen möchte. „Wir sind dafür bereit“, so Wegner. Sollte das Gericht weiterverhandeln wollen, beantragte Wegner aber vorsorglich die Lesung einer E-Mail des LKA-Ermittlers an die damals zuständige Staatsanwältin aus dem Jahr 2014. Damit will der Verteidiger beweisen, dass der beschuldigte IT-Experte gar keine Sicherheitshürden überwinden musste, um an die sensiblen Informationen zu gelangen, was aus Wegners Sicht wiederum zeigt, dass die Angeklagten nicht wegen Diebstahls verurteilt werden können.
Die Staatsanwaltschaft wollte zu den Äußerungen des Verteidigers nicht Stellung beziehen. Der nächste Termin ist für den 30. November vorgesehen. Ob sich das Verfahren nun dem Ende nähert, ist ungewiss. Die Richter äußerten sich inhaltlich nicht dazu. Rein theoretisch kann aber bis tief ins nächste Jahr weiterverhandelt werden – die Sitzungen dafür sind bereits terminiert.
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