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Das Ende des Schweigens
Schmidt: Versand-Regulierung oder Strukturhonorar
Als Ersatz für das Rx-Versandverbot können die Apotheker eine sozialrechtliche Regulierung des Versandes oder ein neues Strukturhonorar als Kompensation für abwandernde Umsätze erwarten. Über diese Optionen wurde sowohl in der ABDA als auch mit dem Gesundheitsministerium diskutiert. Dies erläuterte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt bei der jüngsten Kammerversammlung in Kiel. Auch Schmidt sei nun gespannt, was der Minister aus den diskutierten Konzepten aufgreift. Die Bewertung der Optionen werde letztlich zu einer Risikoeinschätzung, erwartet Schmidt.
In der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein am Mittwochabend erläuterte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zunächst die Struktur der ABDA. Dabei erklärte er auch, politische Gesprächspartner würden großen Wert auf Diskretion legen. Doch danach ging er auf die aktuelle politische Situation ein und berichtete einzelne Aspekte aus der jüngsten Arbeit der ABDA zur Reaktion auf das EuGH-Urteil. Im Laufe der Diskussion äußerte Schmidt häppchenweise immer mehr darüber, welche Lösungswege die ABDA erarbeitet und in die Diskussion mit dem Gesundheitsministerium eingebracht hat. So wurde nach zweieinhalb Stunden Rede- und Diskussionszeit der Stand der Dinge weitgehend deutlich. Doch jetzt sei auch er gespannt, welchen Weg der Minister aufgreifen und den Apothekern am 11. Dezember in der ABDA-Mitgliederversammlung präsentieren werde, erklärte der ABDA-Präsident.
Keine Hoffnung auf Rx-Versandverbot
Die Apotheker sollten sich keine Illusion bezüglich des Rx-Versandverbots machen, mahnte Schmidt. Juristisch sei das kein Problem, aber die Apotheker hätten viele Unterstützer verloren. „Das Hauptproblem ist die politische Unterstützung“, erklärte Schmidt. Er machte auch deutlich, warum Minister Spahn eine andere Lösung suche. Erstens sehe Spahn sich als „Exponent der Jungen“, die solche Verbote nicht verstehen würden. Darum wolle Spahn den Versand als Möglichkeit erhalten und doch wolle er die Apotheken nicht bewusst dem Preiswettbewerb aussetzen. Zweitens wolle der Minister eine Lösung, die nicht beklagt wird. „Er will Konsens“, erklärte Schmidt. Doch das Rx-Versandverbot könne schon im Kabinett und an vielen weiteren Stellen scheitern, möglicherweise auch vor dem EuGH. Dann hätten die Apotheker nichts erreicht. Außerdem zeigte sich Schmidt überzeugt, dass ein Rx-Versandverbot allenfalls einige Jahre wirken könnte. Denn die technische Entwicklung werde so voranschreiten, dass ein solches Verbot schon bald nicht mehr greifen werde. Diesen neuen Entwicklungen der Digitalisierung müssten sich die Apotheken stellen. Doch bei einem Rx-Versandverbot würden sich die Apotheken in dieser Hinsicht nicht weiterentwickeln, fürchtet Schmidt.
Drei Lösungsansätze
Der Vorschlag des Ministers werde darauf zielen, den Versand nicht zu verbieten, aber ein Regelwerk zu schaffen, sodass die Apotheker damit gut leben könnten. Schmidt gliederte die denkbaren Wege in drei Optionen:
- Erstens: den Versand zu regulieren, ohne ihn zu verbieten.
- Zweitens: die Folgen des Versandes zu kompensieren.
- Drittens: Türen zu öffnen, die in eine bessere Zukunft führen.
Diese Optionen sind im Gespräch
Sozialrechtliche Regulierung des Versandes: Zur Regulierung des Versandes nannte Schmidt insbesondere den Ansatz, die Preisbindung im SGB V als Zugangsvoraussetzung zur Versorgung festzuschreiben. Einige Politiker würden hoffen, der EuGH würde eine solche sozialrechtliche Regelung anders werten als die bisherige Preisbindung. Doch für die ABDA erklärte Schmidt dazu: „Wir waren immer dagegen, weil es vom EuGH genauso angegriffen wird.“ Dennoch hält Schmidt es für möglich, dass Spahn eine solche Regelung anbieten wird.
Kompensation durch neues Honorar: Viel ausführlicher ging Schmidt auf den Kompensationsansatz ein. Dabei sollten die Gemeinwohlaufgaben, die nur vor Ort wahrgenommen werden können, durch ein strukturgebendes Vergütungsmodell finanziert werden. „Wenn der Versand bleibt, bleiben die Aufgaben“, erklärte Schmidt und diese müssten finanziert werden. Die Arbeit für das Gemeinwohl bleibe, auch wenn die Umsätze sinken. Schmidt ließ erkennen, dass innerhalb der ABDA viel daran gearbeitet worden sei.
Auf die Frage aus der Kammerversammlung, ob eine Honorierung mit regelmäßiger Anpassung sowie Struktur- und Regionalkomponenten wie bei den Ärzten denkbar sei, ging Schmidt ausführlich ein. Er erklärte, damit habe sich die ABDA beschäftigt. Denn die Politik wolle „keine Honorarverbesserung mit der Gießkanne“. „Ich sehe in der Politik momentan keine Unterstützung für eine signifikante Erhöhung des Fixums“, erklärte Schmidt und folgerte: „Wir müssen über eine Vergütungsmechanik mit ganz anderen Mechanismen reden.“ Als Beispiel nannte Schmidt sogar eine morbiditätsbezogene Honorierung. Dies führe schnell zur Idee einer Kassenapothekerlichen Vereinigung. Doch dies wolle niemand, weil dabei Zerwürfnisse drohen würden. Doch möglicherweise seien solche Honorierungen auch ohne neue Institutionen möglich. Außerdem könne er sich eine solche Honorierung nur additiv vorstellen. Teile des bisherigen Honorars wegzunehmen, erzeuge bei den Apothekern Angst, mahnte Schmidt. Doch „als Lösung für Teilhonorare ist es charmant“, folgerte Schmidt. Es gehe darum, es zu machen wie die Ärzte, aber ohne die Fehler, die die Ärzte gemacht hätten. „Mal sehen, ob Spahn es aufnimmt“, fasst den Schmidt den Stand zu diesem Punkt zusammen.
Dritter Weg. Ein neuer Regulierungsansatz: Die oben genannte dritte Option für ganz neue Wege ergab sich aus einem Diskussionsbeitrag von Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein. Froese hatte eine neue Leistungsbeschreibung für die Apotheken als Versorger vorgeschlagen. Dazu äußerte sich Schmidt eher zurückhaltend. Denn Froeses Vorschlag würde ein stärkeres Bekenntnis zu einem regulatorischen Auftrag bedeuten und es sei nicht klar, ob Minister Spahn so weit gehe.
Am Ende Risikoeinschätzung nötig
Aus den vielfältigen Äußerungen Schmidts lässt sich nun erkennen, dass die sozialrechtliche Regulierung des Versandes oder ein neues Strukturhonorar als Kompensation für abwandernde Umsätze offenbar intensiv diskutiert wurden. Boni in Deutschland waren dagegen offenbar kein Thema. Welche Konzepte der Minister aufnimmt und wie er sie möglicherweise mit eigenen neuen Ideen kombiniert, wird er bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 11. Dezember erläutern.
Zum Abschluss der Diskussion in Kiel wurde Schmidt gefragt, ob er diese Entwicklung als „Ablasshandel“ empfindet. Dies verneinte Schmidt mit dem Hinweis, er verspreche nicht das Paradies, wie es beim Ablass geschehen sei. Doch die Apotheker sollten sich darauf einstellen, dass sie nach dem 11. Dezember nicht vor einer Situation stehen, die nach naturwissenschaftlichen Maßstäben eindeutig bewertet werden könne. „Am Schluss ist es eine Risikoeinschätzung“, erklärte Schmidt. Es werde eher um eine Abwägung wie in der Medizin gehen, bei der viele Aspekte der Lebensqualität und die Lebenserwartung betrachtet würden.
9 Kommentare
EUGH
von Torben Schreiner am 30.11.2018 um 3:19 Uhr
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„Es wird eng ... für viele ... zu eng.“
von Christian Timme am 30.11.2018 um 2:10 Uhr
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Welches Ziel gilt eigentlich?
von Reinhard Rodiger am 29.11.2018 um 22:12 Uhr
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Eins ist klar :
von gabriela aures am 29.11.2018 um 14:43 Uhr
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von der Wirklichkeit längst überholt
von in dubiis am 29.11.2018 um 13:31 Uhr
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Die Tiere machen es vor
von Jürgen Hauck am 29.11.2018 um 12:53 Uhr
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Vermischung
von Anita Peter am 29.11.2018 um 12:22 Uhr
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AW: Vermischung
von Anita Peter am 29.11.2018 um 12:23 Uhr
Genau
von Mathias Mallach am 29.11.2018 um 11:18 Uhr
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