- DAZ.online
- News
- Politik
- Cannabisausschreibung: ...
Am heutigen Dienstag um 12 Uhr ist die Deadline für die zweite deutsche Cannabisausschreibung verstrichen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hatte die Frist für bewerbende Unternehmen in den vergangenen Monaten wiederholt verschoben. Die Zuschlagserteilung wird voraussichtlich frühestens Ende April 2019 erfolgen.
Nun aber doch – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) macht den Hanfsack zu. Bis zum heutigen Dienstag 12 Uhr konnten sich Unternehmen auf die Ausschreibung für den Medizinalhanfanbau in Deutschland bewerben. Wie viele Unternehmen ihren Hut in den Ring geworfen haben, ist noch nicht bekannt.
Knapp 200 Bieterfragen
Das BfArM hatte die Bewerbungsfrist mehrfach verlängert. Als Begründung nannte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage von Dr. Kirsten Kappert-Gonther, drogenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, dass die Behörde mit zahlreichen Anfragen der Bewerber beschäftigt gewesen sei.
Cannabis auf Rezept
Medizinalcannabis
In der Tat sind bei der Behörde knapp 200, teilweise umfangreiche Bieterfragen eingegangen. Zuletzt hatte das BfArM diese Liste, die bis zum heutigen Dienstag auf der Vergabeseite einzusehen war, am gestrigen Montag aktualisiert.
Zuschlagserteilung nicht vor April 2019
Aus derselben Datei ging auch hervor, weshalb die Zuschläge frühestens im April 2019 erteilt werden können. Denn bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt wurde im September beantragt, ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Dabei warf die Antragsstellerin der Behörde unter anderem vor, gegen den Transparenzgrundsatz zu verstoßen. Die Kammer wies den Antrag im Oktober ab. Gegen diese Entscheidung wurde sofortige Beschwerde eingereicht, über die das OLG Düsseldorf voraussichtlich erst im April entscheiden wird.
Das BfArM hatte die Zuschlagsvergabe für die erste Jahreshälfte 2019 angekündigt, damit der Anbau 2020 beginnen kann. Noch zum Zeitpunkt der letzten Fristverlängerung im November ging die Behörde davon aus, diesen Zeitplan einhalten zu können. In den Angebotsblättern wurde zuletzt als Frist für die Zuschlagserteilung derzeit der 25. April vermerkt. Nun muss die Behörde allerdings erstmal die Bieterunterlagen auswerten.
1 Kommentar
Ist doch schon alles gelaufen
von Ratatosk am 11.12.2018 um 18:52 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.