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ABDA-Reaktion auf Spahns Apotheken-Pläne
„Es lohnt sich, dass wir uns mit diesem Angebot auseinandersetzen“
ABDA sieht große Chance in der Honorar-Erhöhung
Gleichzeitig drückte der ABDA-Präsident aber auch aus, dass er „große Chancen“ in den Vorschlägen Spahns sehe. „Wir stecken bei der Vergütung seit Jahren in einer Sackgasse. Da sehen wir jetzt endlich einen Ausweg“, sagte Schmidt. Und auch beim Thema E-Rezept habe er die Hoffnung, dass mit Spahn als Gesundheitsminister die Rolle der Präsenzapotheken als wichtigste Instanz in der Arzneimittelversorgung erhalten bleibe.
Was die Auswahl der Dienstleistungen betrifft, die die Apotheker für die neue Honorar-Komponente in Höhe von 240 Millionen Euro anbieten könnten, erklärte der ABDA-Präsident: „In der ersten Phase werden nicht gleich alle Apotheken das High-End-Medikationsmanagement anbieten können. Sofort und flächendeckend können wir Leistungen wie Entwöhnungsberatungen, Impfberatungen oder Arzneimittel-Beratungen für pflegende Angehörige anbieten.“ Das Impfen in der Apotheke sei kein Thema mehr, das habe Spahn „zurückgenommen“. Zur Erklärung: Der Minister hatte auf dem diesjährigen Apothekertag erklärt, dass er sich impfende Apotheker vorstellen könne, woraufhin sich sofort die Hausärzte zu Wort meldeten und das Dispensierrecht einforderten.
Schmidt: Spahn will das Verbot nicht
Klar ist für die ABDA offenbar, dass man sich nicht mehr aktiv für das Rx-Versandverbot einsetzen werde. Am heutigen Dienstag war das Verbot allerdings erneut thematisiert worden: Mehrere Abgeordnete aus Spahns Fraktion, darunter Volker Kauder, Karin Maag und Michael Hennrich meldeten mit Blick auf die geplante Boni-Regelung teils „erheblichen Gesprächsbedarf“ an. Der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß erklärte sogar, dass das Rx-Versandverbot längst nicht vom Tisch sei. Die ABDA will diese Äußerungen allerdings nicht zu ihren Gunsten nutzen. Friedemann Schmidt hält es für „normal“, dass die Abgeordneten Gesprächsbedarf haben. Das Ministerium sei nun in der Pflicht, für den Vorschlag zu werben. Die ABDA werde sich aber weder an den Vorschlag des BMG noch an die Äußerungen der Unionsabgeordneten „binden“.
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ABDA lässt Fragen zu Rechtsgutachten offen
Dazu passt auch, wie die Standesvertretung mit drei Rechtsgutachten umgehen will, die sie in Auftrag gegeben hatte. Auf der heutigen Pressekonferenz präsentierte die ABDA Kurzfassungen von Gutachten der Jura-Professoren Udo di Fabio (ehemaliger Verfassungsrichter), Jürgen Schwarze und Ulrich Becker. Jedes der Gutachten kommt auf unterschiedliche Weise zur gleichen Aussage: Das Rx-Versandverbot wäre europa- und verfassungsrechtlich machbar. Auf die Frage von DAZ.online, wie die ABDA diese Gutachten einsetzen wolle, antwortete Schmidt nicht konkret. Er sagte, dass die Gutachten deutlich machten, dass der Verzicht auf das Verbot eine rein politische Entscheidung sei. Das habe auch Spahn den Apothekern bestätigt. Und weiter: „Das Rx-Versandverbot ist natürlich immer eine Option. Ich finde aber, dass es sich lohnt, dass wir uns intensiv und konstruktiv mit dem Angebot aus dem Ministerium auseinandersetzen. Es auszuschlagen, wäre aus meiner Sicht nicht zu verantworten.“
EU-Notifizierungsverfahren wahrscheinlich
In etwas mehr als vier Wochen will die
ABDA-Mitgliederversammlung erneut zusammenkommen, um darüber zu entscheiden,
wie man auf Spahns Vorschläge reagiert. In den kommenden Wochen werde die Standesvertretung
versuchen, die rechtlichen Fragen gemeinsam mit dem BMG zu klären. Ob die
Apotheker dann Vorschläge über eventuelle Reaktionen vorgelegt bekommen, ist
aber laut Schmidt ebenfalls noch unklar. Das hänge davon ab, inwiefern das BMG
die ABDA einbinde. Ob die Kammern und Verbände dem Vorschlag in seiner heutigen Fassung zugestimmt hätten, hielt Schmidt für unwahrscheinlich. Allerdings erklärte er, dass es keine Probeabstimmung gegeben habe, schließlich seien einfach noch zu viele Fragen ungeklärt. Die Kammern und Verbände hätten nun den Auftrag, sich ein Meinungsbild zu machen und das am 17. Januar nach Berlin zu tragen.
Spahns Zeitplan für das Paket sei aber ambitioniert: Schon im Sommer 2019 solle die Gesetzgebung abgeschlossen sein. Außerdem droht den Apothekern eine alt bekannte Hürde auf dem Weg zur Umsetzung des Pakets: Denn Schmidt erklärte, dass er selbst davon ausgehe, dass ein EU-Notifizierungsverfahren ansteht. Zur Erinnerung: Das Rx-Versandverbot hätte im Rahmen eines solchen Verfahrens mit allen EU-Staaten und der EU-Kommission abgestimmt werden müssen – dieser Prozess zieht eine Abstimmungsphase von mindestens drei Monaten nach sich.
12 Kommentare
Es lohnt sich nicht
von Weißer Kittel am 12.12.2018 um 15:47 Uhr
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wer nicht kämpft....
von N. Bödewig am 12.12.2018 um 14:41 Uhr
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nein
von Karl Friedrich Müller am 12.12.2018 um 13:11 Uhr
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Trojaner
von Atopom am 12.12.2018 um 11:59 Uhr
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Jetzt reicht's!
von Norbert Veicht am 12.12.2018 um 9:32 Uhr
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Subventionen für eine Landapotheke = 200.000 € im Jahr
von Brotlose Kunst am 12.12.2018 um 1:43 Uhr
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Dieser Präsident empfiehlt sich für „höhere Aufgaben“ ...
von Christian Timme am 12.12.2018 um 0:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Managers Machiavelli
von Wolfgang Müller am 11.12.2018 um 23:29 Uhr
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Schwer schlucken?
von Reinhard Rodiger am 11.12.2018 um 23:07 Uhr
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Gleichpreisigkeit an Erstbietenden verkauft!
von T. La Roche am 11.12.2018 um 22:42 Uhr
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Mal ehrlich und bei Lichte betrachtet....
von gabriela aures am 11.12.2018 um 22:21 Uhr
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Schmidt
von Conny am 11.12.2018 um 22:17 Uhr
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