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Stellungnahme zum GSAV
Ärzte warnen vor Mehrarbeit durch das E-Rezept und vor DrEd
KBV fordert fortgeschrittene E-Signatur für E-Rezepte
Zum E-Rezept: Die KBV begrüßt „ausdrücklich“ den Plan des BMG, dass Apotheker, Ärzte und Kassen dafür sorgen sollen, dass das E-Rezept schneller eingeführt wird. Einen „völlig unstrittigen Nutzen“ sehen die Mediziner für Patienten, Apotheken und Krankenkassen. In den Arztpraxen könnte die derzeit geplante Neuregelung aber zu einem „deutlich steigenden Aufwand“ führen. Hintergrund ist die derzeit noch bestehende gesetzliche Anforderung für die Ärzte, das zukünftige elektronische Rezept per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zu signieren.
Die KBV befürchtet schlichtweg, dass es zu kompliziert sein wird, sich für jede elektronische Unterschrift neu ins System einzuloggen und fordert vielmehr, auf die QES zu verzichten. „Die KBV schlägt deshalb vor, das Niveau an Sicherheit, Identifizierbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Rechtsverbindlichkeit durch die Einführung einer fortgeschrittenen Signatur herzustellen und auf die Nutzung der QES zu verzichten, um den spezifischen Anforderungen in der vertragsärztlichen Versorgung gerecht zu werden und zeitnah ein E-Rezept umzusetzen, das gleichermaßen hohe rechtliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig in der Praxis handhabbar ist“, heißt es wörtlich in der Stellungnahme. Um dies umzusetzen, wäre eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erforderlich, um die fortgeschrittene elektronische Signatur bei der Nutzung von E-Rezepten zu ermöglichen.
KBV: Biosimilars nicht ohne ärztliche Aufsicht austauschen
Schließlich sprechen sich die Ärzte auch dagegen aus, dass Apotheker eigenmächtig Biosimilars austauschen können. Auf diesen Plan des BMG hatten schon mehrere Experten ablehnend reagiert, auch CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich hatte davor gewarnt, dass Patienten verunsichert reagieren könnten. Aus Sicht der KBV sind Biosimilars schlichtweg nicht wie Generika „durch den Apotheker ohne engmaschige Kontrolle durch den Arzt automatisch substituierbar“.
Die KBV weist zudem darauf hin, dass es in Europa kein anderes Land gibt, in dem Apotheker Biosimilars substituieren können. Und weiter: „Bislang liegen auch keine Daten dazu vor, ob eine dem Arzt nicht bekannte und von ihm nicht überwachte Biosimilar‐Substitution nicht mit negativen Konsequenzen für den Patienten – beispielsweise aufgrund einer möglicherweise veränderten Immunogenität und damit einhergehender Unverträglichkeitsreaktionen – verbunden ist.“
1 Kommentar
Das ist halt der Unterschied zwischen Arzt und Apotheker
von Alfons Neumann am 19.12.2018 um 1:23 Uhr
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