Apothekenrecht-Experte Douglas zu Spahns Apothekenplänen

„Wer die Gleichpreisigkeit aufgibt, nimmt höhere Preise bei Engpässen in Kauf“

Berlin - 18.12.2018, 10:15 Uhr

Deutsche Versandapotheken und ihre EU-ausländische Konkurrenz sollen nach den Plänen von Jens Spahn künftig per Gesetz ungleich behandelt werden: Letzteren sollen Rx-Boni bis 2,50 Euro erlaubt sein. (Foto: BVDVA)

Deutsche Versandapotheken und ihre EU-ausländische Konkurrenz sollen nach den Plänen von Jens Spahn künftig per Gesetz ungleich behandelt werden: Letzteren sollen Rx-Boni bis 2,50 Euro erlaubt sein. (Foto: BVDVA)


Es ist mit vielen Gerichtsverfahren zu rechnen

DAZ.online: Und außerdem?

Douglas: Zum anderen wird es deutschen Apothekern nach einem solchen Gesetzestext nicht oder kaum noch vermittelbar sein, sich selber an das Preisrecht zu halten. Es ist mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren zu rechnen, in denen deutsche Apotheker sich auf gleiches Recht für alle berufen werden. Die Urteile, die in den vergangenen Wochen und Monaten zu der Frage ergangen sind, ob es einem deutschen Apotheker noch zuzumuten ist, sich an das Preisrecht zu halten, sind alle davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber hier die Gleichpreisigkeit wiederherstellt. Wird die Gleichpreisigkeit aufgegeben, kann davon ausgegangen werden, dass auch die Rechtsprechung dann den deutschen Apotheken die Boni erlaubt.

Mittelfristig könnte diese Aufgabe der Gleichpreisigkeit dazu führen, dass der einheitliche Apothekenpreis insgesamt ins Rutschen kommt. Das könnte schlimmstenfalls für die Verbraucher auch zu höheren Preisen führen, da dann gerade bei Arzneimitteln, die knapp sind, auch einmal höhere Preise verlangt werden. Wenn der Gesetzgeber die Gleichpreisigkeit aufgibt, nimmt er billigend in Kauf, dass in Zukunft bei Lieferengpässen von bestimmten Arzneimitteln derjenige die Präparate erhält, der bereit ist den höchsten Preis zu zahlen.

Schließlich sollte der deutsche Gesetzgeber seine Zuständigkeit schützen. Der EuGH hat in seiner Entscheidung die Zuständigkeit des nationalen Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Gesundheitssysteme missachtet. Diesen Verstoß gegen die Kompetenzregelungen in Europa nun ohne Gegenwehr in Gesetze zu gießen ist politisch sicherlich das falsche Signal.

DAZ.online: Ist die Fünf-Prozent-Grenze für den Marktanteil auch keine Lösung?

Douglas: Die Entwicklung der Marktanteile ausländischer Versandapotheken am OTC-Markt hat gezeigt, dass es zunächst dauert, bis der Versandhandel richtig in Gang kommt, dann aber die Zuwächse sehr stark sind. Wenn erst einmal 5 Prozent Marktanteil der ausländischen Versandapotheken erreicht sind, besteht keine Möglichkeit mehr, dem noch effektiv gegen zu wirken – außer durch ein Versandverbot, das dann aber sehr viel schwerer zu rechtfertigen wäre, als es aktuell möglich gewesen wäre, nicht zuletzt aufgrund der Entscheidung der Europäischen Kommission, nun den Versandhandel mit Tierarzneimitteln zu untersagen

DAZ.online: Danke für das Gespräch!



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

RX-Versandverbot

von Dr. Radman am 18.12.2018 um 11:14 Uhr

Man soll Herr Spahn nicht unbedigt überschätzen. Ich bin mir nicht so sicher, ob er weiss, war er tut. Deshalb müssen die Apotheker auch mit anderen Kräften in der CDU sprechen.
Z. B. Frau AKK. Wir müssen selbst auf die sichere Versorgung der Bevölkerung Acht geben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

RX-Versandverbot

von Dr. Radman am 18.12.2018 um 11:00 Uhr

Offener Brief an ABDA Präsident:

Ich habe bis jetzt, trotz Kritik an Ihrer Person sehr viel von Ihnen gehalten. Aber mit der Empfehlung dem Spahnischen Plan B, haben Sie mich wirklich enttäuscht. Was haben sie sich eigentlich dabei gedacht, die gleichpreisigkeit aufzugeben?. Was ist das von einem Kuhandel?.
Nein, so geht es nicht. Unterschreiben Sie zukünftig bitte niemals eine Stillschweigende Vereinbarung mit der BMG. Sie sind zur regelmässigen Information der Basis verpflicht.

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