Einigung zur Hilfstaxe

Endlich neue Preise für Stoffe und Gefäße

Süsel - 18.12.2018, 07:00 Uhr

Die neuen Anlagen 1 und 2 wurden von der DAV-Mitgliederversammlung wohlwollend zur Kenntnis genommen und können somit am 1. Januar 2019 in Kraft treten. (Foto: Fotolia / Gerhard Seybert)

Die neuen Anlagen 1 und 2 wurden von der DAV-Mitgliederversammlung wohlwollend zur Kenntnis genommen und können somit am 1. Januar 2019 in Kraft treten. (Foto: Fotolia / Gerhard Seybert)


Marktgerechte Preise und realistische Liste der Stoffe

Als Beispiel für die neuen Preise in Anlage 1 der Hilfstaxe nennt die ABDA Salicylsäure. Der Preis für 100 Gramm Salicylsäure steige von bisher 4,20 Euro auf 5,06 Euro. Doch es gibt viele Beispiele mit weitaus größeren Veränderungen: Der Preis für 1 Gramm Atropinsulfat steigt von 8,35 Euro auf 22,50 Euro. 100 Gramm Campher werden derzeit mit einem Einkaufspreis von 4,38 Euro taxiert, künftig mit 13,66 Euro. Für 100 Gramm Polyethylenglykol 1500 werden statt 2,65 Euro künftig 5,05 Euro angesetzt. Für 10 Gramm Silbernitrat gelten statt 7,26 Euro künftig 20,59 Euro als Einkaufspreis und 1000 Gramm Wollwachsalkoholsalbe gehen statt mit 9,77 Euro künftig mit 18,83 Euro in die Taxierung ein.

Die neuen Preise wurden als realistische Marktpreise ermittelt. Die großen Abweichungen zu den bisherigen Preisen der Hilfstaxe zeigen, welche Einbußen die Apotheken über lange Zeit hinnehmen mussten. Weitere Änderungen ergeben sich durch das Entfernen einiger unüblich gewordener Stoffe und Grundlagen. Zugleich werden einige Stoffe neu aufgenommen, die nun den Regularien der Hilfstaxe unterworfen sind, beispielsweise Acetylcystein, Bifonazol, Hydrochlorothiazid und Melatonin. 

Wie geht es weiter?

Apotheker sollten nun darauf achten, dass ihre Software zum Jahreswechsel die neuen Preise berücksichtigt. Wie es dann im Laufe des neuen Jahres weitergeht, bleibt derzeit offen. Die Mitteilungen der ABDA geben keine Auskunft darüber, wie die Hilfstaxe künftig weiter gepflegt werden soll. Es bleibt abzuwarten, ob die ursprünglich vorgesehene jährliche Anpassung durch eine technische Kommission künftig eingehalten wird.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Zu kleine Schritte

von Heiko Barz am 18.12.2018 um 9:39 Uhr

Jetzt wird wieder als Erfolg gefeiert, was schon seit vielen Jahren hätte als selbstverständlich geändert werden müssen.
Ich erinnere gerne wieder an die vergangenen Jahre, als 2015 die Rezeptur-und BTM Angleichungen stattfanden. Das geschah auch mitten in der Diskussion unsereres finanziellen Leistungsausgleichs - die Honorardiskussion.. Geschickterweise holte der damalige Wirtschaftsminister die Keule des H2m Gutachtens hervor, die nun über Jahre verhinderte, dass unsere akademische Leistung, die seit vielen Jahren unbeachtet blieb, eine entsprechende finanzielle Aufwertung erfuhr. (Ulla Schmidt 2004)
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