Stellungnahme PKV-Verband

Privatversicherer wollen Sparverträge mit Apothekern abschließen

Berlin - 19.12.2018, 17:55 Uhr

Sparverträge mit Apothekern: Der PKV-Verband schlägt vor, dass mit den Apothekern Sparinstrumente in der Arzneimittelversorgung geschaffen werden. (c / Foto: imago)

Sparverträge mit Apothekern: Der PKV-Verband schlägt vor, dass mit den Apothekern Sparinstrumente in der Arzneimittelversorgung geschaffen werden. (c / Foto: imago)


Keine Verwürfe mehr abrechnen, E-Rezept auch für PKV-Patienten

Der Verband der Privatversicherer findet, dass dieser Vorschlag einige Vorteile gegenüber den Sparinstrumenten im GKV-Bereich hat. Erstens würde die ärztliche Therapiefreiheit weiter uneingeschränkt gelten und auf der Versichertenseite ebenso das Prinzip der Vertragstreue. Denn: „Nicht nur der Arzt hätte in seiner Verordnung immer das letzte Wort, auch der Patient wäre in seiner Entscheidung für oder gegen Versorgungsvereinbarungen frei, da diese nur Empfehlungscharakter hätten.“ Zweitens unterläge die „Aut-idem“-Verordnung in der PKV keinen ökonomischen Vorgaben zum Preissegment.

Neue Regelung über Zyto-Preise auch für PKV-Versicherte

Aber mit Blick auf die im GSAV-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen sieht sich der PKV-Verband an einigen Stellen benachteiligt. Beispiel Zyto-Preise: Das BMG will erreichen, dass die Kassen den Apothekern künftig nur noch den exakten Einkaufspreis überweisen, zudem soll es ein Fixum von 110 Euro pro Herstellung geben. Der PKV-Verband meint dazu: „Während die Krankenkassen (…) den Apotheken für die in Zytostatika-Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel lediglich den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis erstatten, müssen Privatversicherte weiterhin den vollen – fiktiven – Lauer-Taxen-Preis entrichten.“ Der Verband fordert daher, dass auch die PKV-Unternehmen und ihre Versicherten „an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zyto-Apotheken (einschließlich der Krankenhausapotheken) teilhaben können“.

Keine Abrechnung von Verwürfen

Eine weitere Forderung im Zyto-Bereich ist die Abschaffung der Berechnungsfähigkeit des Verwurfs. Zur Erinnerung: Nach aktueller Rechtslage hat die Apotheke für die Zubereitung nur die erforderliche Menge an Stoffen und Fertigarzneimitteln zu verwenden. Bei der Abrechnung zählt aber die übliche Abpackung bei Stoffen beziehungsweise die erforderliche Packungsgröße bei Fertigarzneimitteln. Die eigentlich schon abgerechneten Reste können Apotheker bei der nächsten Herstellung nochmals verwenden. Der PKV-Verband fordert daher: „Es bedarf der Klarstellung, dass die Verwendung wirtschaftlicher Wirkstärken-Packungsgrößen-Kombinationen gemäß ärztlich verordneter, nach Milligramm, Milliliter oder internationalen Einheiten bemessener Wirkstoffmenge vorzunehmen ist. Restmengen nicht vollständig verbrauchter Abpackungen sollen nur dann und soweit abgerechnet werden dürfen, als ihr Anfall und daraus entstehende Kosten unvermeidbar waren beziehungsweise die weitere Verwendung nicht möglich war.“

Und auch was die Vorgabe betrifft, dass Apotheker, Ärzte und Kassen über neue vertragliche Regelungen für eine zügige Einführung des E-Rezeptes sorgen sollen, fühlt sich der PKV-Verband übergangen. Denn auch der PKV-Verband will die Möglichkeit bekommen, mit den Spitzenorganisationen der Apotheker, der Bundesärztekammer und den Beihilfeträgern „Vereinbarungen über die rechtlichen und Verfahrensvorgaben für die Verwendung eines elektronischen Rezeptes zu schließen“.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Aut idem in der PKV hat nichts mit „Sparverträgen“ zu tun.

von Dominik Heck am 20.12.2018 um 16:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Rohrer,

Ihre Interpretation führt in die Irre. Aut idem in der PKV hat nichts mit „Sparverträgen“ zu tun. Anders als in der GKV würde es weder Preisvorgaben noch Austauschpflichten geben - Arzt und Patient bleiben frei in ihren Entscheidungen. Notwendig ist Rechtssicherheit für austauschende Apotheker.

Dominik Heck
(Pressereferent beim PKV-Verband)

» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten

AW: Sparverträge

von Benjamin Rohrer am 20.12.2018 um 16:43 Uhr

Lieber Herr Heck,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Wenn Sie mit "Interpretation" die Überschrift meinen, dann erkläre ich Ihnen das gerne - zumal es sich nicht um eine Interpretation handelt. Denn: In Ihrer Stellungnahme erklären Sie mehrfach, dass Sie sich gegenüber den GKV-Regeln benachteiligt fühlen, auch was die Einsparungen betrifft. Der Sinn solcher von Ihnen vorgeschlagenen Verträge mit den Apothekern ist also (auch), dass die Privatversicherer ihre Arzneimittelausgaben senken - so wie es die GKV auch kann.

Im Übrigen erklären wir die von Ihnen vorgeschlagene aut-idem-Regelung im Text sehr genau, auch anhand von direkten Zitaten aus Ihrer Stellungnahme.

Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest wünscht

Benjamin Rohrer

AW: Aut idem in der PKV hat nichts mit „

von Dominik Heck am 20.12.2018 um 18:30 Uhr

Lieber Herr Rohrer,

vielen Dank für Ihre Erläuterung, dass sich die fünf Hinweise auf "Sparverträge" und "Sparinsturmente" in Überschrift, Bilduntertitel und Einleitung nicht auf unsere Vorstellungen zu aut-idem-Verordnungen in der PKV beziehen, die Sie im Detail beschreiben. Das wäre nämlich sachlich nicht korrekt.

Ich wünsche Ihnen ebenfalls schöne Feiertage.

Viele Grüße

Dominik Heck
(Pressereferent PKV-Verband)

AW: Sparverträge

von Benjamin Rohrer am 20.12.2018 um 19:40 Uhr

Lieber Herr Heck,

dann erklären Sie uns und unseren Lesern doch bitte, welches Ziel Sie mit der aut-idem-Regelung verfolgen, wenn es denn keine Einsparungen sind (wie in Ihrer Stellungnahme deutlich beschrieben wird).

LG
BR

ja klar

von Karl Friedrich Müller am 20.12.2018 um 11:48 Uhr

Die Ärzte bekommen das 2,5 fache und die Apotheken sollen wohl Rabatt geben oder preiswerter AM abgeben.
Genau mein Humor.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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