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Hessen
Sozial- und Gesundheitsministerium geht an die Grünen
Die Apotheker in Hessen werden künftig wohl mit einem Gesundheitsminister der Grünen zusammenarbeiten. Medienberichten zufolge haben sich CDU und Grüne auf einen Koalitionsvertrag und die Ressortverteilung geeinigt. Demnach sollen die Grünen der CDU aufgrund ihrer Zugewinne bei der Landtagswahl einige Ministerien abnehmen, darunter auch das für Soziales und Gesundheit. Wer Minister wird, ist noch nicht geklärt. Im DAZ.online-Wahlcheck hatten sich die Grünen für eine Lockerung des Mehrbesitzverbotes und eine Aufhebung der Rx-Preisbindung ausgesprochen.
Bei der Landtagswahl im Oktober hatten CDU und SPD in Hessen zweistellig an Prozentpunkten verloren. Die CDU lag bei 27 Prozent, die SPD rutschte sogar auf knapp unter 20 Prozent ab. Die großen Gewinner hießen Grüne und AfD. Die Grünen landeten gleichauf mit der SPD, die AfD zog mit mehr als 13 Prozent in den Wiesbadener Landtag ein. Nach der Wahl hatte es Unstimmigkeiten bei der Stimmauszählung gegeben, die Koalitionsbildung zog sich daher sehr lange hin. Zuletzt kristallisierte sich dann aber heraus, dass CDU und Grüne ihre Koalition fortsetzen können.
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Fest stand aber sehr schnell nach der Wahl, dass der derzeitige CDU-Sozialminister Stefan Grüttner sein Direktmandat verloren hatte. Hinzu kommt, dass die Grünen aufgrund ihres starken Wahlergebnisses einige Ministerien von der CDU bekommen müssen. Mehreren Medienberichten zufolge soll unter anderem das Ministerium für Soziales, Integration und Gesundheit an die Grünen gehen. Wirtschafts- und Verkehrsminister soll demnach Grünen-Parteichef Tarik Al-Wazir bleiben, Priska Hinz bleibt Umweltministerin. Neben dem Sozialministerium erhalten die Grünen außerdem noch das Kultur- und Wissenschaftsministerium. Das neu zu bildende Digitalministerium soll von der CDU geleitet werden.
Ressortbesetzung noch nicht geklärt
Wer die beiden neuen Ressorts bei den Grünen leiten könnte, steht allerdings noch nicht fest. Ebenfalls unklar sind noch die Inhalte des Koalitionsvertrages. In der vergangenen Nacht teilten Ministerpräsident Volker Bouffier und Al-Wazir lediglich mit, dass es einen fertigen Vertrag gebe. Offenbar soll dieser am morgigen Donnerstag präsentiert werden.
Was die Apotheken betrifft, könnten die Grünen in den kommenden Jahren Inhalte einbringen, die sicherlich nicht allen Apothekern schmecken. Beim DAZ.online-Wahlcheck hatte sich die Partei insbesondere bei den Themen Mehrbesitzverbot und Rx-Preisbindung liberal gegeben. Auf die Frage, wie man zum Fremd- und Mehrbesitzverbot stehe, antwortete eine Parteisprecherin:
Wir können uns insbesondere für den ländlichen Raum vorstellen, dass die bisherige Beschränkung auf eine Haupt- und drei weitere Apotheken, je nach Bedarf, gelockert wird. Dadurch können flexiblere Versorgungslösungen ermöglicht werden für Gebiete, die sonst eventuell unterversorgt wären.“
Grüne: Höchstpreise einführen, Versandhandel erhalten
Was die Rx-Preisbindung betrifft, könnten die Grünen aus Hessen in den kommenden Jahren auf Bundesebene ebenfalls vermehrt deregulierende Vorschläge einbringen. Denn:
Zurück zur Festpreisbindung für alle können wir jedoch nicht gehen, darüber hatte der EuGH bereits geurteilt. Für uns erscheint es daher sinnvoller, allen Apotheken, begrenzt auf wenige Euro, die Boni-Vergabe zu erlauben, statt weiter in dieser unfairen Situation zu verharren.“
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Was die Auflösung des Versandhandelskonfliktes betrifft, stellen sich die Grünen in Hessen klar hinter die Arzneimittelexpertin ihrer Partei, Kordula Schulz-Asche, die in der Grünen-Bundestagsfraktion alle Arzneimittel- und Apothekenthemen bearbeitet. Schulz-Asche hatte nach dem EuGH-Urteil einen eigenen Gesetzesantrag entworfen und sich darin gegen das Rx-Versandverbot und für ein System mit Höchstpreisen ausgesprochen. Die Grünen in Hessen teilen diese Einstellung:
Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stellt dabei für bestimmte Patientinnen und Patienten einen zwar nur ergänzenden, aber wichtigen Teil der Gesundheitsversorgung dar. Das gilt insbesondere für Patientinnen und Patienten mit komplexen chronischen und seltenen Erkrankungen. Aus unserer Sicht ist ein Verbot des Versandhandels europa- und verfassungsrechtlich nicht umsetzbar. Statt die Benachteiligung inländischer Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken unverzüglich zu beenden, würde durch ein Verbot wertvolle Zeit vertan, denn am Ende hätte ein solches Verbot keinen Bestand vor dem Europäischen Gerichtshof. In der Zwischenzeit wären inländische Apotheken wegen der bestehenden inländischen Preisbindung dem Preisdruck ausländischer Versandapotheken ungeschützt ausgesetzt. Das könnte viele Arbeitsplätze in den Apotheken kosten. Wir halten daher den von uns vorgeschlagenen Weg eines Höchstpreissystems, neben weiteren Maßnahmen, für den richtigen Ansatz, um die Arzneimittelversorgung in Deutschland zu sichern. Außerdem könnte kurzfristig auch ein Sicherstellungszuschlag besser helfen.“
1 Kommentar
Gesundheitspolitik und „ Bündnis 90 / Grüne“
von Heiko Barz am 20.12.2018 um 11:07 Uhr
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