GSAV-Stellungnahme

Reaktion auf Cannabis-Sparpläne: ABDA will neue Methadonpreise

Berlin - 20.12.2018, 17:00 Uhr

Druck erzeugt offenbar Gegendruck: Das BMG und die Krankenkassen wollen das Apothekenhonorar beim Cannabis drastisch kürzen  - das will sich die ABDA nicht gefallen lassen und fordert neue Preise bei Subsitutionsarzneimitteln. (b/Foto: Imago)

Druck erzeugt offenbar Gegendruck: Das BMG und die Krankenkassen wollen das Apothekenhonorar beim Cannabis drastisch kürzen  - das will sich die ABDA nicht gefallen lassen und fordert neue Preise bei Subsitutionsarzneimitteln. (b/Foto: Imago)


Kassen halten am Genehmigungsvorbehalt fest

Im GSAV-Entwurf gibt es noch weitere Änderungsvorschläge bei der Medizinalhanf-Versorgung. Und zwar sieht das BMG diverse Ausnahmen beim Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen vor. So soll beispielsweise beim Wechsel der Blütensorte kein neuer Antrag mehr nötig sein. Wenn ein Cannabispatient stationär aufgenommen wird, soll das Klinikum keinen neuen Genehmigungsantrag mehr stellen müssen. Auch mit diesen Änderungen erhofft sich das BMG Einsparungen durch eine „administrative Entlastung“ der Vertragsärzte, Krankenkassen und des MDK, die mit 60 Euro pro Cannabisfall geschätzt werden.

Diese Vorschläge sehen GKV-SV und AOK-BV erwartungsgemäß kritisch. Die Kassen schlagen vor, dass die Genehmigung nur dann entfallen soll, wenn die alte und neue Blütensorte einen vergleichbaren CBD und THC-Gehalt haben. Damit könnten Cannabispatienten, die stabil auf eine Sorte mit einem bestimmten THC/CBD-Verhältnis eingestellt sind, im Falle von Lieferengpässen einfacher wechseln.

Sensible Titrationsphase

Insbesondere zu Therapiebeginn mag es allerdings erforderlich sein, zwischen Blütensorten mit unterschiedlichen Wirkstoffgehältern zu wechseln, bis die Sorte gefunden ist, die zum Patienten und seinem Beschwerdebild am besten passt. Dass der Patient bei jedem Wechsel wochenlang darauf warten muss, ob die Krankenkasse die neue Blütensorte genehmigt, erschwert die sensible Titrationsphase derzeit enorm.

Die ABDA hat offenbar mehr Verständnis für die Patienten als die Kassen: „Wir begrüßen die Einschränkung der Genehmigungspflicht bei der Versorgung Versicherter mit schwerwiegenden Erkrankungen mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon.“

Apotheker wollen Genehmigung selbst überprüfen

Bislang sind die Apotheken nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der Patient eine Genehmigung für eine Cannabistherapie hat. Eine Retaxierung aufgrund fehlender Genehmigung kommt jedoch häufig zuerst in der Apotheke an. Denn die Apotheke ist nunmal eine wichtige Schnittstelle bei der Medizinalhanf-Versorgung, auch wenn diese nicht in der Verantwortung steht. Um die Situation zu vereinfachen, wollen die Apotheker nun einführen, dass der Patient seine Genehmigung vorzeigen muss, wenn er sein Cannabisrezept einlöst.

Der Genehmigungsvorbehalt beim Cannabis ist umstritten. Denn er stellt einen Eingriff in die Therapiehoheit des Arztes dar. Fachpolitiker der Opposition kritisieren das Kontrollinstrument der Kassen seit längerem. Sowohl die Linken als auch die Grünen im Bundestag haben einen Antrag zur Abschaffung des Genehmigungsvorbehaltes der Krankenkassen gestellt.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Cannabis Sparpläne

von Gabriele Gebhardt am 22.12.2018 um 17:45 Uhr

Vielleicht sollten sich ABDA und Kassen mal den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Cannabis Medizin zu Gemüte führen: https://www.arbeitsgemeinschaft-cannabis-medizin.de/wp-content/uploads/2018/12/StellungnahmeNovember2018.pdf

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.