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Blick auf 2019
Was ändert sich für Apothekeninhaber im nächsten Jahr?
Höherer Mindestlohn, Arbeitgeber tragen Hälfte des Zusatzbeitrages
Gehe-Eigenmarke für alle Apotheken
Der Stuttgarter Großhändler Gehe macht seine Hausmarke
„gesund leben“ ab Januar 2019 für alle Apotheken zugänglich. Die gleichnamige
Eigenmarke der Gehe-Kooperation „gesund leben“ umfasst OTC-Arzneimittel wie
Schmerztabletten mit Ibuprofen oder Paracetamol, Xylometazolin Nasenspray und
Bisacodyl Abführdragees. Außerdem umfasst das Sortiment
eine ganze Reihe anderer apothekenüblicher Artikel wie Inkontinenzprodukte,
Blutdruck- und Fiebermessgeräte, Schwangerschaftstests, Mittel zur Körperpflege
und Vitamine.
Mindestlohn
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn zunächst von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde – und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesarbeitsministers hat das Bundeskabinett im Oktober 2018 zugestimmt. Der neue Mindestlohn ist auch für Boten, Reinigungskräfte und Büroangestellte, die in Apotheken beschäftigt sind, zu berücksichtigen. DAZ.online hatte darüber berichtet.
GKV-Beiträge
Ab dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen. Das hatte der Bundestag mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium zahlen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich etwa 15 Euro weniger.
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