Apothekengewerkschaft im BMG

Spahn spricht mit Adexa über Kompetenzerweiterung für PTA

Berlin - 08.01.2019, 07:00 Uhr

Andreas May und Tanja Kratt (li. und in der Mitte) von der Adexa waren am gestrigen Montag zu Besuch im BMG bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). (Foto: Adexa)

Andreas May und Tanja Kratt (li. und in der Mitte) von der Adexa waren am gestrigen Montag zu Besuch im BMG bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). (Foto: Adexa)


Mehr PTA-Kompetenz nach Fort- und Weiterbildungen

Doch offenbar deutet sich noch eine weitere Änderung für den PTA-Beruf an: Denn nach Informationen von DAZ.online haben die Adexa und Spahn auch über eine Kompetenzerweiterung für PTA gesprochen. Im Gespräch ist beispielsweise, dass PTA neue Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten bekommen sollen – für neue Kompetenzen, die sie dann in der Apotheke anbieten könnten. In diesem Zusammenhang wird seit Jahren auch immer wieder über eine Vertretungsbefugnis für PTA gesprochen. Derzeit dürfen sich Apotheker laut § 2 der Apothekenbetriebsordnung nur von anderen Apothekern oder eingeschränkt auch von Apothekerassistenten oder Pharmazieingenieuren vertreten lassen. Zumindest der Bundesverband der PTA (BVPTA) hatte dies auch immer wieder mal für PTA ins Spiel gebracht. Ob das BMG dieses Thema aufgreifen will, blieb aber unklar.

Und auch das Thema Streichung des Schulgeldes ist weiterhin aktuell: Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD versprochen, die Schulgelder für alle Gesundheitsberufler grundsätzlich streichen zu wollen. Das Land NRW war zuletzt vorgeprescht und hatte die teilweise Streichung auf Landesebene schon verkündet. Im vergangenen Jahr hatte auch das BMG schon erklärt, dass man an einer bundesweit gültigen Lösung arbeite. Und auch gegenüber der Adexa soll Spahn gestern signalisiert haben, dass man an dem Thema arbeite.

Wie in allen anderen Bereichen hat sich Spahn somit viel vorgenommen. Denn alleine für die Umstellungen an der PTA-Ausbildung und den möglichen Kompetenzerweiterungen müssten drei Regelwerke geändert werden: die Apothekenbetriebsordnung, das 1968 verabschiedete Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (PTA-APrV). Letztere wurde zuletzt 1997, also vor mehr als 20 Jahren, stärker novelliert.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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