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Niedersachsens Apotheker zum Spahn-Plan
„Das ist doch eine Lex DocMorris!“
„Das Thema Spahns Max-Müller-Connection muss jetzt auf den Tisch“
Auch Spahns ehemaliges Beratungsunternehmen, das er vor einigen Jahren gemeinsam mit dem heutigen DocMorris-Vorstandsmitglied Max Müller betrieb, war mehrfach Thema. Hansmann sagte, dass die Apotheker dieses Thema jetzt „auf den Tisch bringen“ müssten. Denn: „Mit den vorgesehenen Regelungen zu Rx-Boni ist das eine Lex DocMorris!“ Man müsse die Öffentlichkeit auf die Verbindung zwischen Müller und Spahn hinweisen. Ein anderer Apotheker erklärte, dass man versuchen müsse nachzuweisen, ob diese Verbindung noch bestehe – denn das wäre ein Verstoß gegen Spahns Amtseid. Andere Apotheker widersprachen dieser Gangart allerdings und meinten, man solle keine schmutzige Wäsche waschen und nicht persönlich werden.
Dann stiegen die Delegierten in die Diskussion und Abstimmung über jeden einzelnen der insgesamt acht Vorschläge des Ministers ein.
„Bonusregelungen nicht akzeptabel“
- Der Transport von Teilen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB V. Das BMG will damit erreichen, dass die Einhaltung der Preisvorschriften Gegenstand des Rahmenvertrages wird, bei Missachtung sollen Sanktion drohen können. Über diesen Punkt diskutierten die Apotheker am längsten: Sie waren sich nicht sicher, ob Spahn die gesamte AMPreisV ins SGB V holen will, was die Pharmazeuten eher kritisch beäugten, oder ob nur die Einhaltung des Rahmenvertrages gesetzlich festgeschrieben werden soll. Die Apotheker waren sich aber einig, dass dies ein „sehr wichtiger Punkt“ des Paketes sei, weil Spahn hier beweisen könne, dass er – wie er mehrfach öffentlich angekündigt hatte – keine Rx-Rabatte in Deutschland will. Eine klare Mehrheit der Kammer stellte sich trotz einiger Unklarheiten zur Umsetzung hinter diesen Vorschlag. Der Gesundheitrechtsexperte Elmar Mand hatte kürzlich gegenüber DAZ.online erhebliche Bedenken an dieser Idee geäußert und von einer „Mogelpackung“ gesprochen.
- Die Einführung eines Boni-Deckels von 2,50 Euro für EU-Versender sowie die Marktevaluation, falls die EU-Versender einen Anteil von 5 Prozent erreichen. Hier machte Kammerpräsidentin Magdalene Linz deutlich: „Das können wir so nicht akzeptieren. Wir müssen Spahn auch darauf hinweisen, dass er damit glasklar seinen eigenen Aussagen widerspricht, schließlich hatte er gesagt, dass er keine Rabatte will.“ Linz wies auch auf die eventuellen Folgen einer solchen Regelung hin: „Man wird den deutschen Versendern nur schwer erklären können, dass sie keine Boni bieten dürfen. Sie werden sich das einklagen. Und dann ist der gesamte Markt im Umbruch.“ Die Delegierten einigten sich darauf, gar nicht weiter auf die juristischen Probleme beider Maßnahmen einzugehen – Gesundheitsrechtsexperte Morton Douglas hatte Spahns Ideen als nicht verfassungsmäßig bezeichnet. Vielmehr wollen die Apotheker Spahn „bei seiner Glaubwürdigkeit packen“ und ihn an seine eigenen Versprechen hinweisen. Der Beschluss erfolgte einstimmig: Die Rx-Boni und die Marktanteil-Grenze sind aus Sicht der Kammer „indiskutabel“.
- Spahn spricht sich in seinen Eckpunkten für den Erhalt der freien Apothekenwahl aus. Unter anderem wurde diese Formulierung aufgenommen, um festzustellen, dass es nach der Einführung von E-Rezepten kein „Makeln“ der Rezepte geben darf. Die Kammer stellte sich einstimmig hinter diesen Vorschlag.
- Die Verdoppelung der Nacht- und Notdienstpauschale.
Auch diesen Vorschlag begrüßten die Kammerdelegierten einstimmig.
Kammerpräsidentin Magdalene Linz wies darauf hin, dass es gerade in
Niedersachsen viele Apotheken in ländlichen Regionen gebe, die klar von
der Notdienstpauschale profitieren, weil sie viele Notdienste leisteten.
Die Kammer sprach sich aber dafür aus, auch eine Vergütung von
Teilnotdiensten einzuführen
3 Kommentare
Rücktritt
von Karl Friedrich Müller am 10.01.2019 um 8:10 Uhr
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@conny
von Uwe Hansmann am 10.01.2019 um 6:30 Uhr
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Spahn Max Müller
von Conny am 09.01.2019 um 22:51 Uhr
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