Boni-Deckel, Preisbindung, Apothekenhonorar

Bayerns Apothekerkammer lehnt den Spahn-Plan ab

Berlin - 10.01.2019, 11:45 Uhr

Die Bayerische Landesapothekerkammer, hier Präsident Thomas Benkert, protestiert gegen Teile des Spahn-Paketes. (s / Foto: BLAK)

Die Bayerische Landesapothekerkammer, hier Präsident Thomas Benkert, protestiert gegen Teile des Spahn-Paketes. (s / Foto: BLAK)


Eine weitere große Apothekerkammer wird sich auf der ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar negativ zu den Apotheken-Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußern. Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer haben sich gestern in München getroffen, um über das Paket zu beraten. In einem Resümee kommt die Kammer zu dem Schluss, dass der Spahn-Plan nicht zukunftsorientiert sowie rechtlich unsicher ist und die Gleichpreisigkeit brechen würde.

Der Widerstand der Apotheker gegen die Eckpunkte für eine Apothekenreform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wächst und wächst. Am gestrigen Mittwoch trafen sich mehrere Kammern und Verbände, um über die acht Maßnahmen zu beraten. Dazu gehört bekanntlich ein Boni-Deckel für EU-Versender, Änderungen am Botendienst, die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung ins SGB V und mehrere Anpassungen am Apothekenhonorar.

ABDA gibt Kammern und Verbänden Bewertungshilfe

Bis zum gestrigen Mittwochabend mussten die 34 ABDA-Mitgliedsorganisationen der Berliner Standesvertretung ihr Votum vorab mitteilen. Die ABDA hatte den Verbänden und Kammern dazu eine Bewertungshilfe an die Hand gegeben, in der alle Maßnahmen detailliert dargestellt sind. Den ABDA-Mitgliedern wird in dieser Bewertungshilfe Platz für Kommentierungen gegeben, auf der letzten Seite können die Kammern und Verbände die Auswirkungen des Paketes – beispielsweise auf die Rx-Preisbindung – auf einer Skala von 1 bis 10 bewerten.

Die Delegierten der Bayerischen Landesapothekerkammer haben sich genau an dieses Protokoll gehalten. Hier sind die einzelnen Bewertungen der BLAK zu den acht Eckpunkten des Spahn-Plans:

  • Der Transport von Teilen der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ins SGB  V. Das BMG will damit erreichen, dass die Einhaltung der Preisvorschriften Gegenstand des Rahmenvertrages wird, bei Missachtung sollen Sanktion drohen können. Die BLAK würde dieser Maßnahme zustimmen, wenn auch eine Erweiterung auf den PKV-Bereich eingebaut wird. Dazu sollen „vergleichbare gesetzliche Regelungen“ im Versicherungsvertragsgesetz etabliert werden. Außerdem fordert die BLAK eine rechtssichere Verankerung im SGB V als „Marktverhaltensregel“, damit Verstöße sozialrechtlich und wettbewerbsrechtlich geahndet werden können.
  • Die Einführung eines Boni-Deckels von 2,50 Euro für EU-Versender sowie die Marktevaluation, falls die EU-Versender einen Anteil von 5 Prozent erreichen. Komplette Ablehnung aus Bayern. Die BLAK weist darauf hin, dass die Forderung nach Gleichpreisigkeit komplett aufgegeben würde. Vielmehr wollen die Delegierten die Bundesregierung auffordern, eine erneute Vorlage der Sache beim EuGH zu unterstützen. Zur im Paket vorgesehenen 5-Prozent-Grenze heißt es, dass die Maßnahme rechtlich nicht umsetzbar sei, nicht geeignet sei, eine Gefährdung der Apotheken zu verhindern und ohnehin abgelehnt werde, weil man Rx-Boni schließlich auch ablehne.
  • Erhalt der freien Apothekenwahl. Unter anderem wurde diese Formulierung in die Eckpunkte aufgenommen, um festzustellen, dass es nach der Einführung von E-Verordnungen kein „Makeln“ der Rezepte geben darf. Die BLAK würde dem zustimmen, wünscht sich allerdings, dass die Maßnahme im Arzneimittelgesetz verankert wird, um die „potentiellen Adressaten“ besser zu erreichen. Auch hier fordert die BLAK eine Übertragung der Regel auf den PKV-Bereich.

Die meisten ABDA-Mitglieder protestieren

  • Die Verdoppelung der Nacht- und Notdienstpauschale. Bedingungslose Zustimmung aus Bayern.
  • Neue Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen. Auch dieser Maßnahme stimmen die bayerischen Apotheker zu. Sie merken allerdings an, dass geklärt werden muss, wer die Verteilung der Mittel unter welchen Voraussetzungen übernimmt.  Außerdem sollte festgehalten werden, dass nur Präsenzapotheken solche Leistungen erbringen können, auch „Fragen der Dynamisierung und Budgetierung“ seien zu klären.
  • Die Erhöhung der BtM-Honorare um 15 Millionen Euro. Der Betrag reicht der BLAK anscheinend nicht – denn die Delegierten fordern eine weitere Erhöhung, „um weitere dokumentationspflichtige Vorgänge“ zu vergüten. Trotzdem: Zustimmung.
  • Die gesetzliche Definition der Botendienste und deren Abgrenzung zum Versandhandel. Hier haben die Pharmazeuten einigen Gesprächsbedarf gehabt. Sie würden der Maßnahme grundsätzlich zustimmen. Allerdings weisen sie darauf hin, dass die Sicherheitsstandards für die Botendienste ausreichend geregelt seien. Ebenfalls warnen sie vor der Etablierung eines „dritten“ Vertriebsweges bei einer Neudefinition des Botendienstes. Unter anderem fordern die Apotheker an dieser Stelle auch, die Liste der Arzneimittel, die nicht zum Versandhandel zugelassen sind, zu erweitern. Dass die BLAK damit Erfolg hat, ist unwahrscheinlich: Spahn soll den Apothekern mitgeteilt haben, dass er hier keine Vorschläge akzeptieren werde, die einen Umgehungstatbestand zum Rx-Versandverbot darstellen.

Anhand der Bewertungshilfe der ABDA haben die BLAK-Delegierten dann noch mehrere Aspekte des gesamten Spahn-Paketes bewertet. Die ABDA hat den Apothekern dazu eine Tabelle gebastelt, in der vier Szenarien dargestellt sind: das unveränderte BMG-Paket, das BMG-Paket mit einem strikten Verbot von Rx-Boni, das Rx-Versandhandelsverbot sowie der Status Quo. Wenig erstaunlich ist, dass die BLAK das Verbot am besten bewertet: Auf der Skala der Gleichpreisigkeit bekommt das Verbot bei den Bayern zumindest im Inland die volle Punktzahl (10). Die politische Durchsetzbarkeit bewertet die BLAK immerhin noch mit einer 5. Den gleichen Wert haben die Bayern auf die Frage hin notiert, ob das Verbot zukunftsorientiert sei.

(Foto: DAZ.online)

Lösung mit Boni-Verbot wäre auch nicht viel besser

Überraschend ist, dass die Delegierten der BLAK das BMG-Paket samt eines (möglichen) Rx-Boni-Verbotes nicht viel besser bewerten als das Paket mit dem Boni-Deckel. Dass die ABDA die Kategorie BMG-Paket mit Rx-Boni-Verbot überhaupt in die Bewertung aufgenommen hat, zeigt, dass man sich wohl Hoffnungen macht, den Boni-Deckel aus dem Paket sreichen und gegen ein Boni-Verbot eintauschen zu können.

Die BLAK bewertet beide Varianten schlecht: In beiden Fällen würde die Gleichpreisigkeit faktisch aufgegeben, die BLAK bewertet sie mit dem niedrigsten Wert. In beiden Fällen liegt auch die von der BLAK bewertete rechtliche Stabilität bei 1. Und beide Lösungen wären aus Sicht der BLAK auch nicht zukunftsorientiert. Lediglich die politische Durchsetzbarkeit bewerten die Bayern bei einem Boni-Verbot besser: Statt 3 (Boni-Deckel) gibt es hier immerhin 5 Punkte auf der 10er-Skala.

DAZ.online liegen nun Aussagen der allermeisten Kammern und Verbände zum BMG-Eckpunktepapier vor. Schon vor Weihnachten hatte sich eine breite Ablehnung der Apotheker abgezeichnet, zumindest was den Boni-Deckel betrifft. Dass der Spahn-Plan am 17. Januar auf der ABDA-Mitgliederversammlung in seiner jetzigen Form begrüßt wird, ist also sehr unwahrscheinlich.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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