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Apothekerkammer Rheinland-Pfalz
„Gleichpreisigkeit ist eine Conditio sine qua non“
„Europa- und verfassungsrechtlich machbar“
Die europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken des Ministers teilt man in Rheinland-Pfalz nicht. Dem Schreiben zufolge erachtet der Kammervorstand ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für europa- und verfassungsrechtlich machbar.
Boni-Deckel, Preisbindung, Apothekenhonorar
Bayerns Apothekerkammer lehnt den Spahn-Plan ab
Niedersachsens Apotheker zum Spahn-Plan
„Das ist doch eine Lex DocMorris!“
Damit wächst die Front derer, die am 17. Januar gegen das Paket stimmen könnten. So erklärte beispielsweise Hessens Kammerpräsidentin Ursula Funke, dass man einen „Workshop“ mit den Delegierten der Kammerversammlung zu dem Thema durchgeführt habe. Die Beschlusslage sei nun klar: „Wir fordern die uneingeschränkte Gleichpreisgkeit. Diese ist für uns nicht verhandelbar. Sollte es also dazu kommen, dass die ABDA von uns ein Votum zum gesamten Eckpunktepapier haben möchte, würden wir es ablehnen.“
Bayern und Niedersachsen: Zustimmung zu einzelnen Punkten, aber nicht zum Boni-Deckel
In Bayern und Niedersachsen fanden zwar viele von Spahns Eckpunkten Zustimmung, wie die Verdoppelung der Nacht- und Notdienstpauschale oder neue Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen. Die Einführung eines Boni-Deckels von 2,50 Euro für EU-Versender sowie die Marktevaluation, falls die EU-Versender einen Anteil von 5 Prozent erreichen, werden jedoch strikt abgelehnt. Schon vor Weihnachten hatte sich eine breite Ablehnung der Apotheker abgezeichnet, zumindest was den Boni-Deckel betrifft. Dass der Spahn-Plan am 17. Januar auf der ABDA-Mitgliederversammlung in seiner jetzigen Form begrüßt wird, ist also sehr unwahrscheinlich.
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