- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Zürcher Apotheker wollen...
Positionspapier verabschiedet
Zürcher Apotheker wollen Cannabis zu Genusszwecken abgeben
Der Verband Stadtzürcher Apotheken (VSZA) setzt sich dafür ein, dass in Schweizer Apotheken in Zukunft Cannabis abgegeben werden darf, zunächst zu medizinischen und später auch zu Genusszwecken. Damit soll der Schwarzmarkt bekämpft werden. Die Argumente der Apotheker klingen schlüssig, aber die Standesorganisation pharmaSuisse ist skeptisch.
Verschiedene
Schweizer Medien berichten in den letzten Tagen über einen Vorstoß der Zürcher
Apothekerschaft, die Abgabe von Cannabis über Apotheken zu legalisieren, und
zwar nicht nur zu medizinischen, sondern auch zu Genusszwecken. Die Beweggründe
dafür sind in einem bislang internen Positionspapier dargelegt, das der Neuen
Zürcher Zeitung (NZZ) vorliegt.
In einer ihrer letzten Ausgaben stellt die NZZ Grundzüge aus dem Papier vor, inklusive einiger Stimmen dazu. „Wir können die Augen vor der Realität nicht verschließen», sagt Valeria Dora, Inhaberin der Morgental-Apotheke von in Zürich-Wollishofen und Präsidentin des Verbandes Stadtzürcher Apotheken (auch: Apothekennetz Zürich), das die rund 110 Apothekeninhaber und -leiter in der Stadt repräsentiert. Cannabis sei mitten in der Gesellschaft angekommen. Schweizweit gebe es Bestrebungen, die weiche Droge unter Auflagen zu legalisieren. Diese Entwicklung wolle man nicht verschlafen. Nach dem Positionspapier, in dem sich das Apothekennetz „ungewohnt deutlich für eine Regulierung von Cannabis stark macht“, soll als erster Schritt der medizinisch-therapeutische Gebrauch entkriminalisiert werden und als zweiter Schritt dann auch der Konsum zu Genusszwecken.
„Uns geht es um Schadensbegrenzung“
Nur durch eine regulierte Abgabe könne der Schwarzmarkt effektiv bekämpft und die Verbindung zu harten Drogen via Dealer gekappt werden, glauben die Zürcher Apotheker. Eine „schrankenlose Liberalisierung“, wie in einzelnen amerikanischen Bundesstaaten, komme aber nicht in Frage. „Uns geht es um Schadensbegrenzung“, stellt Valeria Dora klar.
Nach den Plänen der Apotheker sollen in den Apotheken in Zukunft Personen ab 18 Jahren, die Cannabis konsumierten, reine Arzneidrogen „in pharmazeutischer Qualität“ bekommen können, und zwar drei bis fünf verschiedene Cannabisvarietäten mit unterschiedlich hohen Konzentrationen der psychoaktiven Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Generell soll Cannabis als Arzneimittel eingestuft werden, inklusive der Produkte mit einem THC-Gehalt von unter einem Prozent, die heute als Lebensmittel gelten und frei verkauft werden dürfen. Die Wirkstoffe müssten auf einem Beipackzettel deklariert werden. Werbung dafür soll verboten sein. „Wir dürfen den Konsum auf keinen Fall verharmlosen oder propagieren“, meint Dora. Vielmehr soll das Fachpersonal in der Offizin „problematischen Konsum“ erkennen und eindämmen.
1 Kommentar
Vorbild
von Georg Trakl am 16.01.2019 um 19:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.