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„Datenklau“-Prozess
Richter weist Vorwurf eines unfairen Verfahrens zurück
Noch Ostern vor Gericht?
Nun könnte allerdings ein Wunsch des Gerichts selbst für eine weitere Verzögerung sorgen. Dieses hatte im letzten Termin beschlossen, das Landeskriminalamt (LKA) bei einer Datenauswertung zurate zu ziehen, die nur einen Anklagepunkt gegen Christoph H. betrifft und mit Bellartz in keinem Zusammenhang steht. Das LKA erklärte nun, es könne den Auftrag wohl bis vor Ostern, in der ersten Aprilhälfte, bearbeiten.
H.‘ s Verteidiger Nikolai Venn zeigte sich verständnislos. Wie gehe dies mit der Maxime der Prozessbeschleunigung zusammen? Seit über einem Jahr sei hier eine Strafkammer mit drei Berufsrichtern an einem Fall, der vermutlich vor einem Amtsgericht längst eingestellt worden wäre. Wenn die Auswertung der Daten durch das LKA tatsächlich nicht vor April möglich sei, müsse man jedenfalls über eine Abtrennung der Verfahren reden. Dann könnte über das gemeinsam angeklagte Ausspähen von Daten gesondert geurteilt werden.
Der Vorsitzende Richter zeigte Verständnis. Solche Gedanken habe sich die Kammer auch schon gemacht. Doch erst einmal wolle er noch etwas unternehmen, um die Arbeit des LKA zu beschleunigen. Ob dies gelingt, wissen wir vielleicht beim nächsten Verhandlungstermin am 1. Februar.
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