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„Datenklau“-Prozess
Richter weist Vorwurf eines unfairen Verfahrens zurück
34 Tage, verteilt über ein Jahr, wird bereits vor dem Berliner Landgericht wegen eines mutmaßlichen Datendiebstahls aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) verhandelt. Von ursprünglich 40 Anklagepunkten sind 38 bereits eingestellt. Doch auch nach dem heutigen Verhandlungstag ist noch immer offen, wann ein Urteil gegen die beiden Angeklagten, den Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den früher für das BMG tätigen Systemadministrator Christoph H., ergehen wird.
Das Verfahren gegen Thomas Bellartz und Christoph H. zieht sich seit Monaten, ohne dass es wirkliche Fortschritte gibt. In den vergangenen Wochen war es meist so, dass Bellartz‘ Verteidiger Carsten Wegner Beweisanträge stellte, die das Gericht dann in einem der nächsten Termine per Beschluss ablehnte. Daraufhin beschwert sich der Rechtsanwalt regelmäßig – und stellt einen neuerlichen Beweisantrag. Zuletzt wollte er etwa verschiedene Staatsanwälte, die in die Erstellung der Pressemitteilung zur Anklageerhebung involviert waren, vernehmen beziehungsweise ihren E-Mail-Mailverkehr aus dem Januar 2014 verlesen lassen. Das sollte beweisen, dass H. keine Zugangssicherung überwinden musste, um an die fraglichen Mails von BMG-Mitarbeiten zu gelangen.
Doch auch am heutigen Mittwoch lehnte das Gericht entsprechende Beweisanträge wieder ab. Was hier gesagt oder vorgelesen werden könnte, sei aus rechtlichen – und auch aus tatsächlichen Gründen – ohne Bedeutung. Die Frage, ob eine Zugangssicherung überwunden wurde, sei nicht Gegenstand des Zeugenbeweises. Es sei Aufgabe der Strafkammer, die Feststellungen der Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemittelung vom Januar 2014 rechtlich zu bewerten.
„Datenklau“-Verfahren
Bellartz-Prozess
Wegner erklärte daraufhin, das Gericht schränke mit seinen Beschlüssen die Verteidigung ein. Noch immer sei der Sachverhalt nicht hinreichend konkretisiert, noch immer wisse sein Mandant nicht wirklich, was ihm vorgeworfen werde. Das Gericht wies nach einer kurzen Beratungspause den Vorwurf, es führe kein faires Verfahren, entschieden zurück. Der Vorsitzende Richter betonte, dass Wegner immer wieder Anträge stelle, die auf das gleiche zielten – daher würden sie auch stets abgelehnt. Wie die Tatsachen liegen, sei längst deutlich geworden. Die Geschehnisse im BMG und die Frage, wie dort auf Daten Zugriff genommen werden konnte, hätte bereits Zeugen aus dem Ministerium selbst beschrieben. Es sei nicht ersichtlich, was Staatsanwälte hier – durch einen Blick in die Akte – zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen könnten.
Noch Ostern vor Gericht?
Nun könnte allerdings ein Wunsch des Gerichts selbst für eine weitere Verzögerung sorgen. Dieses hatte im letzten Termin beschlossen, das Landeskriminalamt (LKA) bei einer Datenauswertung zurate zu ziehen, die nur einen Anklagepunkt gegen Christoph H. betrifft und mit Bellartz in keinem Zusammenhang steht. Das LKA erklärte nun, es könne den Auftrag wohl bis vor Ostern, in der ersten Aprilhälfte, bearbeiten.
H.‘ s Verteidiger Nikolai Venn zeigte sich verständnislos. Wie gehe dies mit der Maxime der Prozessbeschleunigung zusammen? Seit über einem Jahr sei hier eine Strafkammer mit drei Berufsrichtern an einem Fall, der vermutlich vor einem Amtsgericht längst eingestellt worden wäre. Wenn die Auswertung der Daten durch das LKA tatsächlich nicht vor April möglich sei, müsse man jedenfalls über eine Abtrennung der Verfahren reden. Dann könnte über das gemeinsam angeklagte Ausspähen von Daten gesondert geurteilt werden.
Der Vorsitzende Richter zeigte Verständnis. Solche Gedanken habe sich die Kammer auch schon gemacht. Doch erst einmal wolle er noch etwas unternehmen, um die Arbeit des LKA zu beschleunigen. Ob dies gelingt, wissen wir vielleicht beim nächsten Verhandlungstermin am 1. Februar.
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