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Landgericht Berlin
Weitere Verzögerung im „Datenklau“-Prozess?
Bereits seit einem Jahr verhandelt die 1. Strafkammer des Landgerichts Berlin den Fall des mutmaßlichen „Datenklaus“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Angeklagt sind Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und der IT-Experte Christoph H.. Wer darauf spekulierte, dass die Plädoyers und damit das Ende des Prozesses nun greifbar sind, wurde am heutigen Verhandlungstag erneut enttäuscht.
Der Strafprozess gegen Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und den früher für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Systemadministrator tätigen Christoph H. zieht sich weiter in die Länge. Den beiden wird vorgeworfen, in den Jahren 2009 und 2012 Daten aus dem BMG ausgespäht zu haben (§ 202a StGB). H. war seinerzeit als externer Mitarbeiter für das BMG tätig. Er soll Bellartz Datenpakete aus den E-Mail-Postfächern von Staatssekretären und Fachreferenten beschafft und dafür Geld bekommen haben.
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Ein Jahr „Datenklau“-Prozess
Welche Zugangssicherungen sollen überwunden worden sein?
Am heutigen Montag fasste das Gericht einen Beschluss, mit dem es das Landeskriminalamt erneut um die Untersuchung von Datenträgern bittet. Allerdings geht es hier nicht um möglicherweise brisante interne Informationen aus dem BMG, sondern um strafrechtlich relevantes pornografisches Material. Denn H. muss sich auch deshalb vor Gericht verantworten; es wurde bei ihm sichergestellt, als die Polizei sein Haus im Zusammenhang mit der BMG-Affäre durchsuchte. Mit Bellartz hat dieser Anklagepunkt jedoch nichts zu tun. Das Gericht rechnet mit einer raschen Auswertung der Datenträger durch die Polizei.
Bevor die Strafkammer aber bereit ist für die Plädoyers, hat
es noch weitere Beschlüsse zu fassen. Etwa zur Gegenvorstellung, die Bellartz‘
Rechtsanwalt Carsten Wegner am vorherigen Prozesstag abgeben hatte. Zudem schob
Wegner heute einen weiteren Antrag mit gleicher Zielsetzung hinterher: Er
wünscht die Verlesung eines E-Mail-Verkehrs aus dem Januar 2014 zwischen
verschiedenen Staatsanwälten– unter anderem dem Verfasser der Anklageschrift
und dem Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Dies soll beweisen,
dass selbst die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass H. als
Systemadministrator keine Zugangssicherung überwinden musste, um an die
fraglichen E-Mail-Postfächer der Ministeriumsmitarbeiter zu gelangen. In der
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung selbst habe es
geheißen, dass H. die „technischen Möglichkeiten“ gehabt habe, an diese Daten zu
gelangen. Für Wegner ist daher nach wie vor nicht einsichtig, wie der
Tatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt sein könnte. Hinzu komme, dass bei seinem Mandanten niemals Dokumente gefunden worden seien, die aus diesem „Datendiebstahl“ stammen könnten.
Diese rechtliche Argumentation, dass der Straftatbestand des § 202a StGB schlicht nicht erfüllt sei, hatte H.‘ Verteidigung bereits vor einem Jahr zu Prozessbeginn vorgebracht. Und Wegner führt sie seit vielen Prozesstagen ebenfalls immer wieder an. Das Gericht hat das Verfahren zwar schon im Hinblick auf die allermeisten der ursprünglich 40 angeklagten Taten eingestellt – doch an zwei Anklagepunkten hält es weiterhin fest. Am 16. Januar wird weiterverhandelt, weitere Termine sind bis in den März anberaumt.
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