Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher

Nur ein ABDA-Angestellter oder Lobbyist?

Berlin - 12.01.2018, 18:55 Uhr

Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und ein IT-Experte müssen sich derzeit vor dem Landgericht Berlin verteidigen. (Foto: Külker)

Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und ein IT-Experte müssen sich derzeit vor dem Landgericht Berlin verteidigen. (Foto: Külker)


Am zweiten Verhandlungstag im sogenannten Datenklau-Prozess gegen den Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen IT-Spezialisten wurde am heutigen Freitag die Anklage verlesen. Nach einigen gescheiterten Manövern der Verteidigung holte Bellartz' Verteidiger zum Rundumschlag aus: Sein Klient sei kein Lobbyist, sondern ein ganz normaler Angestellter der ABDA gewesen.

Nachdem der erste Prozesstag in der vergangenen Woche vor Verlesung der Anklageschrift unterbrochen wurde, weil die Verteidigung die Zuständigkeit des Gerichts und die Schöffenauswahl gerügt hatte, ging es am heutigen Freitag weiter im Prozess gegen Thomas Bellartz und Christoph H. – den beiden Männern, den untzer anderem ein Ausspähen von Daten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen wird. 

Carsten Wegner, der Anwalt von Bellartz, hatte auch am zweiten Prozesstag weitere Anträge in petto, die das Verfahren als solches in Frage stellten. Er beantragte erneut, die Hauptverhandlung zu unterbrechen, weil er den Staatsanwalt Roland Hennicke sowie die Pressesprecherin am Landgericht, Lisa Jani, als Zeugen laden wollte. Und Zeugen dürfen nicht an der Verhandlung teilnehmen, um nicht beeinflusst zu werden. Wegners Vorwurf: Der Staatsanwalt habe nach dem ersten Prozesstag den Medien zu viele Informationen aus der noch nicht verlesenen Anklageschrift preisgegeben. Tatsächlich macht sich strafbar, wer die Anklageschrift „ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden“ ist – und aus Wegners Sicht, war das hier Fall. Auch in anderen Medien hat es seines Erachtens zu detaillierte Berichte gegeben. So mutmaßt er, dass auch Jani Informationen in unzulässiger Weise an Journalisten weiteregegeben habe. 

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Der Staatsanwalt habe sich zum „willfährigen Instrument der Presse“ gemacht, indem er nach dem ersten Prozesstag gegenüber Journalisten medienwirksame und skandalisierende Ausdrücke benutzt habe, so Wegner. Er bemängelte zudem, dass der Staatsanwalt die Akte wohl gar nicht kenne. Denn er habe gegenüber der Presse auch behauptet, Bellartz habe sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Tastächlich sei dieser den Vorhaltungen sehr wohl entgegengetreten. Letztlich sei zu besorgen, dass die Schöffen etwas von dem Gespräch des Staatsanwalts mit den Journalisten mitbekommen haben und diese damit unzulässig beeinflusst wurden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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4 Kommentare

Nebelkerze cash burning ...

von Christian Timme am 13.01.2018 um 7:21 Uhr

Alimente zahlt höchstens Herr Seehofer ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Nebelkerze cash burning

von Wagner am 16.01.2018 um 0:32 Uhr

Vielleicht hat die ABDA Bellartz ja als ihr Baby angesehen? Oder war‘s umgekehrt?

AW: Wagners Nebelkerze ...

von Christian Timme am 16.01.2018 um 1:08 Uhr

Das Baby hieß anders ...

Nebelkerzen

von Wagner am 12.01.2018 um 21:38 Uhr

Man muss sich über die Verteidigerstrategie ders Bellartz-Anwalts wirklich wundern: Ob die Nebelkerzen und Ablenkungsmanöver im Interesse seines (schweigenden) Mandanten liegen? Interessant wird, wie es die ABDA begründet, ihrem Pressesprecher zu erlauben, ein eigenes Online-Portal zu gründen und dieses Portal dann auch noch mit mindestens 2,5 Mio. Euro ABDA-Geldern zu alimentieren.

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