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Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher
Nur ein ABDA-Angestellter oder Lobbyist?
Hat das Gericht Informationen an die Presse durchgesteckt?
Zudem verwies der Anwalt auf die Beiträge des Journalisten Markus
Grill zur Causa Bellartz für die Süddeutsche Zeitung und die Tagesthemen. Auch
hier habe es Zitate aus der Anklage gegeben – es bestehe der Verdacht, dass die Pressesprecherin Jani
möglicherweise gar die Anklageschrift an Medienvertreter übergeben habe – für
Wegner ein Fall von „Durchstecherei“. Die Verteidigung wolle wissen, ob es beim Informationsfluss an
Journalisten zwei unterschiedliche Rechtskreise gebe: Ob für Informationen der
Staatsanwaltschaft und Gerichte an Journalisten etablierter Medien andere
Maßstäbe gälten als für Informationen, die von Ministerien zu Journalisten
kleinerer Online-Medien?
Nachdem sich das Gericht dann für eine Weile zurückgezogen hatte, verkündete der Vorsitzende Richter, dass die Hauptverhandlung nicht unterbrochen werde. Auch den Antrag auf Ablösung des Staatsanwalts wies er zurück. Zwar seien dessen „vorschnelle Einschätzungen“ gegenüber der Presse „unsensibel und der Situation nicht angemessen“ gewesen. Dies reiche jedoch nicht, um ihn von seiner Funktion zu entbinden. Nach einer weiteren Unterbrechung lehnte das Gericht auch die Vernehmung des Staatsanwalts und der Pressesprecherin als Zeugen ab. Es sei nicht anzunehmen, dass durch ihre Vernehmung bedeutsame Erkenntnisse für den Prozess gezogen werden könnten.
Inhalte der Anklage
Damit war es endlich Zeit für Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt. Laut Anklage haben sich Bellartz und H. im März 2006 kennengelernt. In der Folge hätten sie verabredet, sich gemeinsam vertrauliche Daten aus den für Apotheken und Arzneimittel zuständigen Fachreferaten des BMG zu verschaffen, um durch deren Verbreitung finanziell zu profitieren. Hierzu soll H. seine Stellung als Systemadministrator des BMG ausgenutzt haben, um bestimmte, kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer auszuspähen, die ihm zuvor durch Bellartz benannt wurden.
Dabei soll es etwa um Vorlagen für die Hausleitung, Sprechzettel, Eckpunkte zu Gesetz- und Verordnungsvorhaben und Vermerke zur Vorbereitung von Besprechungen mit Interessenverbänden gegangen sein. Diese Daten habe H. auf CD gebrannt, die er Bellartz gegen Zahlung von Geldbeträgen (insgesamt 26.550,- Euro) übergeben haben soll. Mit den ausgespähten Daten habe sich Bellartz einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen.
Vorwurf: Daten ausgespäht für die ABDA und Apotheke Adhoc
Zum einen für die ABDA, zum anderen für sein Nachrichtenportal Apotheke Adhoc. Dabei habe er sich auch einen finanziellen Vorteil erhofft: Mehr Nutzer sollten Apotheken Adhoc lesen, mehr Newsletter versendet werden und die Werbeeinahmen steigen. Auch sei es ihm darauf angekommen, durch die Streuung exklusiver Insiderinformationen die Zahlungen der ABDA an ihn in beträchtlicher Höhe zu rechtfertigen.
Dann folgte eine Aufzählung der 40 angeklagten Taten. Die letzten angeklagten Tathandlungen sollen am 5. bzw. 6. November 2012 erfolgt sein. Kurz darauf kam es zu Durchsuchungen – DAZ.online berichtete im Dezember 2012 erstmals von dem Fall. Laut Anklage wurde damit der Straftatbestand des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) erfüllt und es liegt ein strafbewehrter Verstoß gegen das Bundestatenschutzgesetz vor (§ 44 BDSG).
4 Kommentare
Nebelkerze cash burning ...
von Christian Timme am 13.01.2018 um 7:21 Uhr
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AW: Nebelkerze cash burning
von Wagner am 16.01.2018 um 0:32 Uhr
AW: Wagners Nebelkerze ...
von Christian Timme am 16.01.2018 um 1:08 Uhr
Nebelkerzen
von Wagner am 12.01.2018 um 21:38 Uhr
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