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Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher
Nur ein ABDA-Angestellter oder Lobbyist?
Verteidigung: Beschuldigtenrechte verletzt
Die Angeklagten äußeren sich auch nach Verlesung der Anklage nicht persönlich, sondern ließen Statements ihrer Anwälte verlesen. Wegner untermauerte nochmals seine Auffassung, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Nikolai Venn, der Anwalt des Systemadministrators, konzentrierte sich auf dagegen auf rechtliche Aspekte. Er beschwerte sich etwa darüber, dass im Dezember 2013 die Anklage erhoben wurde, ohne zuvor den Abschluss der Ermittlungen abzuwarten. Es sei auch nach der Anklageerhebung weiter ermittelt worden – und das, ohne dass die Verteidigung hinzugezogen wurde.
Venn sprach von einer „eklatanten Verletzung von Beschuldigtenrechten“. Überdies führte er aus, warum seines Erachtens die angeblichen Taten nicht unter die Straftatbestände zu subsumieren sind. Beispielsweise müsste es sich bei § 202a StGB um Daten handeln, die nicht für den Täter bestimmt sind – als Systemadministrator habe H. jedoch berechtigt Zugang gehabt.
Wegner kam dann nochmals auf die angeblichen „Durchstechereien“ der Justizbehörden zu sprechen. Die Staatsanwaltschaft habe auch Ende 2013 das BMG und Journalisten eher über die bevorstehende Anklage informiert als die Verteidigung. Er monierte zudem, dass Bellartz immer als „angeblicher Lobbyist“ dargestellt werde. Die ABDA sei dem Vorwurf, er sei hier für sie tätig geworden immer entgegengetreten. Bellartz sei lediglich ein „Angestellter in der Kommunikationsabteilung der ABDA“ gewesen – „Wie kann man da von einem Lobbyisten sprechen?“, so Wegner.
Legten die Ermittler Apotheke Adhoc lahm?
Sein Anwalt stellte Bellartz dagegen in seiner Eigenschaft als Journalist hervor. Während auch die Ermittlungsbehörden zunächst die ABDA im Visier hatten, habe man später Apotheke Adhoc in den Mittelpunkt gerückt – ein „unabhängiges Portal“, dessen Server laut Wegner damals von den Ermittlern lahmgelegt worden sei. Offenbar habe man hier kritischen Journalismus unterbinden wollen. Auch hätten die Ermittlungsbehörden etablierte Medien gezielt mit Informationen zum Verfahren versorgt – zum Nachteil von Bellartz. Dem BMG habe die möglichst hohe Skandalisierung seinerzeit offenbar gut gepasst, so Wegner. Es habe die Apotheker kleinhalten wollen – ebenso ein Online-Medium, das negative Schlagzeilen über die BMG-Arbeit brachte.
Wegner relativierte zudem die Relevanz der angeblich von Bellartz gekauften internen Informationen. Es habe sich ganz einfach um journalistische Quellen gehandelt. Auch andere Medien – zum Beispiel DAZ.online – hätten etwa vom Referentenentwurf zur Apothekenbetriebsordnung berichtet. Unerwähnt ließ er allerdings den sehr viel eher ins Spiel gebrachten „Arbeitsentwurf“, über den nur Apotheke Adhoc berichtet hatte – angeblich bereits bevor der damalige Gesundheitsminister ihn kannte.
Wegner deutete zudem an, dass das BMG Zeugen durch Geldzahlungen habe beeinflussen wollen – Näheres dazu werde die Zeugenbefragung ergeben. So etwas habe sein Mandant nie getan. Am Freitag, dem 19. Januar wird der Prozess fortgesetzt. Nach den anfänglichen Störfeuern und Verzögerungen werden dann die Zeugen vernommen.
4 Kommentare
Nebelkerze cash burning ...
von Christian Timme am 13.01.2018 um 7:21 Uhr
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von Wagner am 16.01.2018 um 0:32 Uhr
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von Christian Timme am 16.01.2018 um 1:08 Uhr
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von Wagner am 12.01.2018 um 21:38 Uhr
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