Nun hat das Bundesgesundheitsministerium offenbar
seine Meinung dazu geändert. Der DAZ.online vorliegende Gesetzentwurf (Bearbeitungsstand 11. Januar 2019), der dem
Bundeskabinett demnächst präsentiert werden soll, sieht die komplette Streichung
der Importförderklausel vor. Die Begründung ist ähnlich der, die es bereits zur
Teilstreichung gab:
„Die Vorgabe eines Preisabstands von mindestens 15 vom
Hundert oder von mindestens 15 Euro, ab der nach Maßgabe des Rahmenvertrags ein
preisgünstiges importiertes Arzneimittel abzugeben ist, hat sich überholt und
wird gestrichen (sogenannte Importförderklausel). Das Verfahren der
Nutzenbewertung und Preisbildung von neuen Arzneimitteln und die verstärkte
Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven durch Rabattvereinbarungen haben
gezeigt, dass durch die Importregelung nur noch vergleichsweise geringe
Einsparungen erzielt werden können, die den bürokratischen Aufwand, der mit der
Regelung verbunden ist, nicht mehr rechtfertigen können“.
Weniger Aufwand für Apotheken
Welche
Einsparungen möglicherweise verloren gehen könnten, nennt der
Gesetzentwurf nicht. Dafür heißt es, die Streichung der Klausel führe zu
Entlastungen beim Erfüllungsaufwand für Apotheken und Krankenkassen in
Höhe von circa 5
Millionen Euro.
Man darf nun gespannt sein, ob diese Streichung das weitere
Gesetzgebungsverfahren überstehen wird. Nicht zuletzt der im Saarland ansässige
Importeur kohlpharma hat in der Vergangenheit stets für einen Erhalt der
Förderung gekämpft.
4 Kommentare
Spahn Importquote
von Alexander Zeitler am 22.01.2019 um 18:48 Uhr
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Spahn Importquote
von Alexander Zeitler am 22.01.2019 um 18:47 Uhr
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Was kommt nach Abschaffung der Quote?
von A. Grünebaum am 22.01.2019 um 16:43 Uhr
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Internetauftritt
von Dr Schweikert-wehner am 22.01.2019 um 15:06 Uhr
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