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Revision beim BGH
Betroffene verlangen Mordprozess gegen Zyto-Apotheker Peter S.
Der Apotheker sei sehr gut informiert gewesen
Der Nebenklagevertreter Markus Goldbach argumentiert, dass S. sehr wohl klar gewesen sei, dass Unterdosierungen den Patienten schaden. Nach einer früheren Anzeige wegen Unterdosierungen hatte der Anwalt des Apothekers vor rund fünf Jahren erklärt, dass die lebensverkürzenden Auswirkungen einer Verdünnung von Therapien bekannt seien und er aus diesem Grund niemals eine solche Handlung vornehmen würde. „Sehen Sie mir die etwas pietätlose Ausdrucksweise nach, aber je früher ein Patient stirbt, desto weniger verdient mein Mandant an diesem Patienten“, schrieb der Anwalt damals. „Und genau das würde ja passieren, wenn man ihm nicht die erforderliche Dosis verabreicht.“ Auch laut einer Zeugin hat S. von gigantischen Fortschritten in der Krebstherapie berichtet. Auch habe der Apotheker etwa die DAZ gelesen und sei gut informiert gewesen.
Der Anwalt Sebastian Bessler will über den Bundesgerichtshof außerdem erreichen, dass die von dem Skandal Betroffenen vor Gericht gehört werden – das Landgericht hatte dies abgelehnt. „Eine Vernehmung dieser Zeugen ist dringend geboten“, erklärt er. „Als unmittelbare Opfer der bereits angeklagten Taten ist Ihre Vernehmung schon aus Aufklärungsgesichtspunkten unabdingbar.“ Ein Strafverfahren, bei dem das Opfer der Straftat nicht gehört wird, verletzt „von Hause aus" schon die Aufklärungspflicht des Gerichts.
Nebenklagevertreter Andreas Schulz glaubt, dass der BGH das erstinstanzliche Urteil schon in wenigen Monaten aufheben werde – die Strafkammer habe zu viele Fehler bei der Verhandlungsführung gemacht und den Apotheker zu schnell verurteilt. „Dies rächt sich und wird zur Urteilsaufhebung führen“, sagt er gegenüber DAZ.online.
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