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BMG-Antwort auf FDP-Anfrage
Ministerium: Cannabis-Prüfaufwand in der Apotheke ist Ländersache
Länder entscheiden über Fertigarzneimittelstatus
Noch einfacher als in Hessen scheint es in Schleswig-Holstein zu sein. Hier gelten Blüten aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel, wodurch die Prüfpflicht entfällt. Auch nach dieser Option, Cannabisblüten als Fertigarzneimittel einzustufen, hatte sich der der FDP-Gesundheitspolitiker erkundigt. Er hatte gefragt, in welchen Bundesländern dies der Fall sei und wie die Bundesregierung die Einstufung von Cannabisblüten als Fertigarzneimittel bewerte.
Hierzu verweist das BMG auf die Zuständigkeit der Länder. „Die
Einstufung von Arzneimitteln als Fertigarzneimittel hängt vom jeweiligen Einzelfall
ab. Sie obliegt den zuständigen Behörden der Länder. Der Bundesregierung liegen
keine Kenntnisse vor, in welchen Ländern welche konkreten Arzneimittel als
Fertigarzneimittel eingestuft werden“,
schreibt Weiss.
Schinnenburg: erst Arbeitserleichterung, dann Honorarkürzung
Eine Bestrebung, die Regelungen auf Bundesebene zu vereinfachen, besteht offenbar nicht. Der FDP-Politiker Schinnenburg bemängelt, dass die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf sieht: „Die Bundesregierung trägt eine erhebliche Mitverantwortung daran, dass die Abgabe von Medizinalcannabis durch Apotheken aufwendig und damit teuer ist. Ich fordere Minister Spahn auf, umgehend für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung in allen Bundesländern zu sorgen: Er muss erreichen, dass Medizinalcannabis wie ein Fertigarzneimittel behandelt wird oder zumindest eine vereinfachte Prüfung ausreicht. Keinesfalls darf lediglich der Apothekenzuschlag gekürzt werden. Eine solche Kürzung ist nur möglich, wenn auch der Aufwand reduziert wird.“
4 Kommentare
Cannabisabgabe
von Frater Vitalis M. OSB am 26.01.2019 um 16:47 Uhr
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Cannabis-Prüfung?
von Hans Denk am 25.01.2019 um 0:47 Uhr
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Holl. Cannabis-Einzelimport nach § 73 (3)
von Thomas Beck am 24.01.2019 um 18:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Holl. Cannabis-Einzelimport nach § 73 (
von HansDampf am 25.01.2019 um 19:18 Uhr
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