- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Securpharm – Was ist ab...
Vorbereitung auf den Fälschungsschutz
Securpharm – Was ist ab dem 9. Februar anders?
Securpharm-FAQs
Um den neuen 2-D-Code optimal für die Warenwirtschaft nutzen zu können, aber auch um unangenehme Situationen vor dem Kunden möglichst zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Verifizierung (Nicht das Ausbuchen, dieses findet nur unmittelbar vor der Abgabe statt!) schon beim Wareneingang durchzuführen. Anders als das Ausbuchen kann die Echtheitsprüfung beliebig häufig durchgeführt werden. Nicht ganz einfach könnte dies anfänglich allerdings für Apotheken mit Kommissionierern werden, die mit der Warenwirtschaft verbunden sind, aber noch nicht die für Securpharm erforderliche Schnittstelle haben.
Es gibt zahlreiche praktische Fragen, die sich Apotheken nun stellen: Wie ist mit einem Arzneimittel umzugehen, das Alarm geschlagen hat? Was ist, wenn ich ein Arzneimittel vorschnell oder fälschlicherweise ausgebucht habe? Wie verhalte ich mich, wenn der Strom oder das Internet ausfällt? Und wie ist das mit der Abgabe von Teilmengen?
Viele Antworten – auch auf diese Fragen – finden Sie in den
FAQ für Apotheken, die Securpharm bereitstellt.
Eine erweiterte
FAQ-Liste findet sich beispielsweise bei Lauer-Fischer.
2 Kommentare
SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist
von Stefan Schwenzer am 26.01.2019 um 8:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: AW: SecurPharm nicht ohne Übergangsfrist
von Securpharm am 28.01.2019 um 9:11 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.