Gastkommentar

Regelungen für parenterale Zubereitungen: Viel Lärm um nichts 

Erding - 01.02.2019, 12:30 Uhr

In der Zytoversorgung geht nach Ansicht des Erdinger Apothekers Franz Stadler zu oft allein um wirtschaftliche Aspekte, aber nicht um ein Mehr an Sicherheit und Qualität in der Versorgung . (Foto: benicoma / stock.adobe.com)

In der Zytoversorgung geht nach Ansicht des Erdinger Apothekers Franz Stadler zu oft allein um wirtschaftliche Aspekte, aber nicht um ein Mehr an Sicherheit und Qualität in der Versorgung . (Foto: benicoma / stock.adobe.com)


Gründe für den Stillstand

Vielleicht liegt es an der geringen Zahl der bundesweit zubereitenden Apotheken (ca. 300), vielleicht auch an der funktionärslastigen Zusammensetzung der Verhandlungskommission (ohne Praktiker) und der Verhandlungsführung durch den Leiter einer nur abrechnenden, aber nicht herstellenden Apotheke (ohne Reinraum), jedenfalls scheint der GKV-Spitzenverband nicht unglücklich über die jetzige Situation zu sein. Schnell wurden die im ersten Entwurf des GSAV enthaltenen 110 Euro Fixhonorar als Herstellpauschale für die Zubereitung einer parenteralen Infusion abgelehnt und nicht etwa durch einen eigenen Vorschlag der Krankenkassen verbessert, sondern letztlich ersatzlos gestrichen. Dabei ging es, wie so oft, nur um wirtschaftliche Aspekte, also Einsparungen, aber nicht um ein Mehr an Sicherheit und Qualität in der Versorgung an sich. Genau unter diesem rein wirtschaftlichen Blickwinkel wird aber jede Versorgung Stückwerk bleiben. 

Was fehlt?

Was fehlt ist ein Gesamtplan für die ambulante Versorgung mit parenteralen Zubereitungen. Was fehlt ist eine klare politische Entscheidung zu Gunsten einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung – und das, obwohl eigentlich in jedem Landkreis mindestens eine Apotheke mit Reinraum vorhanden sein sollte: Denn nur so kann den Qualitätsansprüchen einer modernen Versorgung mit parenteralen Zubereitungen entsprochen werden. Nur so kann flexibel und bedarfsgerecht versorgt (adhoc-Versorgung) und nur so können zudem die qualitativen Anforderungen der teilweise hochempfindlichen Wirkstoffe (kein mechanischer Stress, sehr kurze physikalische-chemische Stabilitäten usw.) eingehalten werden – ganz im Interesse der Patienten. Was fehlt ist eine politische Initiative, die den Verhandlungspartnern aus ihrer Sackgasse hilft und wieder Bewegung in diese wichtige Angelegenheit bringt. 

Versorgungsproblematik durchdringen statt planloser Aktionismus

Jens Spahn sollte also mit dem GSAV den Vertragspartnern nicht nur einen Rahmen für die Vergütung vorgeben, der die Entstehung neuer Reinräume ermöglicht, sondern gleichzeitig klare Qualitätsmerkmale definieren, damit tatsächlich mehr Sicherheit und mehr Qualität bei der ohnehin unschlagbar kosteneffektiven ambulanten Versorgung mit parenteralen Zubereitungen erzielt werden kann. Kompetente Vorschläge dazu gibt es genügend. Jens Spahn, der Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland, müsste also nur versuchen, die Versorgungsproblematik wirklich zu durchdringen und auf seinen planlosen Aktionismus verzichten – ganz im Interesse der Patienten. Es wird Zeit den Stillstand zu überwinden!



Dr. Franz Stadler
redaktion@daz.online


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