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Gastkommentar
Regelungen für parenterale Zubereitungen: Viel Lärm um nichts
Gründe für den Stillstand
Vielleicht liegt es an der geringen Zahl der bundesweit zubereitenden Apotheken (ca. 300), vielleicht auch an der funktionärslastigen Zusammensetzung der Verhandlungskommission (ohne Praktiker) und der Verhandlungsführung durch den Leiter einer nur abrechnenden, aber nicht herstellenden Apotheke (ohne Reinraum), jedenfalls scheint der GKV-Spitzenverband nicht unglücklich über die jetzige Situation zu sein. Schnell wurden die im ersten Entwurf des GSAV enthaltenen 110 Euro Fixhonorar als Herstellpauschale für die Zubereitung einer parenteralen Infusion abgelehnt und nicht etwa durch einen eigenen Vorschlag der Krankenkassen verbessert, sondern letztlich ersatzlos gestrichen. Dabei ging es, wie so oft, nur um wirtschaftliche Aspekte, also Einsparungen, aber nicht um ein Mehr an Sicherheit und Qualität in der Versorgung an sich. Genau unter diesem rein wirtschaftlichen Blickwinkel wird aber jede Versorgung Stückwerk bleiben.
Was fehlt?
Was fehlt ist ein Gesamtplan für die ambulante Versorgung mit
parenteralen Zubereitungen. Was fehlt
ist eine klare politische Entscheidung zu Gunsten einer flächendeckenden und
wohnortnahen Versorgung – und das, obwohl eigentlich in jedem Landkreis
mindestens eine Apotheke mit Reinraum vorhanden sein sollte: Denn nur so kann den
Qualitätsansprüchen einer modernen Versorgung mit parenteralen Zubereitungen
entsprochen werden. Nur so kann flexibel und bedarfsgerecht versorgt
(adhoc-Versorgung) und nur so können zudem die qualitativen Anforderungen der
teilweise hochempfindlichen Wirkstoffe (kein mechanischer Stress, sehr kurze
physikalische-chemische Stabilitäten usw.) eingehalten werden – ganz im
Interesse der Patienten. Was fehlt
ist eine politische Initiative, die den Verhandlungspartnern aus ihrer
Sackgasse hilft und wieder Bewegung in diese wichtige Angelegenheit bringt.
Parenterale Zubereitungen
BMG streicht geplante Neuregelungen zum Zyto-Honorar
Versorgungsproblematik durchdringen statt planloser Aktionismus
Jens Spahn sollte also mit dem GSAV den Vertragspartnern nicht nur einen Rahmen für die Vergütung vorgeben, der die Entstehung neuer Reinräume ermöglicht, sondern gleichzeitig klare Qualitätsmerkmale definieren, damit tatsächlich mehr Sicherheit und mehr Qualität bei der ohnehin unschlagbar kosteneffektiven ambulanten Versorgung mit parenteralen Zubereitungen erzielt werden kann. Kompetente Vorschläge dazu gibt es genügend. Jens Spahn, der Gesundheitsminister der Bundesrepublik Deutschland, müsste also nur versuchen, die Versorgungsproblematik wirklich zu durchdringen und auf seinen planlosen Aktionismus verzichten – ganz im Interesse der Patienten. Es wird Zeit den Stillstand zu überwinden!
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