Elektronische Verordnungen

Österreich: E-Rezept startet 2020

remagen - 13.02.2019, 17:55 Uhr

Ab dem kommenden Jahr soll in Österreich nach und nach das E-Rezept eingeführt werden. ( r / Foto: Imago)

Ab dem kommenden Jahr soll in Österreich nach und nach das E-Rezept eingeführt werden. ( r / Foto: Imago)


Ab dem Frühjahr 2020 wird in Österreich das E-Rezept eingeführt. Darauf haben sich der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die Ärztekammer und die Apothekerkammer verständigt. Der Boden dafür ist bereitet und die Weichen sind gestellt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht derzeit politisch Druck für die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland. Ob er meint, damit unsere österreichischen Nachbarn im „zeitlichen Fernduell“ noch auf der Ziellinie abfangen zu können? Man weiß es nicht. So viel steht jedenfalls fest: Die Alpenrepublik macht in Sachen elektronisches Rezept bald Nägel mit Köpfen. Mit einer Pilotphase in zwei Bezirken in Kärnten soll es ab April 2020 losgehen. Bis Ende Mai 2022 sollen dann Arzneimittel zu Lasten der Sozialversicherung in ganz Österreich nur noch elektronisch rezeptiert und abgerechnet werden. Ein noch zu erstellender Rollout-Plan soll die verpflichtenden Einsatztermine je Region festgelegen. 

So funktioniert das E-Rezept in Österreich

Wie das System funktioniert, auf das sie sich geeinigt haben, schilderten die Beteiligten, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und die Kammern der Ärzte und Apotheker in dieser Woche bei einem Pressegespräch.  Mit dem E-Rezept sollen die Ausstellung, Einlösung und Abrechnung von Kassenrezepten weitgehend durch elektronische Abläufe ersetzt werden.  

Der Arzt erstellt das e-Rezept inklusive seiner elektronischen Signatur im e-card-System, und dort (nicht auf der e-Card des Patienten) wird es auch gespeichert. Auf Wunsch bekommt der Patient einen Code elektronisch auf sein Handy oder auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, auf dem ebenfalls ein Code aufgedruckt ist. In der Apotheke wird dieser Code dann gescannt und damit das e-Rezept aus dem e-card System abgerufen. Durch Stecken der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept auch ohne Code abgerufen werden. Danach speichert der Apotheker die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die Verordnung elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Ist das Medikament nicht vorrätig, so bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden.

Für alle von Vorteil

Die zahlreichen Vorteile dieser unkomplizierten Abwicklung für alle Beteiligten liegen auf der Hand.

  • Beim Arzt wird der Rezept-Beleg nur bei Bedarf bzw. auf Wunsch des Patienten ausgedruckt, und zwar mit einem Standarddrucker.
  • Die Patienten können ihr e-Rezept in der Apotheke ganz einfach mit ihrer e-card bzw. mit dem Code einlösen. Verlorene oder nicht mehr lesbare Rezepte gehören der Vergangenheit an. Die freie Apothekenwahl wird durch das System nicht beeinträchtigt.
  • Über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über eine App können die Patienten selbst eine komplette Übersicht über ihre e-Rezepte einsehen.
  • In der Apotheke sind die Daten für die Erfassung der Abgabe und für die Abrechnung komplett elektronisch verfügbar.
  • Die Rezepte sind fälschungssicher. Anders als Papierrezepte können sie nicht kopiert und damit mehrmals eingelöst werden. Auch Manipulationen, etwa des Ausstellungsdatums oder von Verordnungsdaten sind nicht möglich.

(Foto: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger)

e-Rezept ist nicht gleich e-Medikation

Achtung, das E-Rezept sollte nicht mit der E-Medikation oder ELGA verwechselt werden. Also was ist was? Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das Patienten und dazu berechtigten Anbietern von Gesundheitsdiensten (Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtert.

E-Medikation ist eine Funktion von ELGA. Konkret handelt es sich um eine Datenbank mit patientenindividuellen Listen der vom Arzt verordneten bzw. von Apotheken abgegebenen Arzneimittel. Diese werden in E-Medikation für ein Jahr gespeichert. So sehen behandelnde Ärzte sofort, was andere Ärzte bereits verordnet und welche Medikamente sich die Patienten in der Apotheke abgeholt haben. Mehrfachverordnungen und unerwünschte Wechselwirkungen können damit vermieden werden. In den Apotheken wird die Belieferung einer Verordnung durch Scannen eines Codes auf dem (bisher noch) Papierrezept in E-Medikation dokumentiert. Soll dort die gesamte Medikation eingesehen werden, etwa für Beratungszwecke, so geht dies nur, wenn der Patient den Zugang durch Stecken seiner e-card in das hierfür vorgesehene Kartenlesegerät freischaltet.

Seit Anfang letzten Jahres wird E-Medikation in Österreich Schritt für Schritt flächendeckend eingeführt, und zwar im Wesentlichen in einer Welle von West nach Ost. Den Anfang hatte im Februar 2018 das Bundesland Vorarlberg gemacht. Den Abschluss bildet Wien im September 2019. 

Apotheker gestalten gerne mit

Hauptverbands-Vorsitzender Alexander Biach ist davon überzeugt, dass das E-Rezept das Leben von Patienten, Ärzten, Apothekern und der Sozialversicherung „enorm erleichtern“ wird. Allein durch den Wegfall von Rezeptblöcken werde der Hauptverband 2 bis 2,4 Millionen Euro an direkten Kosten einsparen, berichtete Biach vor der Presse. 60 Millionen Rezepte würden jährlich in Österreich ausgestellt, das sei ein Berg so hoch wie der Kilimandscharo

Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Apothekerkammer Christian Wurstbauer ist das E-Rezept ein weiterer wichtiger Schritt im Rahmen der Digitalisierung von Prozessen innerhalb des Gesundheitssystems. „Das E-Rezept wird dazu beitragen, sämtliche Abläufe rund um die Versorgung der Bevölkerung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln einfacher und effizienter zu gestalten“, glaubt Wurstbauer. „Die österreichischen Apotheken gestalten diesen Modernisierungsschritt gerne mit und investieren in die notwendige technische Ausstattung.“ Da hilft es sicher, dass die Ärzte und Apotheker laut Biach 3 Millionen Euro Anschubfinanzierung und Pauschalvergütung für die Wartung ihrer Gerätschaften bekommen.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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