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Strafprozess zum „Datenklau“ aus dem BMG
Warum dauert das Datenklau-Verfahren so lange?
Wegner: Strafjustiz hat Verzögerungen zu verantworten
Darauf erklärte Bellartz‘ Verteidiger, man sollte auch aufnehmen, dass ohnehin schon seit 36 Verhandlungstagen vor einer Strafkammer verhandelt werde, die gar nicht zuständig sei. Denn es gebe am Landgericht Berlin eine Strafkammer mit Sonderzuständigkeit für Datenschutzfälle. Wäre direkt dorthin verwiesen worden, dann wären die Überlastungen der 1. Großen Strafkammer kein Thema gewesen. „Herr Bellartz steht vor dem falschen Richter“, so Wegner. Alle Verzögerungen – dabei bleibt der Anwalt – seien der Strafjustiz zuzurechnen. Der Vorsitzende Richter nahm diese Erklärung auf – wies aber auch darauf hin, dass sie nicht für eine Beschleunigung des Verfahrens sorgen werde.
Überdies wies die Strafkammer erneut drei Beweisanträge Wegners zurück. Diese stammten noch vom Frühjahr und Sommer des vergangenen Jahres. Unter anderem ging es darum, zu belegen, wo sich Bellartz oder ein früherer BMG-Beamter zu einem gewissen Zeitpunkt aufgehalten haben. Hier entschied das Gericht, es gehe zugunsten von Bellartz davon aus, dass es so gewesen sei, wie dieser es behaupte.
Urteil vor Ostern?
Was Bellartz‘ Mitangeklagten H. betrifft, so hat es das Landeskriminalamt geschafft, später noch zur Untersuchung eingereichte Datenträger schneller auszuwerten als zunächst angedacht. Geht nun alles glatt, könnte am 13. März die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten, am 27. März wären die Angeklagten an der Reihe. Sodann sind noch zwei Termine im April vereinbart – ein Urteil vor Ostern könnte damit möglich sein.
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