Landgericht Stendal

Apotheker verklagt DocMorris wegen Rx-Boni und Kaufbelegen

Berlin - 25.02.2019, 15:15 Uhr

Vor dem Landgericht Stendal wird derzeit die Klage eines Apothekers aus Tangerhütte gegen DocMorris verhandelt. (j/Foto: Daz.online)

Vor dem Landgericht Stendal wird derzeit die Klage eines Apothekers aus Tangerhütte gegen DocMorris verhandelt. (j/Foto: Daz.online)


Richterin: EuGH-Urteil ist endgültig

Wie Virkus gegenüber DAZ.online erklärte, machte die Richterin bei der mündlichen Verhandlung am vergangen Freitag bereits klar, dass sie jedenfalls das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung für endgültig halte – daher seien DocMorris auch unbegrenzte Boni möglich.

Was hingegen den Beleg für die private Krankenversicherung angeht, der die Bonizahlung nicht berücksichtigt, so sah auch das Gericht eine Anstiftung beziehungsweise Teilnahme an einem Betrug zulasten der Versicherung. Allerdings: Weil der Testkäufer das Privatrezept nicht zur Erstattung eingereicht hatte, sei es gar nicht zu einem Betrug gekommen – und eine Strafbarkeit als Teilnehmer kommt bei einem lediglich versuchten Betrug nicht in Betracht. Einen Hinweis auf die Bonusgewährung sollte es nach Ansicht der Richterin gleichwohl auf dem Beleg für die Krankenkasse geben. Wie die volksstimme.de berichtet, erklärte DocMorris-Anwalt Moritz Diekmann, dass es diesen mittlerweile gebe.

Laut Virkus signalisierte die Richterin auch im Punkt der personenübergreifenden Kundenkonten, dass sie eine Einwilligung für nötig halte – und zwar sowohl früher nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz als auch jetzt nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung.

Für den 14. März hat die Richterin ein Urteil angekündigt. So wie es sich nach der Verhandlung darstellt, wird sich keine Seite zur Gänze durchsetzen – dass das Verfahren in die nächste Instanz geht, ist damit absehbar.   



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag genutzt

von Stefan Schwenzer am 25.02.2019 um 20:17 Uhr

Also dieser Sachverhalt zeigt doch deutlich wie DocMorris gezielt die durch fehlgeleitete EU Rechtssprechung entstandene rechtliche Grauzone nutzt. Als nichtdeutsche Apotheke können sie ungehindert Rechtsbruch begehen, weil eine Strafverfolgung durch deutsche Behörden nicht möglich ist und ein Ausschluss vom Liefervertrag durch den GKV-SV politisch nicht gewollt. (Manipulation der Quittungen wäre vor dem deutschen Fiskus sicher strafbar und Betrug der Krankenkassen ebenfalls, aber was schert es die holländischen Behörden wenn deutsche Kassen betrogen werden). Ich stelle mir gerade vor, ich würde unseren Kunden die Zuzahlung oder Arzneimittel schenken und ihnen trotzdem Quittungen darüber ausstellen, die diese dann bei Ihrer Kasse einreichen. Da würde der GKV-SV aber schnell eine andere Position beziehen. Man kann nur den Kopf schütteln.

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AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag

von Horst Wiechert am 26.02.2019 um 19:32 Uhr

Diese Angelegenheit zeigt wieder wie geldgierig deutsche Apotheker sind. Wenn DocMorris im Nachhinein einen Boni zahlt, zeigt doch nur wie gewinnsüchtig deutsche Apotheker sind

AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag

von Dr. Stefan Schwenzer am 27.02.2019 um 9:29 Uhr

Herr Wiechert, ich weiß ja nicht aus welcher Branche Sie kommen, aber ich möchte Ihnen da etwas erklären: DocMorris kann solche Rabatte nur geben, weil es sich um keine "vollversorgende" Apotheke handelt. Die Vor Ort Apotheken leisten mit der Bereithaltung von Arzneimitteln für die Notfallversorgung und vielen weiteren Leistungen einen ganz anderen Beitrag zur Versorgung. Wir zahlen auch in Deutschland Steuern und beschäftigen Arbeitnehmer in qualifizierten Berufen. Deutsche Apotheker dürfen zudem gar keine Rabatte geben, selbst wenn sie wollten, das ist ihnen gesetzlich verboten. Das hat auch Sinn, weil rezeptpflichtige und damit meist lebenswichtige Medikamente eben überall in Deutschland das gleiche Kosten sollen, egal ob man in Berlin, München oder auf einer Nordseeinsel oder in einem Alpental wohnt. Und es geht in dem Artikel neben den Boni ja auch um die illegale Praxis, trotz der gewährten Boni Quittungen über den vollen Betrag auszustellen. Das hat mit einer angeblichen "Geldgier" deutscher Apotheker nichts zu tun.

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