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Landgericht Stendal
Apotheker verklagt DocMorris wegen Rx-Boni und Kaufbelegen
Richterin: EuGH-Urteil ist endgültig
Wie Virkus gegenüber DAZ.online erklärte, machte die Richterin bei der mündlichen Verhandlung am vergangen Freitag bereits klar, dass sie jedenfalls das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung für endgültig halte – daher seien DocMorris auch unbegrenzte Boni möglich.
Was hingegen den Beleg für die private Krankenversicherung angeht, der die Bonizahlung nicht berücksichtigt, so sah auch das Gericht eine Anstiftung beziehungsweise Teilnahme an einem Betrug zulasten der Versicherung. Allerdings: Weil der Testkäufer das Privatrezept nicht zur Erstattung eingereicht hatte, sei es gar nicht zu einem Betrug gekommen – und eine Strafbarkeit als Teilnehmer kommt bei einem lediglich versuchten Betrug nicht in Betracht. Einen Hinweis auf die Bonusgewährung sollte es nach Ansicht der Richterin gleichwohl auf dem Beleg für die Krankenkasse geben. Wie die volksstimme.de berichtet, erklärte DocMorris-Anwalt Moritz Diekmann, dass es diesen mittlerweile gebe.
Laut Virkus signalisierte die Richterin auch im Punkt der personenübergreifenden Kundenkonten, dass sie eine Einwilligung für nötig halte – und zwar sowohl früher nach dem alten Bundesdatenschutzgesetz als auch jetzt nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung.
Für den 14. März hat die Richterin ein Urteil angekündigt. So wie es sich nach der Verhandlung darstellt, wird sich keine Seite zur Gänze durchsetzen – dass das Verfahren in die nächste Instanz geht, ist damit absehbar.
3 Kommentare
Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag genutzt
von Stefan Schwenzer am 25.02.2019 um 20:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag
von Horst Wiechert am 26.02.2019 um 19:32 Uhr
AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag
von Dr. Stefan Schwenzer am 27.02.2019 um 9:29 Uhr
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