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Landgericht Stendal
Apotheker verklagt DocMorris wegen Rx-Boni und Kaufbelegen
Ein Apotheker aus Sachsen-Anhalt sucht die Konfrontation zu DocMorris. Vor dem Landgericht Stendal klagt er gegen den niederländischen Versender. Es geht um Kaufbelege für Privatversicherte, kostenloses Ibuprofen 600 und „personenübergreifende“ Kundenkonten. Ein Urteil wird für März erwartet – die Richterin machte jedoch schon bei der Verhandlung am vergangenen Freitag Andeutungen, wohin die Reise gehen könnte.
Michael Nagler, Apotheker aus Tangerhütte (Sachsen-Anhalt), klagt vor dem Landgericht Stendal gegen DocMorris. Vertreten wird er von dem Leipziger Anwalt Fabian Virkus, der seit dem im Oktober 2016 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rx-Preisbindung wiederholt darauf hingewiesen hat, dass Versender wie DocMorris wegen ihrer Rx-Boni eigentlich aus dem Rahmenvertrag über die Arzneimittel ausgeschlossen werden müssten. Dies hat er dem GKV-Spitzenverband bereits mehrfach mitgeteilt – doch dieser wies die Vorwürfe des Anwalts zurück und erklärte, er wolle keine Sanktionen gegen EU-Versender aussprechen. Virkus hatte den Spitzenverband auch mit Testkäufen konfrontiert, die zeigen sollten, dass DocMorris die Kassen über die Einziehung der Zuzahlung täuscht: Den Kunden erhielten nach einem Arzneimittelkauf verschiedene Belege. Jener zum Zuzahlungsnachweis gegenüber der Krankenkasse enthielt jedoch keinen Hinweis, dass die Zuzahlung infolge von Boni möglicherweise gar nicht oder nicht gänzlich geleistet wurde. Hierzu erklärte der GKV-Spitzenverband vor knapp zwei Jahren, auch ihm sei an „einer transparenten Gestaltung der Quittungen (…) gelegen“. DocMorris habe versichert, dies zu ändern – wegen des größeren Programmieraufwandes sollte dies bis zum 3. Quartal 2017 geschehen.
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Virkus nun mit Nagler den Klageweg gegen DocMorris selbst. Zur
Vorbereitung der Klage hatte er Ende Oktober 2017 Testkäufe bei DocMorris unternehmen
lassen. Es wurden Privatrezepte eingereicht – und zwar für Ibuprofen 600, das 12,32 Euro kostete, sowie ein Antibiotikum. Der Kunde erhielt einen Neukundenbonus von
zehn sowie 2,50 Euro pro Rezept. Im Fall von Ibuprofen musste der Kunde also
gar nichts zahlen, erhielt aber von DocMorris einen Beleg über den gesamten
Kaufbetrag, den er seiner privaten Versicherung zur Erstattung einreichen
konnte.
Virkus geht vor Gericht sowohl gegen dieses Vorgehen bei den Privat-Quittungen vor, als auch dagegen, Rx-Arzneimittel „kostenlos“ abzugeben. Zu letzterem
argumentiert der Anwalt, dass die Europarechtswidrigkeit der Arzneimittelpreisverordnung
für EU-Versender noch nicht feststehe und die Boni-Gewährung gegen das
heilmittelrechtliche Zugabeverbot (§ 7 HWG) verstoße. Als dritten Punkt macht er geltend, dass DocMorris
personenübergreifende Kundenkonten unterhalte, die es ermöglichen, etwa innerhalb
einer Familie, Boni zu verschieben, wenn bei einem Kunden bereits die
Zuzahlungsbefreiungsgrenze erreicht ist. Doch dabei vermisst die Klägerseite eine jeweilige Einwilligung der
Patienten.
3 Kommentare
Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag genutzt
von Stefan Schwenzer am 25.02.2019 um 20:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag
von Horst Wiechert am 26.02.2019 um 19:32 Uhr
AW: Rechtliche Grauzonen bis zum Anschlag
von Dr. Stefan Schwenzer am 27.02.2019 um 9:29 Uhr
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