Dynamischer Evidenzpreis

TK: Gentherapeutika sollen ihren Wert turnusmäßig beweisen

Berlin - 27.02.2019, 16:45 Uhr

TK-Chef Jens Baas findet, neue Technologien müssen ihren Nutzen regelmäßig unter Beweis stellen. (s / Foto: imago)

TK-Chef Jens Baas findet, neue Technologien müssen ihren Nutzen regelmäßig unter Beweis stellen. (s / Foto: imago)


Turnusmäßige Preisverhandlungen

Ab Zeitpunkt der Zulassung soll von unabhängiger Stelle ein fortlaufendes und unabhängiges Register geführt werden, in das die Behandlungserfahrungen mit der neuen Technologie einfließen. Diese Erhebungen sollen primär von den Kassen finanziert werden, die sich die Kosten von den Herstellern durch Preisabschläge zurückholen sollen. Nach 24 Monaten sollen Hersteller und Kassen auf Basis der Registerdaten erstmals einen Erstattungspreis auszuhandeln. Im Folgenden soll der Preis alle zwölf Monate neu verhandelt werden – unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus den kontinuierlichen Datenerhebungen.

Unabhängig vom Hauptziel der Kostenkontrolle will die TK Europa als Forschungsstandort stärken: Und zwar sollen Pharmafirmen, die in Europa forschen und entwickeln in den ersten 24 Monaten einen Aufschlag auf ihren Preis nehmen dürfen.

Noch in dieser Wahlperiode

Das TK-Konzept ist an einigen Stellen noch recht holzschnittartig. So ist beispielsweise noch unklar, in welcher Form die Ergebnisse einer nicht-interventionellen Registerstudie in die Preisberechnung einfließen sollen. Im klassischen AMNOG-Prozess stützt sich das IQWIG ausschließlich auf randomisiert-kontrollierte Studien mit vordefinierten Fallzahlen, Endpunkten, Ein- und Ausschlusskriterien sowie dem Vergleich zu einer Standardtherapie. Diese Voraussetzungen bestehen bei Beobachtungsstudien in der Regel nicht. Ferner ist noch nicht definiert, wie eine Unabhängigkeit etwa beim Studiendesign gewährleistet werden kann, wenn die Kassen primär die Studie finanzieren sollen.

Die Techniker würde ihre Idee gerne noch in dieser Legislaturperiode in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren untergebracht sehen. Eignen würde sich dazu das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Ein entsprechender Änderungstrag liegt allerdings noch nicht vor.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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