Neue EU-Gesetzgebung

Apotheken-Whistleblower Martin Porwoll schreibt an Bundesjustizministerin

Karlsruhe - 04.03.2019, 17:00 Uhr

Martin Porwoll (hier auf der Interpharm 2017), Ex-Mitarbeiter der Alten Apotheke in Bottrop, ist gegen die geplante EU-Richtlinie zum Whistleblowing. (m / Foto: Schelbert)

Martin Porwoll (hier auf der Interpharm 2017), Ex-Mitarbeiter der Alten Apotheke in Bottrop, ist gegen die geplante EU-Richtlinie zum Whistleblowing. (m / Foto: Schelbert)


Aufforderung an Justizministerin: „Lassen Sie das nicht zu“

Um noch etwas an den EU-Plänen zu ändern, hat Porwoll sich Ende letzter Woche mit Kollegen vom deutschen Whistleblower-Netzwerk an Bundesjustizministerin Katarina Barley gewandt. „Schützen Sie Whistleblower effektiv im Interesse von Demokratie und Menschenrechten“, heißt es in dem offenen Brief. „Es liegt in den kommenden Tagen in Ihrer Hand zu entscheiden, ob Sie eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern oder vor Whistleblowern auf den Weg bringen wollen.“

Die Unterzeichner zitieren den Publizisten Kurt Tucholsky: „Denn nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein“, schreiben sie.

„Die höchste Hürde für öffentliche Aufklärung"

Das von der EU geplante „abgestufte Meldeverfahren“ mache das empirisch unbegründete Misstrauen deutlich, das allen Hinweisgebern gegenüber in Wirtschaft und Behörden vorherrscht. „Letztlich soll dieser erzwungene Meldeweg deren Erstzugriff auf brisante Informationen sicherstellen“, heißt es in dem Brief. Unter dem Vorwand möglicher „unlauterer“ Motive aller Whistleblower schaffe er die höchste Hürde für öffentliche Aufklärung. „Die grundsätzliche Annahme über die Motivlage der HinweisgeberInnen ist deren Schädigungsabsicht“, kritisieren Porwoll und die anderen Unterzeichner. „Wollte ich, Martin Porwoll, einen ehrbaren Bottroper Apotheker schädigen oder Krebspatientinnen vor Krankheit, Elend und Tod bewahren?“, fragt er.

Schon der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schreibe in seiner ständigen Rechtsprechung ein Stufenmodell der internen-externen Meldewege aus gutem menschenrechtlichen Grund nicht vor. „Sehr geehrte Frau Bundesministerin Barley: Lassen Sie das nicht zu“, schreibt der frühere Apotheken-Mitarbeiter Porwoll.



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