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Frankreich
Merck: Klage wegen Rezepturänderung von Levothyrox abgewiesen
Ein Gericht in Frankreich hat im Schadenersatzprozess gegen den deutschen Pharmahersteller Merck die Sammelklage von mehr als 4000 Klägern abgewiesen. Das Gericht in Lyon kam am heutigen Dienstag zu dem Ergebnis, dass Merck ausreichend über die Zusammensetzung seines L-Thyroxin-Präparats Levothyrox informiert hatte. Daher werden die Forderungen der Kläger zurückgewiesen, wie es in dem Urteil heißt.
Die mehr als 4000 Kläger hatten in dem Zivilprozess 10.000 Euro Schadenersatz pro Person eingefordert. Hintergrund ist, dass Merck in Frankreich die Zusammensetzung des Medikaments Levothyrox geändert hatte. Der Hersteller hatte die neue Zusammensetzung auf Bitten verschiedener internationaler Gesundheitsbehörden, darunter auch der französischen Medikamentenbehörde ANSM, entwickelt. Die Gesundheitsbehörden forderten schärfere Wirkstoffspezifikationen von Schilddrüsen-Präparaten.
Die Rezepturänderung soll eine höhere Stabilität und Konsistenz des Wirkstoffes während der ganzen Haltbarkeitsdauer gewährleisten. Künftig muss der Levothyroxin-Gehalt über die Gesamtdauer der Haltbarkeit innerhalb eines Bereiches von 95 bis 105 Prozent liegen. Bislang war für die Wirkstoffspezifikation ein Schwankungsbereich von 90 bis 110 Prozent Levothyroxin-Natrium erlaubt. Patienten hatten sich über Nebenwirkungen der neuen Rezeptur beschwert. Rund drei Millionen Menschen sind in Frankreich auf das Medikament angewiesen.
Kläger: Wir wurden nicht ausreichend aufgeklärt
Die Kläger werfen dem Pharmahersteller aus Darmstadt vor, nicht ausreichend über die veränderte Rezeptur und mögliche Auswirkungen aufgeklärt zu haben. Merck hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, ausreichend über die Änderungen informiert zu haben. Ärzte und Apotheker sowie Merck selbst hätten aufgeklärt. Der Pharmahersteller begrüßte das Urteil. „Merck hält diese Entscheidung für korrekt“, teilte das Unternehmen mit.
Die Zivilklage der Levothyrox-Patienten in Lyon zielte nicht auf Körperverletzung, sondern auf „fehlende Information“ und „moralischen Schaden“ ab, weil die Patienten nicht gewusst hätten, weshalb sie plötzlich gesundheitliche Probleme hatten. „Das ist eine große Enttäuschung für mich und die Patienten“, sagte der Anwalt der Kläger, Christophe Lèguevaques, nach Angaben von Franceinfo nach Bekanntgabe des Urteils. Man prüfe, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
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