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ABDA-Reaktion auf EU-Kommission
Schmidt: „Der Zeitpunkt war kein Zufall“
Mit ihrer zweimonatigen Frist, innerhalb derer Deutschland die Rx-Preisbindung für EU-Versender komplett streichen soll, hat sich die EU-Kommission mit einem Paukenschlag in den Versandhandelskonflikt eingemischt. Fast vier Tage nach der Veröffentlichung des Vertragsverletzungsverfahrens hat sich nun auch die ABDA geäußert. In einem Statement erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt unter anderem, dass er es für keinen Zufall halte, dass die Kommission gerade jetzt interveniert.
Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft inzwischen seit mehreren Jahren: Schon 2013, also ein Jahr nachdem der Bundestag das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender festlegte, schickte die EU-Kommission einen ersten Brief und beschwerte sich darüber, dass eine solche Regelung den Marktzugang für Apotheken aus anderen EU-Staaten erschwere. Nach Informationen von DAZ.online folgten in den Jahren darauf mehrere Briefe, in denen sich die Bundesrepublik und die Kommission über die Rx-Preisbindung austauschten.
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Mit dem EuGH-Urteil im Oktober 2016 nahm die Sache dann erneut an Fahrt auf: Die EU machte zunehmend Druck und wollte deregulierende Maßnahmen sehen. Dem Vernehmen nach erbat sich die Bundesregierung aber Zeit – schließlich hatte es zu keinem Zeitpunkt nach dem EuGH-Urteil einen politischen Konsens gegeben. Erst war die SPD gegen ein Rx-Versandverbot, jetzt gibt es einen Unionsminister, der das im Koalitionsvertrag festgehaltene Rx-Versandverbot nicht will, für eine Deregulierung aber Gegenwind aus den eigenen Reihen erhält. Dieses Treiben wollte sich die Kommission nun offenbar nicht weiter mit ansehen und beschloss am vergangenen Donnerstag die mit Gründen versehene Stellungnahme.
Am heutigen Montagnachmittag (knapp vier Tage nach der Entscheidung der Kommission) hat nun auch die ABDA reagiert. In einem schriftlichen Statement erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, dass er die Haltung der EU-Kommission für „bedauerlich“ halte. Schließlich könne die Arzneimittelversorgung nicht nur nach „Marktgesichtspunkten“ organisiert werden. Mit Blick auf die Einigung auf einen möglichen Kompromiss – die Gleichpreisigkeit – erklärte Schmidt auch, dass er es nicht für einen Zufall halte, dass sich die Kommission jetzt zu Worte meldet.
Hier das Statement im Wortlaut:
Schmidt: Ich bedauere die Entscheidung der Kommission
Die Haltung der Europäischen Kommission ist bedauerlich, aber nicht neu. Die Kommission hat schon im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht akzeptieren will. Sie stellt die Grundfreiheiten des Binnenmarktes über die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Freiheit der Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitssystem auf nationaler Ebene zu gestalten.
Sie verkennt dabei, dass das Gesundheitswesen und damit auch die Arzneimittelversorgung nicht allein nach Marktgesichtspunkten organisiert werden kann. Seit der Europäische Gerichtshof im Oktober 2016 auf der Grundlage des damaligen Prozessgegenstands entschieden hat, dass ausländische Arzneimittelversender nicht an die deutschen Preisregeln gebunden sind, haben wir immer wieder klar gemacht, wie dringlich die Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise ist. Diese Dringlichkeit wird auch in weiten Teilen der Politik gesehen und durch die neuerliche Intervention der Kommission unterstrichen.
Es war klar, dass die Kommission das Thema irgendwann wieder aufnehmen würde, wenn der Gesetzgeber in Deutschland nach dem Urteil nicht aktiv wird. Dass sie es gerade jetzt tut, wo konstruktive Gespräche über eine Reform der Arzneimittelversorgung in Deutschland laufen, ist wahrscheinlich kein Zufall. Es zeigt einmal mehr, dass wir eine schnelle und belastbare Lösung für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit brauchen.“
2 Kommentare
So geht Offensive:
von Gregor Dinakis am 11.03.2019 um 20:14 Uhr
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Zufall
von Conny am 11.03.2019 um 17:24 Uhr
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