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Staatsanwalt fordert 60.000 Euro Geldstrafe für Thomas Bellartz
Fast ein eingerichteter Betrieb der Informationsbeschaffung
Bewiesen sieht der Staatsanwalt all dies durch vorliegende Kurzmitteilungen, die H. und Bellartz miteinander ausgetauscht haben, zudem durch Kontobewegungen und sichergestellte Datenträger. Auch die Zeugen, nicht zuletzt H.´s Ex-Frau, die dafür sorgte, dass die Polizei auf die beiden Männer aufmerksam wurde, bestätigen aus Sicht des Staatsanwalts den Tatablauf. Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ex-Frau und Hauptbelastungszeugin hegt er – ganz anders als die Angeklagten und ihre Verteidiger – nicht.
Was das Strafmaß anbelangt – § 202a StGB sieht einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor – so ist laut Staatsanwalt zu berücksichtigen, dass es sich bei den zwei verbliebenen Fällen nur um „die Spitze eines Eisbergs“ handele. Immerhin waren ursprünglich 40 Fälle angeklagt. Für Bellartz sei es „fast schon ein eingerichteter Betrieb“ gewesen, der dafür sorgen sollte, dass interessante Informationen weitergegeben wurden – immerhin über dreieinhalb Jahre hinweg. Zudem seien insgesamt mehr als 26.000 Euro von Bellartz zu H. geflossen. Ebenso sei zu berücksichtigen, dass beide Angeklagten zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Und auch die überlange Verfahrensdauer rechnete der Staatsanwalt an.
260 Tagessätze à 300 Euro
So beantragte er letztlich, gegen Bellartz eine Geldstrafe von 260 Tagessätzen à 300 Euro zu verhängen, von denen 60 Tagessätze bereits als verbüßt gelten sollen. Macht also 60.000 Euro. Und als vorbestraft würde Bellartz im Fall einer entsprechenden Verurteilung ebenfalls gelten – das ist bereits ab einer Geldstrafe von 91 Tagessätzen der Fall.
Für H. beantragte der Staatsanwalt letztlich eine Haftstrafe von zwei
Jahren und sechs Monaten, wovon vier Monate bereits als verbüßt gelten
sollen. Zudem forderte er die Einziehung von 55.000 Euro Wertersatz. Dass die Strafforderung für H. so viel härter ausfällt liegt daran,
dass diesem auch noch ein Wohnungseinbruch und der Besitz kinderpornografischer
Video- und Bildmaterials vorgeworfen wird – diese Anklagepunkte sieht der
Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme ebenfalls für erwiesen an. Allein für das Ausspähen von Daten hätte Hennicke auch für H. eine Geldstrafe gefordert – insgesamt plädierte er dann aber „nur“ auf eine Haftstrafe.
Beim nächsten Termin, am 27. März, werden die Verteidiger
plädieren. Bellartz Anwalt Carsten Wegner kündigte bereits an: „Wir werden aufzeigen,
dass heute viel heiße Luft produziert wurde!“
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