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TSVG
Bundestag beschließt neue Impfstoff-Vergütung und Rabattfixierung
Der Bundestag hat am heutigen Donnerstagvormittag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Mit dem Vorhaben will der Gesetzgeber in erster Linie dafür sorgen, dass GKV-Versicherte schneller an Arzttermine kommen. Aber auch für Apotheker hält das Gesetz einige wichtige Regelungen bereit: Beispielsweise werden Impfstoffversorgung und -vergütung neu geregelt. Außerdem soll das Fixhonorar der Großhändler künftig für Rabatte gesperrt sein.
Grippeimpfstoffe:
Sowohl die Grippeimpfstoffversorgung als auch die Vergütung für Apotheker hierfür wird mit dem TSVG erneuert. Die Große Koalition will vermeiden, dass es hier erneut zu Engpässen kommt. Dazu wurden ursprünglich vorgesehene Herstellerabschläge für Impfstoffe wieder gestrichen, Rabattverträge und andere Festpreisvereinbarungen soll es gar nicht mehr geben. Zudem sollen Ärzte ihre Bestellmengen auch überschreiten dürfen, ohne dass dies gleich als unwirtschaftlich bewertet wird. Das Paul-Ehrlich-Institut vergleicht künftig den durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeldeten Bedarf an saisonalen Grippeimpfstoffen unter Berücksichtigung einer 10-prozentigen Reserve mit den durch die Hersteller gemeldeten Daten und Informiert die Hersteller und die Ärzte über das Ergebnis der Prüfung. Was die Apothekenvergütung betrifft, gilt: Je Einzeldosis können Apotheker künftig fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile. Diese Regelung wurde in die Arzneimittelpreisverordnung übernommen.
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Großhandelsrabatte:
Für die Apotheken von Bedeutung ist zudem die beabsichtigte Klarstellung, dass das Großhandelsfixum um 70 Cent pro Packung keinem Rabatt zugänglich ist. Viel Diskussionsbedarf hatte es bis zuletzt um die Begründung dieser Regelung im Gesetzestext gegeben. Denn offen blieb die Frage, ob von der Fixierung auch die Skonti betroffen sind. Der Phagro hatte sich bis zum Schluss dafür eingesetzt, dass auch die Skonti begrenzt werden. In der Stellungnahme des Großhandelsverbandes hieß es damals: „Notwendig ist eine eindeutige Klarstellung, dass die Summe aus Rabatten und Skonti den Rahmen des prozentualen Zuschlags nicht überschreiten darf“.
5 Kommentare
Impfstoffe zum Billigtarif
von Stefan Schwenzer am 14.03.2019 um 19:12 Uhr
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AW: Impfstoffe zum Billigtarif
von gerd am 15.03.2019 um 9:44 Uhr
Lersermeinung dazu
von Georg Dribusch am 14.03.2019 um 13:31 Uhr
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Erwartungen
von Christiane Patzelt am 14.03.2019 um 13:10 Uhr
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ist schon klar
von Karl Friedrich Müller am 14.03.2019 um 12:30 Uhr
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