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TSVG
Bundestag beschließt neue Impfstoff-Vergütung und Rabattfixierung
Landversorgung, mehr Leistungen für GKV-Versicherte
Ärztliche Versorgung auf dem Land:
Es wird künftig obligatorische regionale Zuschläge für Ärzte auf dem Land geben. Ein Strukturfonds der KVen soll verdoppelt werden. Die KVen werden verpflichtet, in unterversorgten Gebieten eigene Praxen (Eigeneinrichtungen) oder mobile und telemedizinische Versorgungs-Alternativen anzubieten, wenn es zu wenig Ärzte gibt. Die Länder können außerdem bestimmen, ob bestehende Zulassungssperren für die Niederlassung in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten gegebenenfalls entfallen können.
Mehr Leistungen:
Ausschreibungen für Hilfsmittel werden abgeschafft. Dadurch wird sichergestellt, dass es bei der Versorgung mit Hilfsmitteln keine Abstriche bei der Qualität gibt. Hiermit reagiert das BMG auf Hilfsmittelverträge der Kassen, die zuletzt auch das Bundesversicherungsamt heftig kritisiert hatte. Bei den Heilmittelerbringern werden die Preise für die Leistungen der Therapeuten bundesweit auf dem höchsten Niveau angeglichen. Die Honorarentwicklung wird von der Grundlohnsumme abgekoppelt und ermöglicht stärkere Honorarsteigerungen als bisher.
Für junge Erwachsene, die an Krebs erkrankt sind, werden die Kosten von Kryokonservierung von den Krankenkassen übernommen. Durch die Konservierung von Keimzellgewebe, Ei- und Samenzellen kann diese Patientengruppe auch nach einer Krebsbehandlung noch Kinder bekommen.
Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) wird für Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko von den Krankenkassen übernommen.
Reine Betreuungsdienste werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Damit verbessert sich die Pflege zu Hause, weil mehr Berufsgruppen zur Versorgung zur Verfügung stehen.
Die Versorgung mit Hebammen wird angepasst. Dem GKV-Spitzenverband wird die Aufgabe übertragen, Versicherten im Internet (und per App) ein Suchverzeichnis zu Kontaktdaten und dem Leistungsspektrum von Hebammen anzubieten. Ehemaligen Hebammen und Entbindungspflegern wird der Wiedereinstieg in ihren Beruf erleichtert. Krankenhäuser erhalten Unterstützung, um ihren Hebammen eine geeignete Kinderbetreuung anzubieten.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden ab dem 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung erhöht.
5 Kommentare
Impfstoffe zum Billigtarif
von Stefan Schwenzer am 14.03.2019 um 19:12 Uhr
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AW: Impfstoffe zum Billigtarif
von gerd am 15.03.2019 um 9:44 Uhr
Lersermeinung dazu
von Georg Dribusch am 14.03.2019 um 13:31 Uhr
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Erwartungen
von Christiane Patzelt am 14.03.2019 um 13:10 Uhr
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ist schon klar
von Karl Friedrich Müller am 14.03.2019 um 12:30 Uhr
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