Kriterien der BAK

Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?

Berlin / Stuttgart - 14.03.2019, 12:45 Uhr

BAK-Präsident Kiefer (hier beim Symposium 2018) erklärte, welche Dienstleistungen für eine Vergütung infrage kommen. (s / Foto: DAZ.online)

BAK-Präsident Kiefer (hier beim Symposium 2018) erklärte, welche Dienstleistungen für eine Vergütung infrage kommen. (s / Foto: DAZ.online)


Medikationsanalyse ja, Wundversorgung nein

Ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt, ist die Medikationsanalyse. Die stehe im Mittelpunkt, so Kiefer. „Die Zeit der Modellprojekte ist hier vorbei“, sagte der BAK-Präsident. „Die Medikationsanalyse muss eine Regelleistung werden, auf die jeder einen Anspruch hat und die nicht mehr nur vom guten Willen der jeweiligen Akteure abhängen darf.“

Auch sei ein Pflegekonzept denkbar, zum Beispiel, ein Einschreibemodell, bei dem teilnehmende Patienten einen Anspruch auf eine Lieferung nach Hause haben. Ebenso vorstellbar als vergütete und abrechenbare Dienstleistung seien das Gebrauchsfertigmachen von Arzneimitteln, zum Beispiel Trockensäften, sowie ein Rückrufmanagement, erklärte der BAK-Präsident.

Was Kiefer in diesem Bereich nicht sieht, ist beispielsweise die Beratung eines Schmerzpatienten, der von einem oralen Schmerzmittel auf ein Schmerzpflaster umgestellt wird. Das sei mit dem Fixaufschlag abgedeckt. Und auch Wundversorgung, wie manche Apotheken sie anbieten, gehöre nicht zu den vergüteten Dienstleistungen, die künftig jede Apotheke anbieten soll, so Kiefer, ebenso wenig wie Aktionstage und Schulungen.

Kiefer: Spahn wird seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen

Kiefer glaubt auch daran, dass der Minister seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen wird. „Das kommt. Das will Spahn nicht erst seit er Minister ist, das wollte er schon als gesundheitspolitischer Sprecher. Wenn er das nicht umsetzt, ist er nicht glaubwürdig.“



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Medikationsmanagement auf Überweisungsschein: Immer noch das Richtige

von Wolfgang Müller am 14.03.2019 um 17:49 Uhr

Der Einstieg in "Vergütete Pharmazeutische Dienstleistungen" wäre in der Tat so leicht. Sogar mit dem jetzt extrem erniedrigten Budget von 120 Mio. Euro könnten wir es einfach mal wagen.

Bereits 2013 hat Thomas Müller-Bohn in der DAZ den Weg dahin skizziert, und Gerd Glaeske ist es auf dem DAT 2014 "rausgerutscht", dass sowas schon gut in Australien funktioniert .....

"Medikationsmanagement auf Überweisungsschein" heißt der Zauberspruch, und es entspricht wohl so ziemlich dem, was Kollege Herzog hier unter "Pharmazeutisch-Medizinisches Konsil" vorschlägt.

Da hier eine von Ärzten festgestellte Notwendigkeit besteht, wird es natürlich eine bessere Honorierung und Zusammenarbeit geben können. Als wenn, wie Ärzte- und Apotheker-Zuchtmeister Kiefer vorschlägt, genau das Gegenteil exekutiert wird, nämlich dass jeder Patient in einem "Einschreibesystem" einen locker-lässigen "Anspruch" darauf hat. Und es würde uns dann auch nicht kapazitätsmäßig schlicht niederwalzen können, sondern moderat beginnen, und je besser unsere Leistung dann TATSÄCHLICH ist, gesund wachsen.

Das Alles ist trivial, jeder Analytiker muss dem zustimmen. Warum wird das nicht sowieso schon verfolgt? So wie Fachärzte Überweisungen von Hausärzten bekommen, ohne sich dafür zu gut zu sein?

Tja, es ist das Gegenteil von "Finden und Melden", es ist eine erwünschte Dienstleistung. Die bei entsprechender Qualität, und NUR dann, nachgefragt wird. Und es wurde schon immer von den üblichen Eiferern abgelehnt, dass wir sowas wie "Erfüllungsgehilfen der Ärzte" sein könnten. Und vielleicht wäre ja die "Qualität" dieser Dienstleistung aus ärztlicher Sicht bei manchen von denen, die jetzt am lautesten schreien, wie gut sie es können, gar nicht so angemessen?

Es wäre wohl auch eine zu einfache und saubere Lösung, die niemanden belasten, sondern Alle wirklich GUTMEINENDEN unterstützen würde. Und so machen wir´s zumindest bisher halt traditionell NICHT.

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Wichtiges vergessen ...?

von Reinhard Herzog am 14.03.2019 um 13:18 Uhr

Eine der wichtigsten Leistungen - zudem eher schwer von Versendern leistbar - könnte das "pharmazeutisch-medizinische Konsil" mit dem behandelnden Arzt durch persönliche Kontaktaufnahme werden.

Anzuwenden bei pharmazeutisch-medizinischen Unklarheiten, Problempatienten, sonstigen therapeutisch relevanten Umstellungs-/Anpassungerfordernissen. Medikationsnanalysen können in diesem Kontext ein flankierendes Instrument sein.

Diese Konsiliarleistung sollte zusätzlich auch bei den Ärzten durch eine Gebührenziffer bzw. durch einen Zuschlag auf die Versichertenpauschalen abgebildet werden. Dann wird das von dort auch unterstützt, und der künftige Anruf aus der Apotheke nicht nur als "Problembeschaffung" verstanden.

Ist jedenfalls mal eine Überlegung wert ...

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von Anita Peter am 14.03.2019 um 12:48 Uhr

Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?

zB die kostenlose Beratung inkl NICHT-Verkauf. Das könnte mal vergütet werden, der Versand bietet sowas nämlich nicht.

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