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Kriterien der BAK
Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?
Medikationsanalyse ja, Wundversorgung nein
Ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt, ist die Medikationsanalyse. Die stehe im Mittelpunkt, so Kiefer. „Die Zeit der Modellprojekte ist hier vorbei“, sagte der BAK-Präsident. „Die Medikationsanalyse muss eine Regelleistung werden, auf die jeder einen Anspruch hat und die nicht mehr nur vom guten Willen der jeweiligen Akteure abhängen darf.“
Auch sei ein Pflegekonzept denkbar, zum Beispiel, ein
Einschreibemodell, bei dem teilnehmende Patienten einen Anspruch auf eine
Lieferung nach Hause haben. Ebenso
vorstellbar als vergütete und abrechenbare Dienstleistung seien das
Gebrauchsfertigmachen von Arzneimitteln, zum Beispiel Trockensäften, sowie ein
Rückrufmanagement, erklärte der BAK-Präsident.
Was Kiefer in diesem Bereich nicht sieht, ist beispielsweise
die Beratung eines Schmerzpatienten, der von einem oralen Schmerzmittel auf ein
Schmerzpflaster umgestellt wird. Das sei mit dem Fixaufschlag abgedeckt. Und auch
Wundversorgung, wie manche Apotheken sie anbieten, gehöre nicht zu den
vergüteten Dienstleistungen, die künftig jede Apotheke anbieten soll, so Kiefer, ebenso wenig wie Aktionstage und Schulungen.
Kiefer: Spahn wird seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen
Kiefer glaubt auch daran, dass der Minister seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen wird. „Das kommt. Das will Spahn nicht erst seit er Minister ist, das wollte er schon als gesundheitspolitischer Sprecher. Wenn er das nicht umsetzt, ist er nicht glaubwürdig.“
3 Kommentare
Medikationsmanagement auf Überweisungsschein: Immer noch das Richtige
von Wolfgang Müller am 14.03.2019 um 17:49 Uhr
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Wichtiges vergessen ...?
von Reinhard Herzog am 14.03.2019 um 13:18 Uhr
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?
von Anita Peter am 14.03.2019 um 12:48 Uhr
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