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Kriterien der BAK
Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist fest entschlossen, es den Apotheken zu ermöglichen, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten und diese auch mit den Kassen abrechnen zu können. Welche das genau sein könnten, ist bislang unklar. Beim Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK), das am vergangenen Dienstag in Berlin stattfand, ließ BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer durchblicken, welche Leistungen dafür in Frage kommen könnten.
Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den
Koalitionspartner vom Konsens der Union zur geplanten Apotheken-Reform überzeugen kann, wird es in
deutschen Apotheken bald flächendeckend vergütete pharmazeutische Dienstleistungen
geben. Über einen von der Apothekerschaft verwalteten Fonds, vergleichbar mit
dem Nacht- und Notdienstfonds, soll das Honorar verteilt werden. Die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Ursprünglich waren dafür 240 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, dass es nun aber weniger wird, ist wahrscheinlich.
Laut Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung erhebt die Apothekerschaft den Anspruch, diese Dienstleistungen selbst zu definieren. Bislang war vor allem klar, was erstmal nicht dazu gehören soll: das Impfen in der Apotheke. Diesen Vorschlag hatte der Minister ins Spiel gebracht, die ABDA hatte jedoch schnell erklärt, das nicht zu wollen. Es hieß aber, man arbeite an der Definition solcher Dienstleistungen, um sie dann mit dem Bundesgesundheitsministerium zu besprechen. Um was es dabei genau gehen könnte, war bislang nicht klar. Im Raum stand lediglich eine Aussage von DAV-Chef Fritz Becker beim diesjährigen Pharmacon-Kongress, wo er erklärt hatte, dass die Apotheker mit Spahn über Folgeverordnungen in der Apotheke sprechen.
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BAK hat Kriterien festgelegt
Am vergangenen Dienstag hat sich nun BAK-Präsident Andreas Kiefer bei einem Symposium der BAK zu dem Thema geäußert. Es geht laut Kiefer nicht darum, Geld an sich selbst zu verteilen, sondern Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Und das könne niemand besser als die BAK, so Kiefer. So habe die BAK bereits pharmazeutische Dienstleistungen bewertet und kategorisiert. Aktuell definiere man Prozesse, das Ganze sei ein lernender Prozess. Außerdem beschäftige man sich auch mit der Frage, wie man die Kostenträger einbinden könne. „Das ist ein Dienst an der Gesellschaft, der nicht verschenkt werden darf“, so der BAK-Präsident.
Kiefer wurde dann auch etwas konkreter, um welche
Dienstleistungen es letztlich gehen könnte: Die BAK hat nämlich Kriterien
festgelegt, anhand derer sie beurteilen will, ob bestimmte Dienstleistungen infrage kommen,
künftig vergütet zu werden. So ist es beispielsweise nach Ansicht der
BAK nicht sinnvoll, etwas zu beschließen, das in der Fläche nicht umsetzbar
ist. Außerdem darf die Dienstleistung nicht bereits jetzt über das Fixum abgegolten
sein und sie muss dem Patienten nutzen. Die Kriterien zur Nutzenbewertung, die
der Gemeinsame Bundesausschuss bei Arzneimitteln heranzieht, sind allerdings laut Kiefer hier nicht geeignet.
Grundlage müssten die Ergebnisse der Modellprojekte sein. Weiter muss
gewährleistet sein, dass das Ganze rechtssicher und mit der Apothekenbetriebsordnung
vereinbar ist. Und zuletzt muss die Leistung anhand von objektivierbaren
Kriterien für die Kasse überprüfbar sein.
Medikationsanalyse ja, Wundversorgung nein
Ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt, ist die Medikationsanalyse. Die stehe im Mittelpunkt, so Kiefer. „Die Zeit der Modellprojekte ist hier vorbei“, sagte der BAK-Präsident. „Die Medikationsanalyse muss eine Regelleistung werden, auf die jeder einen Anspruch hat und die nicht mehr nur vom guten Willen der jeweiligen Akteure abhängen darf.“
Auch sei ein Pflegekonzept denkbar, zum Beispiel, ein
Einschreibemodell, bei dem teilnehmende Patienten einen Anspruch auf eine
Lieferung nach Hause haben. Ebenso
vorstellbar als vergütete und abrechenbare Dienstleistung seien das
Gebrauchsfertigmachen von Arzneimitteln, zum Beispiel Trockensäften, sowie ein
Rückrufmanagement, erklärte der BAK-Präsident.
Was Kiefer in diesem Bereich nicht sieht, ist beispielsweise
die Beratung eines Schmerzpatienten, der von einem oralen Schmerzmittel auf ein
Schmerzpflaster umgestellt wird. Das sei mit dem Fixaufschlag abgedeckt. Und auch
Wundversorgung, wie manche Apotheken sie anbieten, gehöre nicht zu den
vergüteten Dienstleistungen, die künftig jede Apotheke anbieten soll, so Kiefer, ebenso wenig wie Aktionstage und Schulungen.
Kiefer: Spahn wird seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen
Kiefer glaubt auch daran, dass der Minister seine Pläne bezüglich der pharmazeutischen Dienstleitungen umsetzen wird. „Das kommt. Das will Spahn nicht erst seit er Minister ist, das wollte er schon als gesundheitspolitischer Sprecher. Wenn er das nicht umsetzt, ist er nicht glaubwürdig.“
3 Kommentare
Medikationsmanagement auf Überweisungsschein: Immer noch das Richtige
von Wolfgang Müller am 14.03.2019 um 17:49 Uhr
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Wichtiges vergessen ...?
von Reinhard Herzog am 14.03.2019 um 13:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
?
von Anita Peter am 14.03.2019 um 12:48 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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