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Untersuchung der Uni Heidelberg
Bei Wirkstoffpflastern fehlen wichtige Anwendungshinweise
In den Packungsbeilagen transdermaler therapeutischer Systeme (TTS) fehlen offenbar wichtige Anwendungshinweise. Das ergab eine Untersuchung von Forschern aus Heidelberg, die 81 Beipackzettel von unterschiedlichen Präparaten überprüft hatten. Langfristig halten die Wissenschaftler bessere Standards für erforderlich, sie fordern aber auch Apotheker auf, Patienten zur richtigen Anwendung zu beraten.
Transdermale therapeutische Systeme (TTS) werden in unterschiedlichen Indikationen eingesetzt, zum Beispiel bei Schmerzen, zur Raucherentwöhnung, bei Parkinson, zur Hormonersatztherapie und zur Verhütung. Die wirkstoffhaltigen Pflaster gehören zu den erklärungsbedürftigen Arzneiformen. Das beginnt beim Aufkleben, geht über die gesamte Anwendungsdauer und endet bei der Entsorgung.
Eine Untersuchung der Kooperationseinheit Klinische Pharmazie am Universitätsklinikum Heidelberg, die in der Fachzeitschrift DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht wurde, zeigt nun einmal mehr, wie wichtig es ist, dass Patienten in der Apotheke zur richtigen Anwendung der Pflaster beraten werden.
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Die Forscher haben nämlich Packungsbeilagen von allen im Jahr 2016 auf dem deutschen Markt verfügbaren Wirkstoffpflastern untersucht. Insgesamt waren das 81. Dabei stellten sie fest: In jeder Packungsbeilage fehlten wichtige Anwendungshinweise. Und das, obwohl die formellen Vorgaben der Europäischen Zulassungsbehörde jeweils erfüllt waren. Nach Ansicht der Forscher könnte dies die fehlerfreie Anwendung der Arzneimittel gefährden.
Keine Packungsbeilage enthielt alle wichtigen Hinweise
Um herauszufinden, welche Hinweise wichtig sind, ist der aktuellen Untersuchung eine Literaturstudie vorausgegangen. Dabei hatten die Heidelberger bei den TTS Anwendungsschritte identifiziert, die besonders fehleranfällig sind. Und die, wenn der Patient auch tatsächlich etwas falsch macht, mit einer Nebenwirkung oder sogar mit Therapieversagen assoziiert sind. Sie konnten 28 Anwendungshinweise ausmachen, die ihrer Ansicht nach unerlässlich sind. Auf diese Hinweise hin wurden dann in der aktuellen Studie die Packungsbeilagen untersucht. Das Ergebnis: Keine einzige enthielt alle.
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