Volumenersatz

Ab 17. April: Hydroxyethylstärke-Infusionen nur durch geschultes Personal

Berlib - 29.03.2019, 15:15 Uhr

Umstrittener Volumenersatz: Wegen Sicherheitsrisiken dürfen hydroxyethylhaltige Arzneimittel ab dem 17. April nur noch an akkreditierte Einrichtungen geliefert werden. (Foto: imago)

Umstrittener Volumenersatz: Wegen Sicherheitsrisiken dürfen hydroxyethylhaltige Arzneimittel ab dem 17. April nur noch an akkreditierte Einrichtungen geliefert werden. (Foto: imago)


Seit Jahren umstritten

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Hydroxyethylstärke steht auf europäischer Ebene seit Jahren auf dem Prüfstand. Studien hatten bei nierenkranken Patienten ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko gezeigt. Aufgrund der Ergebnisse hatten Experten Hydroxyethylstärke für verzichtbar erklärt, da es zur Volumentherapie genügend Alternativen in Form von kristalloiden Lösungen (z.B. Ringer-Lösung) gebe.

2013 hatte die EMA die Sicherheitsmaßnahmen dann verschärft, was jedoch nur unzureichend beachtet wurde. Im Januar 2018 hatte der Pharmakovigilanzausschuss der EMA (PRAC) zwischenzeitlich sogar empfohlen, die Zulassungen hydroxyethylstärkehaltiger Arzneimittel ruhen zu lassen.

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Strenge Indikationsstellung

Zu den Kontraindikationen von Hydroxyethylstärke-Infusionen gehören Sepsis, kritischer Zustand, Nierenfunktionsstörungen und Dialyse, De- oder Hyperhydratation, Verbrennungen, Hirnblutungen sowie Gerinnungs- und Leberfunktionsstörungen. Auch bei allen anderen Patienten gilt eine strenge Indikationsstellung: Hydroxyethylstärke darf nur dann zum Einsatz kommen, wenn kristalloide Lösungen zum Volumenersatz nicht ausreichen. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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