Apotheken-Stärkungsgesetz

205 Millionen Euro mehr für Apotheken

Berlin - 08.04.2019, 17:15 Uhr

Das BMG hat seinen Entwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“
vorgelegt. (Foto: Sket)

Das BMG hat seinen Entwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vorgelegt. (Foto: Sket)


Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ vorgelegt. Wie angekündigt, wird die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung zum Gegenstand des Rahmenvertrags. Bei Verstößen gegen die Preisvorschriften drohen Apotheken Vertragsstrafen bis zu 50.000 Euro oder ein bis zu zwei Jahre andauernder Versorgungsausschluss. Auch eine „Lex Hüffenhardt“ ist geplant. Und: Es soll nun 205 Millionen Euro zusätzliches Honorar geben – davon sollen 150 Millionen Euro in neue pharmazeutische Dienstleistungen fließen.

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken liegt vor. Er setzt die Eckpunkte um, die das Bundesgesundheitsministerium Mitte März vorgelegt hatte. Aber es findet sich auch noch mehr darin.

Einer der wichtigsten Punkte für die Apotheken dürfte die Verankerung der Gleichpreisigkeit im Sozialgesetzbuch V sein. Dies soll über einen Zusatz in § 129 Abs. 1 SGBV geschehen – der Norm, die aufzählt, wozu die Apotheken nach Maßgabe des Rahmenvertrags bei der Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet sind. Das sind bislang insbesondere die Bestimmungen zur Abgabe preisgünstiger wirkstoffgleicher Arzneimittel, zu Importen und wirtschaftlichen Einzelmengen. Künftig soll es in § 129 Abs. 1 SGB V zusätzlich heißen:

„Die Apotheken sind bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte nach Maßgabe des Rahmenvertrages nach Absatz 2 verpflichtet zur

(…)

5. Einhaltung der in der nach § 78 Arzneimittelgesetz erlassenen Rechtsverordnung festgesetzten Preisspannen und Preise für die Abgabe von Arzneimitteln.“

Damit die neue Vorgabe auch ernst genommen wird, ist in einem neuen Absatz vorgesehen, dass Apotheken bei einem Verstoß gegen die Einhaltung der Preisbindung „Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro erhalten oder bis zur Dauer von zwei Jahren von der Versorgung ausgeschlossen werden“.

Neue Dienstleistungen in sechs Monaten

Die neuen Dienstleistungen werden ebenfalls in § 129 SGBV geregelt, in einem neuen Absatz 5c. Demnach haben Versicherte künftig „Anspruch auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen“. Um welche es sich dabei genau handelt, vereinbaren DAV und GKV-Spitzenverband „im Benehmen“ mit dem Verband der privaten Krankenversicherung. Dafür werden ihnen sechs Monate ab Inkrafttreten des Gesetzes eingeräumt. Kommt eine Vereinbarung ganz oder teilweise nicht zustande, wird die Schiedsstelle angerufen.

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20 Cent pro Rx-Packung für Diensleistungen ...

Die Honorierung wird über die Arzneimittelpreisverordnung geregelt: Hier wird in § 3 Abs. 1 Satz 1 festgehalten, dass es künftig einen neuen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent pro verschreibungspflichte Arzneimittelpackung zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen gibt. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt durch den Deutschen Apothekerverband.

... und 5 Cent mehr für den Notdienst

In der gleichen Norm der Arzneimittelpreisverordnung wird der bisherige Festzuschlag zur Förderung der Sicherstellung von Notdiensten von derzeit 16 Cent auf künftig 21 Cent angehoben – 40 Millionen Euro mehr soll dies für die Apothekennotdienste bringen. Rund 350 Euro soll die Pauschale künftig betragen.

Und auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es künftig nach der Arzneimittelpreisverordnung mehr Geld geben: Statt zusätzlich 2,91 Euro können Apotheken künftig 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen. 15 Millionen Euro Mehrausgaben kalkuliert hier das Ministerium.

Lex Hüffenhardt und Neues zum Botendienst

Interessant sind auch die vorgesehenen Änderungen in § 17 Apothekenbetriebsordnung. Hier reagiert das Ministerium prompt auf die Ereignisse in Hüffenhardt. So heißt es im Entwurf eines neuen Absatz 1b: 

„Eine Bereitstellung und Abgabe von Arzneimitteln mittels automatisierter Ausgabestation ist unzulässig, soweit die Ausgabestation nicht unmittelbar mit den Apothekenbetriebsräumen verbunden ist und nicht ausschließlich der Abholung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln dient, die zuvor bei der Apotheke bestellt wurden und zu denen eine Beratung bereits stattgefunden hat. Die Beratung kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke erfolgen (…)“

In der Begründung heißt es dazu: „Im Hinblick auf das vorhandene flächendeckende Apothekennetz und die ergänzende Möglichkeit der Versorgung über den Versandhandel besteht kein Bedarf an zusätzlichen Versorgungsoptionen. Automatische Ausgabestationen verwischen zudem die Grenze zwischen der Versorgung durch Präsenzapotheken und dem Versandhandel. Mit dem Verbot soll eine Schwächung der Präsenzapotheken durch einen unfairen Wettbewerb mit Ausgabestationen verhindert werden, die sich – anders als der Versandhandel – den Anschein einer Präsenzapotheke geben, ohne eine Vollausstattung bereitzuhalten und das gesamte pharmazeutische Leistungsspektrum anbieten zu können“. Überdies weist die Begründung darauf hin, dass fraglich sei, wie bei einer automatischen Abgabe die neuen Sicherheitsmerkmale von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überprüft werden könnten. Zudem will man einer „unerwünschten Trivialisierung der Arzneimittel“ entgegenwirken.

Botendienst: Nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich auf Kundenwusch zulässig

Auch der Botendienst soll neu geregelt und gestärkt werden. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. „Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Zustellung durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragte externe Dienstleister um Versandhandel.“ Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden.

Geregelt wird auch, dass die Verordnung für ein Rx-Arzneimittel bei der Botendienstzustellung spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden muss. Dies ist anders als beim Versandhandel, wo die Verschreibung vor der Versendung des Arzneimittels vorliegen muss.

Anforderungen an die Transporttemperatur

Außerdem stellt eine Neuregelung in § 17 ApBetrO klar, dass beim Versenden von Arzneimitteln insbesondere die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für das Arzneimittel geltenden Temperaturbedingungen während des Transports eingehalten werden müssen – und zwar bis zur Abgabe an den Besteller, einschließlich eines eventuellen Rücktransports und der Zwischenlagerung im Falle der Abwesenheit des Bestellers. Soweit erforderlich, ist die Einhaltung der geltenden Temperaturbedingungen während des Transports von besonders temperaturempfindlichen Arzneimitteln durch das Mitführen von Temperaturkontrollen nachzuweisen.

Preisbindung für EU-Versender wird gestrichen, Aus für die Länderliste

Auch im Arzneimittelgesetz sind Änderungen vorgesehen: Und zwar soll – wie in den Eckpunkten angekündigt und von Apothekenseite scharf kritisiert – die Regelung gestrichen werden, die auch EU-Versandapotheken der Arzneimittelpreisverordnung unterstellt (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG). Die Aufhebung trage der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 Rechnung, heißt es in der Begründung. Zudem ist genau diese Regelung Stein des Anstoßes im EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. „Mit dieser Änderung erkennt die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsauffassung der Europäischen Kommission an“, heißt es in der Begründung.

Gestrichen wird zudem § 73 Abs. 1 Satz 3 AMG – dahinter steckt die sogenannte Länderliste. Hier sind bislang die EU-Staaten aufgeführt, aus denen der Arzneimittelversand nach Deutschland zulässig ist – und unter welchen Bedingungen. Für die Niederlande ist der Versand demnach bislang nur erlaubt, soweit die fragliche Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke unterhält – ob DocMorris diese Voraussetzung erfüllt, wird immer wieder angezweifelt. Künftig könnte es aber egal sein, ob die Niederländer nur ein großes Arzneimittellager oder tatsächlich eine Präsenzapotheke unterhalten. Denn das BMG hält die Länderliste angesichts des 2015 eingeführten einheitlichen europäischen Versandhandelslogos für obsolet.  

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde um 17:45 Uhr um die Änderungen im Arzneimittelgesetz ergänzt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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12 Kommentare

Spahn

von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:38 Uhr

Outet sich als Handlanger von DocMorris durch die Streichung der Gültigkeit der Preisbindung für Versender.
Dann haben wir keine Handhabe mehr. Um so dringlicher ist das RxVV.
Viel Nebel und Getue, Aktionismus und Geschwätz, um das Wesentliche im „Stärkungsgesetz“ (ich lach mich tot) zu verbergen.
Das nenne ich Korruption.
Unsere saubere ABDA nickt alles ab.
Das kann es doch nicht sein, dass wir nur noch Politiker und Funktionäre im Land haben, die alles zerstören, die nimmersatten Konzerne bedienen und das Volk vor die Hunde gehen lassen.
Ein funktionierendes Gesundheitswesen einfach den Bach runter
Wohnen ist nicht mehr bezahlbar
Von der Leyen vergeudet Unsummen
Berater kosten 1Mrd jährlich
Das lässt sich endlos fortsetzen

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AW: Spahn

von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 12:05 Uhr

PS: Mit der Streichung für die Preisbindung ist natürlich auch das Boniverbot ein Witz. Reine Kosmetik.
Ich verliere so langsam die Fassung.

AW: Spahn

von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:25 Uhr

Ihre Fassung verstehend habe ich diese schon seit dem unfassbaren APOTAG 2016 verloren. In diesen 2Jahren plus drei Monate haben sich soviele inkompetente politische Dünnbrettbohrer versucht, einen wirkungsvollen Platz in den Medien zu bereiten, dass mit argumentativer Diskussion hier kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Man könnte jetzt einen Bestseller herausgeben mit den sinnlosen, schwachsinnigen, destruktiven, berufsvernichtenden, etc. Meinungen der Protagonisten im Bundestag, deren Hauptaufgabe eigentlich ihr Eid auf die Verfassung der Bundesrepublik sein sollte: Unheil vom Deitschen Volke abzuwenden.
Ich erinnere dabei wiedermal an einen Ausspruch vom Kabarettisten Hildebrand - ich glaube aus den 60er Jahren:
er deutete die Lächerlichkeit der „politisch bedingten Eide“ an.
Natürlich ist die Aussage im Koalitionsvertrag: „ wir werden uns um das RxVV kümmern“ keine qualifizierte Bewertung, aber ein angedeutetes Versprechen, das mal von Gröhe ausging, um die Apothekerschaft zur letzten BTWahl gefügig zu machen.
Resümierend: wenn ich die Meinungen der Kollegen in den „Foren“ von DAZ und auch Adhoc analysiere, dann dürfte die Meinung zu diesem „Spahnvorschlag“ sehr verbreitet vernichtend ausfallen.
Wenn aber das Berufs politische Spektrum unserer Standesführung hauptsächlich gegen die Basismeinung läuft, dann sollten wir eigentlich alle unsere Koffer packen!

Ich fürchte außerdem,

von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:05 Uhr

Dass die ABDA mit noch mehr Möglichkeiten ausgestattet ist, uns noch stärker bürokratisch und überwachungstechnisch zu drangsalieren und das Berufsleben und Alltag zur Last macht.
Auch vermute ich, dass der Teil mit dem „Anspruch auf....“ durch Initiative der ABDA überhaupt erst entstanden ist. Wie so viel unnötiger Bürokratie in den Gesetzen und der Apothekenbetriebsordung

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Täuschungsmanöver

von Dr. Heidrun Hoch am 08.04.2019 um 23:38 Uhr

§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG wird gestrichen? Ein Schlag ins Gesicht und gegen den Erhalt von Gleichpreisigkeit. So wird also die Inländerdiskriminierung gesetzlich fixiert. Dieses "Apotheken-Stärkungsgesetz" entpupppt sich als Täuschungsmanöver. Verstöße gegen das Gesetz werden bei deutschen Apotheken eindrucksvoll sanktioniert. Aber wie sieht das bei den vorprogrammierten Übertretungen der ausländischen Versender aus? Haben die Krankenkassen nicht längst bewiesen, dass für sie Verstöße gegen den Rahmenvertrag bei EU-Versendern kein Grund zur Beanstandung sind? Möglicherweise nennt das unsere erfolgsarme ABDA dann insgesamt wieder "bedauerlich" und schaut seelenruhig zu, wie das Schiff untergeht...

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AW: Täuschungsmanöver

von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:11 Uhr

Das zeigt, dass Spahn uns nur hinter das Licht führt.
Das Gesetz muss weg.
Ich hab eine Wut auf diese verlogenen Politiker. Das auch noch "Stärkung" zu nennen.
Fieser geht es nicht mehr.

Unsere Zukunft: Killer-Argumente?

von Wolfgang Müller am 08.04.2019 um 21:11 Uhr

Schlanke 150.000.000 Euro pro Jahr für "Neue Pharmazeutische Dienstleistungen, auf die der Patient ein ANRECHT hat" heißt entsprechend aktueller Äußerungen mehrerer BAK-Bigshots ziemlich genau:

Die BAK wird demnächst unter schallendem Gelächter "Der Politik" und "Der GKVen" versuchen, für 25 Euro pro Tag pro Apotheke zusätzliches GKV-Honorar ein flächendeckendes Einschreibepatienten-Netzwerk aufzuziehen. Zur vermeintlich alleine so möglichen Rettung vor "20.000 vermeidbaren Toten und 250.000 vermeidbaren Krankenhauseinweisungen durch Fehlmedikationen pro Jahr".

Also, Kolleginnen und Kollegen, dann heißt es täglich für den Honorar-Gegenwert von etwas mehr als einem durchschnittlichen GKV-Rezept mit 3 Packungen nebenbei mal die Arzneitherapie-Welt retten ...

Sind das jetzt bei Vollkostenrechnung 3, 7 oder 11 Minuten Apothekerzeit pro Tag? Bei reiner Deckungsbeitragsrechnung gar locker eine halbe Stunde? ´Tschuldigung, ich vergaß: Keine Flucht ins Konkrete. Einfach erstmal anfangen, das Geld folgt dann ja der Leistung, sagt die Kiefer-BAK, und die muss es ja wissen.

Und welches Schwein möchte schließlich nicht sogar gänzlich ohne dafür bezahlt zu werden, bzw. gerne auch unter schmerzlichen Verlusten, 20.000 Leben pro Jahr retten?

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AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente

von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 22:01 Uhr

Die GKV Rechnung geht ja auch so: Wenn eine Leistung für 25€ erbracht wird, geht auch die Hälfte....
Wir werden von allen für dumm verkauft. Spahn, GKV, ABDA
Wobei Spahn schlau und gerissen ist, die GKV blind vor Fanatismus und Wichtigtuerei, die ABDA zu dumm.

AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente

von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:33 Uhr

Wie heißt es noch: ich bin ja voll bei Ihnen, Kollege Müller, aber was sollten wir jetzt tun?
Es gibt nur ein zentrales Druckmittel, die „Hohen Herren“ zum Nachdenken zu zwingen.
Das EINFRIEREN der Zwangsbeiträge zum B. auf ein notarielles Ander-Konto.

Opium fürs Volk

von Dirk Krüger am 08.04.2019 um 20:37 Uhr

Wir sollen mit mehr Geld ruhig gestellt werden. Wir lassen uns kaufen - wie schäbig! Die Summe für zusätzliche Dienstleistungen scheint willkürlich gewählt. Und: die GKV soll die Leistungen mit den Apothekern "verhandeln". Laut AOK Baden-Württemberg müssen diese Leistungen "noch erfunden werden". Ein typisch deutsches, kompliziertes Verfahren droht mit garantierter Landung vor einer Schiedsstelle. Und ich sage voraus: viele Leistungen für wenig Geld werden in der Vereinbarung stehen - personal-, bürokratie- und dokumentationsintensiv und damit nicht kostendeckend - geschweige denn Ertrag bringend. Der Fixzuschlag ist, wenn man ehrlich betriebswirtschaftlich rechnet, nicht auskömmlich. Diesen zu erhöhen wäre notwendig, um die bereits jetzt in großem Umfang von uns zu erbringenden und erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren.
Mit der willkürlich aus der Luft gegriffenen Summe für zusätzliche Leistungen sollen wir blind dafür werden, dass ein Boni-Verbot im SGB V rechtlich auf wackeligen Füßen steht - die nächste Klagewelle der Versender ist vorprogrammiert. Dagegen wäre ein Rx-Versandverbot gesundheitspolitisch (AMTS ! ) und für den Erhalt der Versorgungsstruktur mit Präsenzapotheken geboten, rechtssicher durchführbar und politisch durchsetzbar gewesen. Aber das hat die ABDA ja endgültig aufgegeben.
Und last but not least: das SGB gilt nicht für Privatverordnungen - oder habe ich da eine Lösung übersehen?

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Übel und berufsvernichtend!

von Heiko Barz am 08.04.2019 um 19:12 Uhr

Glaubt denn irgendjemand, dass sich die holländische Arzneimittelversandmafia an diese Art Gesetzesgeschabbel halten wird? Gleichpreisigkeit? Ich werf mich weg! Wo sind die versprochenen gleichlangen Spieße?
Der große Gewinner gedeckt durch unseren GM und das angestrebte Ziel erreicht habend ist das liebe DOMO Mäxchen. Da knallt heute nicht nur eine Champagnerflasche. Ich bin gespannt, Welche Kommentare von Schmidchen „Schleicher“ und vom Verbands-Becker zu erwarten sind.
Bitte nur nicht „ es hätte schlimmer kommen....“
Ulla Schmidt und Frau Bender biegen sich jetzt vor Lachkrämpfen und Schadenfreude. Welchen Eid hat denn Jens Spahn vor dem Bundespräsidenten abgelegt?
Schaden vom Deutschen Volke abwenden?
Ist das eigentlich noch Deutschland oder sind wir mittlerweile ein Vasall europäischer Wahnsinnsbürokratie der politisch aus ihren Ländern Abgeschobenen? Seht Euch dochmal diese Protagonisten an, das soll Europas „Elite“ sein, die unser Leben maßgebend beeinflussen wollen?

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Übel

von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 17:42 Uhr

"Demnach haben Versicherte künftig „Anspruch auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen“.
Übel, Übel. Wenn ich die noch freiwillig erbringen kann, ok.
Aber zwangsweise Leistungen erbringen, die nicht mal die Kosten decken, ist eine Zumutung. Siehe auch Rezeptur.
Solche Zwangsmaßnahmen haben wir schon zu viele.
Das bringt eher noch mehr Apotheken zum Aufgeben. Für Leistungen braucht es auch Personal, das, wenn vorhanden, auch bezahlt werden muss.
Schon ziemlich realitätsfremd...

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