20 Cent pro Rx-Packung für Diensleistungen ...
Die Honorierung wird über die Arzneimittelpreisverordnung
geregelt: Hier wird in § 3 Abs. 1 Satz 1 festgehalten, dass es künftig einen
neuen Festzuschlag in Höhe von 20 Cent pro verschreibungspflichte Arzneimittelpackung
zur Finanzierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen gibt. Die
Verteilung dieser Mittel erfolgt durch den Deutschen Apothekerverband.
... und 5 Cent mehr für den Notdienst
In der gleichen Norm der Arzneimittelpreisverordnung wird
der bisherige Festzuschlag zur Förderung der Sicherstellung von Notdiensten von
derzeit 16 Cent auf künftig 21 Cent angehoben – 40 Millionen Euro mehr soll
dies für die Apothekennotdienste bringen. Rund 350 Euro soll die Pauschale künftig betragen.
Und auch für die Abgabe von Betäubungsmitteln soll es künftig
nach der Arzneimittelpreisverordnung mehr Geld geben: Statt zusätzlich 2,91
Euro können Apotheken künftig 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen. 15
Millionen Euro Mehrausgaben kalkuliert hier das Ministerium.
12 Kommentare
Spahn
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:38 Uhr
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AW: Spahn
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 12:05 Uhr
AW: Spahn
von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:25 Uhr
Ich fürchte außerdem,
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 7:05 Uhr
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Täuschungsmanöver
von Dr. Heidrun Hoch am 08.04.2019 um 23:38 Uhr
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AW: Täuschungsmanöver
von Karl Friedrich Müller am 09.04.2019 um 11:11 Uhr
Unsere Zukunft: Killer-Argumente?
von Wolfgang Müller am 08.04.2019 um 21:11 Uhr
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AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente
von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 22:01 Uhr
AW: Unsere Zukunft: Killer-Argumente
von Heiko Barz am 10.04.2019 um 12:33 Uhr
Opium fürs Volk
von Dirk Krüger am 08.04.2019 um 20:37 Uhr
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Übel und berufsvernichtend!
von Heiko Barz am 08.04.2019 um 19:12 Uhr
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Übel
von Karl Friedrich Müller am 08.04.2019 um 17:42 Uhr
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