- DAZ.online
- News
- Spektrum
- Erstattung von Homö...
Die Hohe Gesundheitsbehörde (Haute Autorité de Santé, HAS) – quasi das französische IQWiG – soll die Erstattungsfähigkeit von Homöopathika überprüfen. Es geht um nicht weniger als rund 1200 einzelne Mittel. Viele Franzosen schwören auf Hahnemann's Medizin. Die Apotheker haben zur Erstattungsfähigkeit keine einheitliche Position.
In Frankreich wird seit Monaten öffentlich über die Sinnhaftigkeit von Homöopathika debattiert. Nun hat das französische Ministerium für Solidarität und Gesundheit die Hohe Gesundheitsbehörde (Haute Autorité de Santé, HAS) damit beauftragt, den Nutzen der Erstattung homöopathischer Arzneimittel zu bewerten. Ein Dekret, das am 17. März veröffentlicht wurde, legt die Modalitäten der Beurteilung durch die Kommission für Transparenz der HAS fest.
Zu 30 Prozent erstattet
Die
Transparenzkommission soll diejenigen Homöopathika überprüfen, die derzeit
erstattet werden. Das sind rund 1200 einzelne Mittel. In Frankreich werden
Hahnemann'sche Dilutionen, die zu einer Liste von 1163 Stammlösungen gehören, bis
zur Verdünnung C 30 zu 30 Prozent von der Krankenversicherung übernommen. Auch
komplexe homöopathische Magistralrezepturen werden unter bestimmten
Voraussetzungen ebenfalls zu 30 Prozent bezahlt. Präparate mit einem
Markennamen und einer zugelassenen, ausgewiesenen Indikation werden dagegen von
der Krankenversicherung nicht erstattet.
Weiterhin
soll die HAS beurteilen, ob es sinnvoll ist, ein Homöopathikum allein oder in
Kombination mit anderen Arzneimitteln zu verwenden. Daneben soll sie deren Nebenwirkungspotential
sowie ihre Bedeutung für therapeutische Strategien und das öffentliche
Gesundheitsinteresse an der Arzneimittelgruppe in Augenschein nehmen.
Was sind die Kritikpunkte?
Die Nationale Akademie für Pharmazie (Académie Nationale de Pharmacie, ANP) und die Nationale Akademie der Medizin (Académie Nationale de Médecine, ANM) haben zu dem Vorhaben gemeinsam Stellung bezogen. In einer Verlautbarung verweisen sie auf die kritischen Stimmen professioneller und akademischer Gremien und Gruppen, die sich in der allgemeinen Presse und im Internet Gehör verschafft haben. Sie stellen die gesetzliche Ausnahmeregelung in Frage, die für homöopathische Zubereitungen gewährt wird. Danach können die Präparate mit einer einfachen Registrierung ohne Wirksamkeitsnachweis in den Verkehr gebracht werden. Außerdem ist den Kritikern die Erstattung durch die Krankenversicherung ein Dorn im Auge, ebenso wie die Verwendung durch Angehörige der Gesundheitsberufe, wie sie meinen, ohne jegliche Vorbehalte. Auch die ungenaue Information der Öffentlichkeit, die Kennzeichnung und Werbung sowie die Verleihung von Universitätsabschlüssen in der Homöopathie werden bemängelt.
2 Kommentare
Korrekt
von Stefan Haydn am 16.04.2019 um 20:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Homöopathie Erstattung
von Dr. Edmund Berndt am 16.04.2019 um 17:25 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.