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EU-Vertragsverletzungsverfahren
Spahn informiert EU: „Alte“ Preisbindung für EU-Versender wird gestrichen
Das Bundesgesundheitsministerium bleibt dabei: Paragraf 78 Absatz 1 Satz 4 des Arzneimittelgesetzes soll gestrichen werden. Das darin enthaltene, 2012 vom Bundestag beschlossene Rx-Boni-Verbot soll wegfallen. DAZ.online liegt ein Schreiben des BMG an die EU-Kommission vor, in dem das Ministerium angibt, dass geplant ist, die Streichung mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz bis Januar 2020 zu vollziehen.
Noch in dieser Woche kommen die 34 Apothekerkammern und -verbände zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung in Berlin zusammen, um über die Stellungnahme der ABDA zum Apotheken-Stärkungsgesetz zu diskutieren. Der umfangreichste Diskussionspunkt: die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geplante Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz (§ 78 Abs. 1 Satz 4 AMG). Das BMG will damit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren, das die EU-Kommission kürzlich intensiviert hatte, um nochmals auf die Umsetzung des EuGH-Urteils vom Oktober 2016 hinzuweisen.
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Der Satz, der
2012 vom Bundestag beschlossen wurde, um die Vor-Ort-Apotheken vor einem
Preiskampf mit den EU-Versendern zu schützen, muss in den Augen der Apotheker eigentlich erhalten bleiben. Ihre
Argumente: Das neue von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante
Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V beziehe keine Privatversicherten ein. Zweitens warnen
inzwischen auch namhafte Rechtsexperten wie Dr. Elmar Mand oder Prof. Dr. Hilko
Meyer vor der Streichung. Sie warnen, dass bei einem Wegfall des „alten“ Boni-Verbots die gesamte
Rx-Preisbindung in Gefahr sei. Auch wäre dann ein erneutes Vorlageverfahren zum Europäischen Gerichtshof durch ein
nationales Gericht, das das bisher geltende Recht unterstützt, nicht mehr
möglich.
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Innerhalb der Apothekerschaft wird nun darüber diskutiert, ob man die Streichung des AMG-Satzes zur Rx-Preisbindung notfalls akzeptieren solle, weil das geplante Gesetz an anderer Stelle sehr viele Vorteile mit sich bringen würde: Geplant sind beispielsweise höhere Vergütungen für Notdienste und BtM-Abgaben, eine neue Pauschale für pharmazeutische Dienstleistungen und mehrere Schutzmaßnahmen zur Erhalt der freien Apothekenwahl nach der Einführung des E-Rezeptes. Mehrere Kammern und Verbände sind allerdings der Meinung, dass man die Streichung keinesfalls hinnehmen sollte und lieber zum Rx-Versandverbot als Forderung zurückkehren sollte.
Spahn hat kein Verständnis für kämpfende Apotheker
Doch Spahn und sein Ministerium bleiben in dieser Frage bei ihrer Haltung: In einem Brief des BMG an die EU-Kommission, der DAZ.online vorliegt, heißt es, dass sich das Bundeskabinett schon im Juni mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz beschäftigen soll. Derzeit laufe das Stellungnahme-Verfahren. Und dann: „Der Referentenentwurf des BMG enthält die Aufhebung des § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz (…) Es ist geplant, das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren bis Januar 2020 abzuschließen.“ Weiterhin verspricht das BMG, die Kommission über das weitere Gesetzgebungsverfahren zu informieren, und erklärt, bei Bedarf für ein Gespräch zur Erläuterung des Gesetzentwurfs gerne zur Verfügung zu stehen.
Im Briefkopf wird Bezug genommen auf das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission schon seit einigen Jahren gegen die Bundesrepublik führt. Zuletzt hatte die Kommission Deutschland nochmals unter Druck gesetzt: Anfang März hatte Brüssel eine zweimonatige Frist gesetzt. Bis dahin müsse die Bundesregierung Maßnahmen einleiten, die zur Streichung des AMG-Boni-Verbots führen, das der Europäische Gerichtshof 2016 für europarechtswirdrig erklärt hatte, so die Drohung. Diese Frist hat die Regierung nun eingehalten. Das Schreiben des BMG ist auf „Mai 2019“
datiert - das Bundeswirtschaftsministerium hat aber bereits am heutigen Dienstag eine Mitteilung an die Kommission verschickt.
Dass sich Spahn und sein Ministerium in dieser Frage noch bewegen werden, ist unwahrscheinlich. Denn begleitend zu dem Schreiben an die EU-Kommission hieß es aus dem BMG: „§ 78 wird seit dem EuGH-Urteil von 2016 nicht mehr angewendet, also seit über 3 Jahren nicht. Warum einige in der Apothekerschaft so für einen Paragrafen kämpfen, der seit so vielen Jahren rechtlich keine Wirkung mehr entfaltet und auch keine mehr entfalten wird, erschließt sich uns nicht wirklich.“
Übrigens: Auch Spahns Vorgänger Hermann Gröhe hatte seinerzeit als Reaktion auf das Vertragsverletzungsverfahren und das EuGH-Urteil vom 19. Oktober 2016 eine Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG vorgesehen – allerdings eingebettet in seinen Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
16 Kommentare
Abschaffen
von Gabi Umminger am 04.05.2019 um 11:01 Uhr
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Kanzler wird der hier nie
von Edi am 01.05.2019 um 22:10 Uhr
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Spahn
von Conny am 30.04.2019 um 19:40 Uhr
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K.I.
von Bernd Jas am 30.04.2019 um 19:36 Uhr
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Verhandelbar mit der ABDA?
von Ulrich Ströh am 30.04.2019 um 18:45 Uhr
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AW: Verhandelbar mit der ABDA ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 8:41 Uhr
Stoppt Spahn!
von Jens Müller am 30.04.2019 um 18:37 Uhr
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Spahn, später, nie!
von Christian Giese am 30.04.2019 um 18:22 Uhr
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Spahns Wahnsinn
von Andreas Schmidt am 30.04.2019 um 18:05 Uhr
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Satisfaktion ..
von Christian Timme am 30.04.2019 um 17:17 Uhr
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AW: Satisfaktion
von Christoph Stackmann am 30.04.2019 um 18:02 Uhr
AW: Satisfaktionsfähig ...
von Christian Timme am 01.05.2019 um 8:30 Uhr
AW: Satisfaktion
von Roland Mückschel am 01.05.2019 um 19:55 Uhr
Huschhusch bevor man etwas diskutieren muss!
von T. La Roche am 30.04.2019 um 17:10 Uhr
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Spahns Irrweg
von Scarabäus am 30.04.2019 um 16:48 Uhr
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Typisch Spahn
von pöppl Christian am 30.04.2019 um 16:32 Uhr
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